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Tatbestand: Im vorherigen Sitzungspunkt wurde ausführlich die Notwendigkeit der Erhöhung der Grundsteuerhebesätze A und B dargestellt. Auf diese Ausführungen wird Bezug genommen.
Soweit die Beschlussfassung dieses vorherigen Punktes erfolgt ist, ist wie im vorherigen Punkt erläutert, zur Umsetzung eine Satzung über die Festsetzung der Hebesätze für die Grund- und Gewerbesteuer in der Stadt Erkelenz für das Haushaltsjahr 2013 zu beschließen. Gleichzeitig ist die Hebesatzsatzung für die Grund- und Gewerbesteuern in der Stadt Erkelenz für das Haushaltsjahr 2012 außer Kraft zu setzen. Beschlussentwurf (als Empfehlung an den Rat): „Die dem Original der Niederschrift als Anlage beigefügte Satzung über die Festsetzung der Hebesätze für die Grund- und Gewerbesteuern in der Stadt Erkelenz für das Haushaltsjahr 2013 (Hebesatzsatzung 2013) wird hiermit erlassen.“ Finanzielle Auswirkungen: Grundsteuer A + 143.000,00 Euro Grundsteuer B + 310.000,00 Euro Anlage: Hebesatzsatzung 2013
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