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Tagesordnung - 4. Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaftsförderung und Betriebe  

 
 
Bezeichnung: 4. Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaftsförderung und Betriebe
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaftsförderung und Betriebe
Datum: Di, 09.12.2014 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 19:50 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal des Rathauses
Ort: Johannismarkt 17, 41812 Erkelenz

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Mitteilungen des Vorsitzenden, des Bürgermeisters und der Werkleitung      
Ö 2  
Bericht aus dem Stadtmarketing      
Ö 3  
Berichte über laufende Baumaßnahmen      
Ö 4     Angelegenheiten der Wirtschaftsförderung und des Stadtmarketings      
Ö 4.1  
Enthält Anlagen
Breitbandausbau in Erkelenz durch die Telekom Deutschland GmbH  
A 80/087/2014  
Ö 5     Angelegenheiten der Stadtentwicklung      
Ö 5.1  
Gründung eines informellen Planungsverbandes zwischen Mönchengladbach, Erkelenz, Jüchen und Titz  
Enthält Anlagen
A 61/295/2014  
Ö 5.2  
6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. XXI "Umsiedlung Borschemich", Erkelenz-Mitte hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB und Erarbeitung eines Entwurfes der 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. XII "Umsiedlung Borschemich", Erkelenz-Mitte sowie Beschluss zur Einleitung des frühzeitigen Beteiligungsverfahrens gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB  
Enthält Anlagen
A 61/296/2014  
Ö 5.3  
10. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. III "Umsiedlung Immerath, Pesch, Lützerath", Erkelenz-Kückhoven hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB und Erarbeitung eines Entwurfes der 10. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. III "Umsiedlung Immerath, Pesch, Lützerath", Erkelenz-Kückhoven sowie Beschluss zur Einleitung des frühzeitigen Beteiligungsverfahrens gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB  
Enthält Anlagen
A 61/297/2014  
    VORLAGE
   

Beschlussentwurf (als Empfehlung an Hauptausschuss und Rat):

1.      Die Aufstellung der 10. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplan Nr. III „Umsiedlung Immerath, Pesch, Lützerath“, Erkelenz-Kückhoven wird beschlossen.

2. Die Verwaltung wird beauftragt, auf der Grundlage des in der Sitzung vorgestellten städtebaulichen Entwurfes den Entwurf der 10. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplan Nr. III „Umsiedlung Immerath, Pesch, Lützerath“, Erkelenz-Kückhoven  zu erarbeiten.

3.Über den Entwurf der 10. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplan Nr. III „Umsiedlung Immerath, Pesch, Lützerath“, Erkelenz-Kückhoven ist die Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB öffentlich zu unterrichten. Der Öffentlichkeit ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 i.V.m. § 3 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 1 BauGB zu unterrichten und zur Äußerung aufzufordern. Der Bezirksausschuss Holzweiler/Immerath ist zu beteiligen.“

   
    09.12.2014 - Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaftsförderung und Betriebe
    Ö 5.3 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss (als Empfehlung an Hauptausschuss und Rat):

1.      Die Aufstellung der 10. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplan Nr. III „Umsiedlung Immerath, Pesch, Lützerath“, Erkelenz-Kückhoven wird beschlossen.

2. Die Verwaltung wird beauftragt, auf der Grundlage des in der Sitzung vorgestellten städtebaulichen Entwurfes den Entwurf der 10. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplan Nr. III „Umsiedlung Immerath, Pesch, Lützerath“, Erkelenz-Kückhoven  zu erarbeiten.

3.Über den Entwurf der 10. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplan Nr. III „Umsiedlung Immerath, Pesch, Lützerath“, Erkelenz-Kückhoven ist die Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB öffentlich zu unterrichten. Der Öffentlichkeit ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 i.V.m. § 3 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 1 BauGB zu unterrichten und zur Äußerung aufzufordern. Der Bezirksausschuss Holzweiler/Immerath ist zu beteiligen.“

Abstimmungsergebnis: einstimmig

   
    11.12.2014 - Hauptausschuss
    Ö 7.3 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss (als Empfehlung an den Rat):

1.      Die Aufstellung der 10. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplan Nr. III „Umsiedlung Immerath, Pesch, Lützerath“, Erkelenz-Kückhoven, wird beschlossen.

2. Die Verwaltung wird beauftragt, auf der Grundlage des in der Sitzung vorgestellten städtebaulichen Entwurfes den Entwurf der 10. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplan Nr. III „Umsiedlung Immerath, Pesch, Lützerath“, Erkelenz-Kückhoven, zu erarbeiten.

3.Über den Entwurf der 10. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplan Nr. III „Umsiedlung Immerath, Pesch, Lützerath“, Erkelenz-Kückhoven, ist die Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB öffentlich zu unterrichten. Der Öffentlichkeit ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 i.V.m.

§ 3 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 1 BauGB zu unterrichten und zur Äußerung aufzufordern. Der Bezirksausschuss Holzweiler/Immerath ist zu beteiligen.“

Abstimmungsergebnis: einstimmig

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Übersicht Geltungsbereich 10. Änd. Erw. BBP Nr. III Umsiedlung Immerath, Pesch, Lützerath (181 KB)      
   
    17.12.2014 - Rat der Stadt Erkelenz
    Ö 7.3 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss:

1.      Die Aufstellung der 10. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplan Nr. III „Umsiedlung Immerath, Pesch, Lützerath“, Erkelenz-Kückhoven wird beschlossen.

2. Die Verwaltung wird beauftragt, auf der Grundlage des in der Sitzung vorgestellten städtebaulichen Entwurfes den Entwurf der 10. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplan Nr. III „Umsiedlung Immerath, Pesch, Lützerath“, Erkelenz-Kückhoven  zu erarbeiten.

3.Über den Entwurf der 10. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplan Nr. III „Umsiedlung Immerath, Pesch, Lützerath“, Erkelenz-Kückhoven ist die Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB öffentlich zu unterrichten. Der Öffentlichkeit ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 i.V.m. § 3 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 1 BauGB zu unterrichten und zur Äußerung aufzufordern. Der Bezirksausschuss Holzweiler/Immerath ist zu beteiligen.“

Abstimmungsergebnis: einstimmig

Ö 5.4  
22. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz (Gemischte Bauflächen Bellinghovener Weg Umsiedlung Immerath, Pesch, Lützerath), Erkelenz-Kückhoven hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB zur 22. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz (Gemischte Bauflächen Bellinghovener Weg Umsiedlung Immerath, Pesch, Lützerath), Erkelenz-Kückhoven sowie Beschluss zur Einleitung des frühzeitigen Beteiligungsverfahrens gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB  
Enthält Anlagen
A 61/298/2014  
Ö 5.5  
23. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz (Gewerbliche Bauflächen Umsiedlung Borschemich), Erkelenz-Mitte hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB zur 23. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz (Gewerbliche Bauflächen Umsiedlung Borschemich), Erkelenz-Mitte sowie Beschluss zur Einleitung des frühzeitgen Beteiligungsverfahrens gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB  
Enthält Anlagen
A 61/299/2014  
N 1     (nichtöffentlich)      
N 2     (nichtöffentlich)      
N 3     (nichtöffentlich)      
N 3.1     (nichtöffentlich)      
N 4     (nichtöffentlich)      
N 4.1     (nichtöffentlich)      
N 4.2     (nichtöffentlich)      
N 5     (nichtöffentlich)      
N 5.1     (nichtöffentlich)      
N 6     (nichtöffentlich)      
N 6.1     (nichtöffentlich)