Bürgerinformationssystem
Amtsleiter Orth führt aus, dass zur Umsiedlung von landwirtschaftlichen Betrieben nach Immerath (neu) die dargestellten Änderungen des Bebauungsplanes erforderlich sind. Die Kosten der Erschließung trägt die Firma RWE Power. Auf Nachfrage erklärt Amtsleiter Orth, dass keine „Abkürzungsverkehre“ zu erwarten sind. Beschluss (als Empfehlung an Hauptausschuss und Rat): „1. Die Aufstellung der 10. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplan Nr. III „Umsiedlung Immerath, Pesch, Lützerath“, Erkelenz-Kückhoven wird beschlossen. 2. Die Verwaltung wird beauftragt, auf der Grundlage des in der Sitzung vorgestellten städtebaulichen Entwurfes den Entwurf der 10. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplan Nr. III „Umsiedlung Immerath, Pesch, Lützerath“, Erkelenz-Kückhoven zu erarbeiten. 3.Über den Entwurf der 10. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplan Nr. III „Umsiedlung Immerath, Pesch, Lützerath“, Erkelenz-Kückhoven ist die Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB öffentlich zu unterrichten. Der Öffentlichkeit ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 i.V.m. § 3 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 1 BauGB zu unterrichten und zur Äußerung aufzufordern. Der Bezirksausschuss Holzweiler/Immerath ist zu beteiligen.“ Abstimmungsergebnis: einstimmig |
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