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Tagesordnung - 21. Sitzung des Hauptausschusses  

 
 
Bezeichnung: 21. Sitzung des Hauptausschusses
Gremium: Hauptausschuss
Datum: Mi, 19.09.2012 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 19:20 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal des Rathauses
Ort: Johannismarkt 17, 41812 Erkelenz

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Enthält Anlagen
Mitteilungen des Bürgermeisters      
Ö 2     Angelegenheit/en aus der 6. Sitzung des Ausschusses für Kultur und Sport am 12.09.2012      
Ö 2.1  
Enthält Anlagen
Ermittlung der Beträge, die die Bezirksausschüsse im Jahr 2012 für ihren Zuständigkeitsbereich in Form von Zuschüssen an Vereine und zur freien Verfügung erhalten  
Enthält Anlagen
A 40/231/2012  
Ö 2.2  
Enthält Anlagen
Gewährung von Zuschüssen an Vereine zu den Anschaffungskosten für bewegliche Sachen  
Enthält Anlagen
A 40/232/2012  
Ö 2.3  
Gewährung von Zuschüssen an Vereine zur Unterhaltung von einzelnen Sportstätten und investive Förderung einzelner Sportanlagen und Räume  
A 40/233/2012  
Ö 2.4  
Gewährung eines Zuschusses Rheinisches Feuerwehrmuseum Lövenich  
A 40/234/2012  
Ö 2.5  
Gewährung eines Zuschusses an den Stadtsportverband im Jahre 2012  
A 40/235/2012  
Ö 2.6  
Gewährung eines Zuschusses an den Stadtmusikbund Erkelenz e. V.  
A 40/236/2012  
Ö 3     Angelegenheit/en aus der 20. Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung am 18.09.2012      
Ö 3.1  
Klassifizierung von Stadtmarketing-Veranstaltungen 2012 bis 2014 hier: Ergänzender Beschluss über Veranstaltungen in der Adventszeit  
Enthält Anlagen
A 80/069/2012  
Ö 3.2  
Enthält Anlagen
14. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz (Wohnbauflächen Eremitenweg) hier: Beschluss über die vorgetragenen Stellungnahmen während der frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB sowie Beschluss zur öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB  
Enthält Anlagen
A 61/233/2012  
Ö 3.3  
Enthält Anlagen
Bebauungsplan Nr. 0300.3 "An der Burg", Erkelenz-Gerderath hier: Beschluss über die vorgetragenen Stellungnahmen während der frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB sowie Beschluss zur öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB  
Enthält Anlagen
A 61/234/2012  
Ö 3.4  
Enthält Anlagen
1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. IX/B "Neusser Straße", Erkelenz-Mitte hier: Beschluss über die vorgetragenen Stellungnahmen während der frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB sowie Beschluss zur öffentlichen Auslegung gemäߧ 3 Abs. 2 BauGB  
Enthält Anlagen
A 61/235/2012  
Ö 3.5  
16. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz (Wohnbauflächen Schulring - Zentralfriedhof) hier: Feststellungsbeschluss  
A 61/236/2012  
Ö 3.6  
Bebauungsplan Nr. VI/2 "Schulring - Zentralfriedhof", Erkelenz-Mitte hier: Satzungsbeschluss gemäß § 10 BauGB  
A 61/237/2012  
Ö 3.7  
Bebauungsplan Nr. 02.3/1 "Oerather Mühlenfeld Süd", Erkelenz-Mitte hier: Satzungsbeschluss gemäß § 10 BauGB  
A 61/238/2012  
Ö 3.8  
2. Änderung und Teilaufhebung des Bebauungsplanes Nr. II "An St. Valentin", Erkelenz-Venrath hier: Satzungsbeschluss gemäß § 10 BauGB  
Enthält Anlagen
A 61/239/2012  
Ö 4  
Beschwerde aufgrund § 24 Gemeindeordnung NRW bezüglich der Ausbauplanung der Graf-Reinald-Straße zwischen Tenholter Straße und der Straße Am Schneller  
Enthält Anlagen
A 10/758/2012  
Ö 5  
Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur Refinanzierung der Aufwendungen für die Gewässerunterhaltung vom 29.01.2012  
A 20/235/2012  
Ö 6  
Satzung über die Festsetzung der Hebesätze für die Grund- und Gewerbesteuern in der Stadt Erkelenz für das Haushaltsjahr 2013 (Hebesatzsatzung 2013)  
Enthält Anlagen
A 20/236/2012  
Ö 7  
Zuleitung des Gesamtabschlussentwurfes zum 31.12.2011 gem. § 116 Abs. 5 GO NRW in Verbindung mit § 95 Abs. 3 GO NRW  
A 20/237/2012  
Ö 8  
Bildung der Einigungsstelle gemäß § 67 Landespersonalvertretungsgesetz (LPVG NRW)  
A 10/757/2012  
Ö 9  
Befristete Änderung der Festsetzung der Aufwandsentschädigung für die Wehrleitung der Freiwilligen Feuerwehr Erkelenz (Anmerkung: Die bestehende Regelung soll der derzeitigen personellen Situation angepasst werden.)  
/011/2012  
Ö 10  
Beitritt zur interkommunalen Einkaufsgemeinschaft des Städte- und Gemeindebundes NRW (KoPart eG)  
A 10/761/2012  
Ö 11  
Arbeitsgruppe Sparen/Haushaltskonsolidierung: Grundsatzzielentscheidungen  
/001/2012  
    VORLAGE
    Beschlussentwurf (in eigener Zuständigkeit):

Beschlussentwurf (in eigener Zuständigkeit):

„Folgende Zielvorgaben sollen Grundlage für die Haushaltsplanung der Folgejahre

– konkret bis zur Haushaltsplanung 2014 – sein:

 

1.

Der Haushalt soll ein angemessenes Angebot für Bürger berücksichtigen, angemessene Spielräume für Sinnvolles nach Möglichkeit auch für kurzfristige Ereignisse aufzeigen und die Linie einer nachhaltigen Sicherung – keine unangemessene Belastung der Zukunft (nächste Generation) – verfolgen.

 

2.

Es erfolgt die Prüfung der gemachten Zielvorgaben entsprechend den Eskalationsstufen (in der Arbeitsgruppe Sparen bereits behandelte Produkte) sowie der von der Gemeindeprüfungsanstalt vorgeschlagenen Ertragsoptimierungen (Wasserverbandsabgabe, Anpassung Abschreibungsverfahren und kalkulatorische Verzinsung im Abwasserbereich) auf konkrete Umsetzbarkeit entsprechend der Haushaltssituation.

 

3.

Generalziel:

Durch zurückhaltende Planung, aber ohne sinnvolle Spielräume ganz aufzugeben, soll bis zum Haushalt 2014/2015 das Defizit aus laufender Verwaltungstätigkeit möglichst auf „0“ reduziert werden.

 

4.

Bauliche Unterhaltung:

4.1

Das Budget für lfd. bauliche Unterhaltung  wird grundsätzlich (nach Abzug von Einzelgroßmaßnahmen) auf den Stand 2012 festgeschrieben und nur sinnvolle Einzelprojekte (zzt. erkennbar: Erka-Hallensanierung, Fortsetzung Ertüchtigung der Europaschule) sollen zu einer Ausweitung des Budgets über diesen Stand hinaus zugelassen werden.

4.2

Die Verwaltung soll durch Zurückhaltung bei allen beeinflussbaren Maßnahmen eine möglichst knappe Kalkulation vornehmen und prüfen, ob nicht Maßnahmen auf Folgejahr gestreckt werden können. Alle verpflichten sich zur Zurückhaltung bei Anmeldung von neuen Maßnahmen.

 

5.

Grünflächenmanagement: Erkennbar ist im Vergleich zu anderen Städten ein flächenmäßig hohes Angebot.

5.1

Bei Neuplanungen soll zukünftig noch deutlicher auf Flächeneffizienz und eine möglichst einfache Unterhaltungsmöglichkeit geachtet werden. Mehr Vorrang für Wirtschaftlichkeitsaspekte!

5.2

Die Verwaltung soll das Grünflächenkataster neu aufbereiten und bis 2014 ein Handlungskonzept zur Minimierung des Unterhaltungsaufwandes für bestehende Flächen (inkl. Option Umgestaltung) vorlegen.

5.3

Die Verwaltung soll in diesem Zusammenhang prüfen, ob nicht der Einsatz der Saisonarbeitskräfte im Rahmen der Arbeitnehmerüberlassung reduziert bzw. aufgegeben werden kann und dafür durch Nutzung noch flexiblerer Arbeitszeitmodelle beim Bauhof eine kostengünstigere Bearbeitung umsetzbar ist.

 

 

 

 

 

 

6.

Personalkosten/Stellenplan:

Viele Personalkosten werden durch rechtliche Vorgaben (Personalschlüssel für Kindertagesstätten, Jugendamt GPA-Prüfung, Tarifentwicklungen, SV-Beitragsentwicklungen u.a.) vorgegeben. Dennoch soll auch weiterhin verstärkt die Möglichkeiten zur Reduzierung der Stellen geprüft und die Fortsetzung der eingeleiteten Prozessüberprüfung intensiv angegangen werden.

6.1

Pauschalzielvorgabe:

Für die Jahre 2013 und 2014 – möglichst auch noch 2012 – sollen die im Haushaltsplan 2012 prognostizierte Personalkostenentwicklung um jährlich 200.000 Euro gesenkt werden. Die Steigerungen durch nicht beeinflussbare Vorgaben (siehe zuvor) bleiben vorbehalten. Maßnahmen hierfür: Verzögerte Stellennachbesetzungen, keine weitere Ausweitung Leistungsangebot, Fortsetzung Prozessüberprüfung und Controllingaufbau (IKVS), Zurückhaltung bei Verwaltungsbeauftragung.

 

7.

Unterhaltung von Sport- und Mehrzweckeinrichtungen und Schulen:

Die Verwaltung soll bis 2014 die Nutzungsgrade der Sport- und Mehrzweckeinrichtungen überprüfen (tatsächliche Nutzung) sowie prüfen, ob durch verbesserte Nutzungskonzepte eine kostengünstigere Unterhaltung der Einrichtung, aber mit dem Ziel die Angebotsstandards grundsätzlich zu erhalten, möglich ist. Ebenso sollen die Nutzer der städt. Einrichtungen bzgl. des Energieverbrauches und der Unterhaltungskosten sensibilisiert werden sowie aufgezeigt bekommen, wie sie durch Veränderung des Verhaltens zur Kostenminimierung beitragen können. Auch sollte die Verwaltung prüfen, ob durch den generellen Einbau von Bewegungsmeldern, insbesondere an den Schulen, eine Energieeinsparung möglich ist.“

 

 

   
    19.09.2012 - Hauptausschuss
    Ö 11 - ungeändert beschlossen
    Beschluss:

Beschluss:

„Folgende Zielvorgaben sollen Grundlage für die Haushaltsplanung der Folgejahre

– konkret bis zur Haushaltsplanung 2014 – sein:

 

1.

Der Haushalt soll ein angemessenes Angebot für Bürger berücksichtigen, angemessene Spielräume für Sinnvolles nach Möglichkeit auch für kurzfristige Ereignisse aufzeigen und die Linie einer nachhaltigen Sicherung – keine unangemessene Belastung der Zukunft (nächste Generation) – verfolgen.

 

2.

Es erfolgt die Prüfung der gemachten Zielvorgaben entsprechend den Eskalationsstufen (in der Arbeitsgruppe Sparen bereits behandelte Produkte) sowie der von der Gemeindeprüfungsanstalt vorgeschlagenen Ertragsoptimierungen (Wasserverbandsabgabe, Anpassung Abschreibungsverfahren und kalkulatorische Verzinsung im Abwasserbereich) auf konkrete Umsetzbarkeit entsprechend der Haushaltssituation.

 

3.

Generalziel:

Durch zurückhaltende Planung, aber ohne sinnvolle Spielräume ganz aufzugeben, soll bis zum Haushalt 2014/2015 das Defizit aus laufender Verwaltungstätigkeit möglichst auf „0“ reduziert werden.

 

4.

Bauliche Unterhaltung:

4.1

Das Budget für lfd. bauliche Unterhaltung  wird grundsätzlich (nach Abzug von Einzelgroßmaßnahmen) auf den Stand 2012 festgeschrieben und nur sinnvolle Einzelprojekte (zzt. erkennbar: Erka-Hallensanierung, Fortsetzung Ertüchtigung der Europaschule) sollen zu einer Ausweitung des Budgets über diesen Stand hinaus zugelassen werden.

4.2

Die Verwaltung soll durch Zurückhaltung bei allen beeinflussbaren Maßnahmen eine möglichst knappe Kalkulation vornehmen und prüfen, ob nicht Maßnahmen auf Folgejahr gestreckt werden können. Alle verpflichten sich zur Zurückhaltung bei Anmeldung von neuen Maßnahmen.

 

5.

Grünflächenmanagement: Erkennbar ist im Vergleich zu anderen Städten ein flächenmäßig hohes Angebot.

5.1

Bei Neuplanungen soll zukünftig noch deutlicher auf Flächeneffizienz und eine möglichst einfache Unterhaltungsmöglichkeit geachtet werden. Mehr Vorrang für Wirtschaftlichkeitsaspekte!

5.2

Die Verwaltung soll das Grünflächenkataster neu aufbereiten und bis 2014 ein Handlungskonzept zur Minimierung des Unterhaltungsaufwandes für bestehende Flächen (inkl. Option Umgestaltung) vorlegen.

5.3

Die Verwaltung soll in diesem Zusammenhang prüfen, ob nicht der Einsatz der Saisonarbeitskräfte im Rahmen der Arbeitnehmerüberlassung reduziert bzw. aufgegeben werden kann und dafür durch Nutzung noch flexiblerer Arbeitszeitmodelle beim Bauhof eine kostengünstigere Bearbeitung umsetzbar ist.

 

6.

Personalkosten/Stellenplan:

Viele Personalkosten werden durch rechtliche Vorgaben (Personalschlüssel für Kindertagesstätten, Jugendamt GPA-Prüfung, Tarifentwicklungen, SV-Beitragsentwicklungen u.a.) vorgegeben. Dennoch soll auch weiterhin verstärkt die Möglichkeiten zur Reduzierung der Stellen geprüft und die Fortsetzung der eingeleiteten Prozessüberprüfung intensiv angegangen werden.

6.1

Pauschalzielvorgabe:

Für die Jahre 2013 und 2014 – möglichst auch noch 2012 – sollen die im Haushaltsplan 2012 prognostizierte Personalkostenentwicklung um jährlich 200.000 Euro gesenkt werden. Die Steigerungen durch nicht beeinflussbare Vorgaben (siehe zuvor) bleiben vorbehalten. Maßnahmen hierfür: Verzögerte Stellennachbesetzungen, keine weitere Ausweitung Leistungsangebot, Fortsetzung Prozessüberprüfung und Controllingaufbau (IKVS), Zurückhaltung bei Verwaltungsbeauftragung.

 

7.

Unterhaltung von Sport- und Mehrzweckeinrichtungen und Schulen:

Die Verwaltung soll bis 2014 die Nutzungsgrade der Sport- und Mehrzweckeinrichtungen überprüfen (tatsächliche Nutzung) sowie prüfen, ob durch verbesserte Nutzungskonzepte eine kostengünstigere Unterhaltung der Einrichtung, aber mit dem Ziel die Angebotsstandards grundsätzlich zu erhalten, möglich ist. Ebenso sollen die Nutzer der städt. Einrichtungen bzgl. des Energieverbrauches und der Unterhaltungskosten sensibilisiert werden sowie aufgezeigt bekommen, wie sie durch Veränderung des Verhaltens zur Kostenminimierung beitragen können. Auch sollte die Verwaltung prüfen, ob durch den generellen Einbau von Bewegungsmeldern, insbesondere an den Schulen, eine Energieeinsparung möglich ist.“

 

Abstimmungsergebnis: einstimmig

Abstimmungsergebnis: einstimmig

Ö 12  
Kenntnisgabe der vom Kämmerer getroffenen Entscheidungen zur Leistung von über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen in der Zeit vom 05.06.2012 - 04.09.2012  
Enthält Anlagen
A 20/238/2012  
N 1     (nichtöffentlich)      
N 2     (nichtöffentlich)      
N 13     (nichtöffentlich)      
N 13.1     (nichtöffentlich)      
N 14     (nichtöffentlich)      
N 14.1     (nichtöffentlich)