Bürgerinformationssystem

Vorlage - /001/2012  

 
 
Betreff: Arbeitsgruppe Sparen/Haushaltskonsolidierung: Grundsatzzielentscheidungen
Status:öffentlich  
Federführend:Bürgermeister   
Beratungsfolge:
Hauptausschuss Entscheidung
19.09.2012 
21. Sitzung des Hauptausschusses ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Tatbestand:

Tatbestand:

In mehreren Sitzungen der Info-Runde bzw. der interfraktionellen Arbeitsgruppe Sparen, zuletzt am 07. Juli 2012, wurde die aktuelle Haushaltssituation umfassend besprochen, die Auswirkungen der bisherigen Beschlüsse des Hauptausschusses sowie die daraus resultierenden Zieldefinitionen im Produktbuch aus der Arbeit der Arbeitsgruppe (Eskalationsstufen) reflektiert sowie eine Diskussion hinsichtlich der weiteren zukünftigen Ausrichtung geführt. Die erfolgte Diskussion ist wie nachstehend beschrieben zusammen zu fassen.

 

Aktuelle Ausgangssituation (in Stichworten):

 

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Maßnahmen aus AG-Sparen zeigen auf der Aufwands- und der Ertragsseite Wirkung.

 

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Die erheblichen Verluste durch die Verschlechterungen der Schlüsselzuweisungen des Landes und die Steigerungen insbesondere aus den Soziallasten etc. (Verschlechterungen insgesamt von rd. 12 Mio. Euro) konnten, insbesondere aufgrund der starken Erkelenzer Unternehmen und der guten Beschäftigtenquote, überwiegend kompensiert werden. Dennoch musste im Haushalt 2012 ein Defizit von rd. 5 Mio. Euro (in den Folgejahren abnehmend) prognostiziert werden und ist einstweilen zu beachten.

 

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Das Defizit aus der laufenden Verwaltungstätigkeit (im vorgenannten Betrag enthalten) liegt bei rd. 1.500.000 Euro (in den Folgejahren abnehmend) und wird insbesondere aus den schon immer defizitären Produktbereichen beeinflusst.

 

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Ohne weitere Veränderungen bleibt der Haushalt der Stadt Erkelenz defizitär.

 

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Die aktuelle Steuerentwicklung in Erkelenz liegt im Plan und es ist voraussichtlich mit keinen großen negativen Überraschungen zu rechnen.

 

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Nach der aktuellen Steuerprognose lt. NRW-Steuerschätzung ist mit gleichbleibenden bis leicht steigenden Erträgen hieraus zu rechnen und das Land hat den Kommunen entsprechende Orientierungsdaten (Information des Städte- und Gemeindebundes NRW vom 17.07.2012) gegeben.

 

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Das GFG 2012 (gestoppt durch Landtagsauflösung) wird vom Land voraussichtlich mit den bekannten negativen Auswirkungen für Erkelenz unverändert beschlossen. Falls das Land nicht wieder die Verteilungsschlüssel verändert und die Zusage, die zwischenzeitlich erreichten Verbesserungen (Entlastung in der Grundsicherung etc.) an die Kommunen ohne Abzug weiter zu leiten, gehalten wird, könnten sich gegenüber der im Haushalt 2012 der Stadt Erkelenz dargestellten mittelfristigen Finanzplanungen für die Jahre 2013 und 2014 verbesserte Erträge aus Schlüsselzuweisungen bzw. Minderbelastungen von 0,5 Mio. Euro bis zu 1 Mio. Euro ergeben. Eine Festlegung wird aber erst mit den GFG 2013 und 2014 konkret werden.

 

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Erkelenz hat eine bessere Ausgangslage als Kommunen rundherum, aber weiter geschieht die Aufzehrung des Eigenkapitals und neue Schulden (aktuell erstmalig wieder Kassenkredit) sind bisher einzuplanen.

 

Mögliche Zieloptionen (Kurzfassung):

 

1.

Keine weiteren Veränderungen und Fortschreibung der aktuellen Zahlen

Die Folge wäre ein Hinnehmen des weiteren Abbaus des Eigenkapitals sowie der Anstieg der Verschuldung. Die Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzeptes würde aber in den nächsten Jahren trotzdem nicht zwingend erfolgen müssen.

 

2.

Sofortiger Haushaltsausgleich/Drastischer Sparkurs:

Es müssten derzeit rund 3 bis 5 Mio. Euro Aufwandskürzungen oder Verbesserungen der Erträge erfolgen. Mit erheblichen Kürzungen der Ansätze (bauliche Unterhaltung, weitestgehendem Wegfall der freiwilligen Leistungen, Abbau von Angebots- und Leistungsstandards usw.) und evtl. weiteren erheblichen Steuer- und Gebührenerhöhungen wäre dies mit spürbaren Auswirkungen für viele Bürger und Vereine etc. machbar.

 

3.

Moderater Sparkurs/Defizit aus laufender Verwaltungstätigkeit reduzieren:

Dies bedeutet, Zurückhaltung bei weniger prioritären Maßnahmen und den Versuch, bei grds. gleichen Budgets (keine Anpassung an allgemeine Kostenentwicklung)  die Standards zu halten. Dennoch soll Flexibilität für sinnvolle größere Maßnahmen (Erka-Halle, Schulen, U-3-Betreungsausbau etc.) erhalten bleiben. Es bedeutet aber auch, das Schieben/Strecken von baulichen Unterhaltungsmaßnahmen und - wegen der erforderlichen knappen Kalkulation - die Einschränkung der Möglichkeiten sinnvolle Dinge kurzfristig anzugehen bzw. diese nur dann umzusetzen, wenn dafür andere Maßnahme verschoben werden (noch mehr Vorrang für Haushaltsdisziplin).

 

Alle Vertreter der Fraktionen in der Arbeitsgruppe haben sich dann letztendlich für den Weg des „moderaten Sparen“ ausgesprochen.

 

Als Vorgabe für die nächsten Haushaltsplanungen sind die in der Beschlussempfehlung dargestellten Grundsatzziele bzw. Aussagen zur Grundausrichtung zu beschließen.

Beschlussentwurf (in eigener Zuständigkeit):

Beschlussentwurf (in eigener Zuständigkeit):

„Folgende Zielvorgaben sollen Grundlage für die Haushaltsplanung der Folgejahre

– konkret bis zur Haushaltsplanung 2014 – sein:

 

1.

Der Haushalt soll ein angemessenes Angebot für Bürger berücksichtigen, angemessene Spielräume für Sinnvolles nach Möglichkeit auch für kurzfristige Ereignisse aufzeigen und die Linie einer nachhaltigen Sicherung – keine unangemessene Belastung der Zukunft (nächste Generation) – verfolgen.

 

2.

Es erfolgt die Prüfung der gemachten Zielvorgaben entsprechend den Eskalationsstufen (in der Arbeitsgruppe Sparen bereits behandelte Produkte) sowie der von der Gemeindeprüfungsanstalt vorgeschlagenen Ertragsoptimierungen (Wasserverbandsabgabe, Anpassung Abschreibungsverfahren und kalkulatorische Verzinsung im Abwasserbereich) auf konkrete Umsetzbarkeit entsprechend der Haushaltssituation.

 

3.

Generalziel:

Durch zurückhaltende Planung, aber ohne sinnvolle Spielräume ganz aufzugeben, soll bis zum Haushalt 2014/2015 das Defizit aus laufender Verwaltungstätigkeit möglichst auf „0“ reduziert werden.

 

4.

Bauliche Unterhaltung:

4.1

Das Budget für lfd. bauliche Unterhaltung  wird grundsätzlich (nach Abzug von Einzelgroßmaßnahmen) auf den Stand 2012 festgeschrieben und nur sinnvolle Einzelprojekte (zzt. erkennbar: Erka-Hallensanierung, Fortsetzung Ertüchtigung der Europaschule) sollen zu einer Ausweitung des Budgets über diesen Stand hinaus zugelassen werden.

4.2

Die Verwaltung soll durch Zurückhaltung bei allen beeinflussbaren Maßnahmen eine möglichst knappe Kalkulation vornehmen und prüfen, ob nicht Maßnahmen auf Folgejahr gestreckt werden können. Alle verpflichten sich zur Zurückhaltung bei Anmeldung von neuen Maßnahmen.

 

5.

Grünflächenmanagement: Erkennbar ist im Vergleich zu anderen Städten ein flächenmäßig hohes Angebot.

5.1

Bei Neuplanungen soll zukünftig noch deutlicher auf Flächeneffizienz und eine möglichst einfache Unterhaltungsmöglichkeit geachtet werden. Mehr Vorrang für Wirtschaftlichkeitsaspekte!

5.2

Die Verwaltung soll das Grünflächenkataster neu aufbereiten und bis 2014 ein Handlungskonzept zur Minimierung des Unterhaltungsaufwandes für bestehende Flächen (inkl. Option Umgestaltung) vorlegen.

5.3

Die Verwaltung soll in diesem Zusammenhang prüfen, ob nicht der Einsatz der Saisonarbeitskräfte im Rahmen der Arbeitnehmerüberlassung reduziert bzw. aufgegeben werden kann und dafür durch Nutzung noch flexiblerer Arbeitszeitmodelle beim Bauhof eine kostengünstigere Bearbeitung umsetzbar ist.

 

 

 

 

 

 

6.

Personalkosten/Stellenplan:

Viele Personalkosten werden durch rechtliche Vorgaben (Personalschlüssel für Kindertagesstätten, Jugendamt GPA-Prüfung, Tarifentwicklungen, SV-Beitragsentwicklungen u.a.) vorgegeben. Dennoch soll auch weiterhin verstärkt die Möglichkeiten zur Reduzierung der Stellen geprüft und die Fortsetzung der eingeleiteten Prozessüberprüfung intensiv angegangen werden.

6.1

Pauschalzielvorgabe:

Für die Jahre 2013 und 2014 – möglichst auch noch 2012 – sollen die im Haushaltsplan 2012 prognostizierte Personalkostenentwicklung um jährlich 200.000 Euro gesenkt werden. Die Steigerungen durch nicht beeinflussbare Vorgaben (siehe zuvor) bleiben vorbehalten. Maßnahmen hierfür: Verzögerte Stellennachbesetzungen, keine weitere Ausweitung Leistungsangebot, Fortsetzung Prozessüberprüfung und Controllingaufbau (IKVS), Zurückhaltung bei Verwaltungsbeauftragung.

 

7.

Unterhaltung von Sport- und Mehrzweckeinrichtungen und Schulen:

Die Verwaltung soll bis 2014 die Nutzungsgrade der Sport- und Mehrzweckeinrichtungen überprüfen (tatsächliche Nutzung) sowie prüfen, ob durch verbesserte Nutzungskonzepte eine kostengünstigere Unterhaltung der Einrichtung, aber mit dem Ziel die Angebotsstandards grundsätzlich zu erhalten, möglich ist. Ebenso sollen die Nutzer der städt. Einrichtungen bzgl. des Energieverbrauches und der Unterhaltungskosten sensibilisiert werden sowie aufgezeigt bekommen, wie sie durch Veränderung des Verhaltens zur Kostenminimierung beitragen können. Auch sollte die Verwaltung prüfen, ob durch den generellen Einbau von Bewegungsmeldern, insbesondere an den Schulen, eine Energieeinsparung möglich ist.“

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

Die finanziellen Auswirkungen sollen am Ende eine Reduzierung des Defizits um ca. 1.500.000 Euro ausmachen.