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Amtsleiter Orth führt aus, dass zur Umsiedlung von Gewerbetrieben aus Borschemich die dargestellten Änderungen des Bebauungsplanes erforderlich sind. Beschluss (als Empfehlung an Hauptausschuss und Rat): „1. Die Aufstellung der 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. XXI „Umsiedlung Borschemich“, Erkelenz-Mitte wird beschlossen. 2. Die Verwaltung wird beauftragt, auf der Grundlage des in der Sitzung vorgestellten städtebaulichen Entwurfes den Entwurf der 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. XXI „Umsiedlung Borschemich“, Erkelenz-Mitte zu erarbeiten. 3.Über den Entwurf der 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. XXI „Umsiedlung Borschemich“, Erkelenz-Mitte ist die Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB öffentlich zu unterrichten. Der Öffentlichkeit ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 i.V.m. § 3 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 1 BauGB zu unterrichten und zur Äußerung aufzufordern. Der Bezirksausschuss Keyenberg/Venrath ist zu beteiligen.“ Abstimmungsergebnis: einstimmig |
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