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Vorlage - A 10/757/2012  

 
 
Betreff: Bildung der Einigungsstelle gemäß § 67 Landespersonalvertretungsgesetz (LPVG NRW)
Status:öffentlich  
Federführend:Haupt- und Personalamt   
Beratungsfolge:
Hauptausschuss Vorberatung
19.09.2012 
21. Sitzung des Hauptausschusses ungeändert beschlossen   
Rat der Stadt Erkelenz Entscheidung
26.09.2012 
18. Sitzung des Rates der Stadt Erkelenz ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Tatbestand:

Tatbestand:

Im Juni 2012 fand bei der Stadt Erkelenz gemäß den einschlägigen Bestimmungen des LPVG für das Land NRW die Wahl eines neuen Personalrates statt.

 

Die neue Wahlperiode dieser städtischen Personalvertretung läuft über 4 Jahre (§ 23 Abs. 1 LPVG NRW); sie beginnt am 01.07.2012 und endet am 30.06.2016.

 

Gemäß § 67 Abs. 1 Satz 1 LPVG NRW ist bei jeder obersten Dienstbehörde für die Dauer der Wahlperiode der Personalvertretung eine Einigungsstelle zu bilden. Die Einigungsstelle besteht aus einem bzw. einer unparteiischen Vorsitzenden, ihrer bzw. seinem Stellvertreter/in und den Beisitzern bzw. Beisitzerinnen.

 

Die Einigung auf die Person der oder des Vorsitzenden, der Stellvertretung sowie auf die Zahl der Beisitzer ist zwischen dem Rat und der Personalvertretung herbeizuführen.

 

Nach Erörterung mit dem Personalrat empfiehlt die Verwaltungsleitung für die neue Wahlperiode 2012/2016 Herrn Peter Jakubowski (Vorsitzender Richter der 13. Kammer des Arbeitsgerichtes Düsseldorf) als Vorsitzenden der Einigungsstelle zu berufen. Als seine Vertreterin soll Frau Anke Salchow (Vorsitzende Richterin der 9. Kammer des Arbeitsgerichtes Düsseldorf) bestellt werden. Die Zahl der Beisitzer/innen soll im Einvernehmen mit dem Personalrat weiterhin auf 12 festgelegt werden.

 

Die Beisitzer/innen der Einigungsstelle müssen gemäß § 67 Abs. 1 LPVG NRW Beschäftigte im Geltungsbereich eines Personalvertretungsgesetzes sein.

 

Gemäß § 67 Abs. 3 LPVG NRW sind die Beisitzer/innen jeweils zur Hälfte auf Vorschlag der obersten Dienstbehörde und der Personalvertretung zu benennen und zu bestellen.

 

Der Personalrat der Stadt Erkelenz hat dem Bürgermeister aktuell mitgeteilt, dass er durch den neuen Personalrat 6 Beisitzer gewählt habe, und zwar wie folgt:

 

Für die Tarifbeschäftigten:

Manfred Schmitz (Vorsitzender Personalrat)

Norbert Moll (Bauaufsichts- u. Hochbauamt)

Paul Roggen (Baubetriebshof)

Reinhold Hermes (Baubetriebshof)

 

Für die Beamten und Beamtinnen:

Jose Coenen (Hauptamt)

Wolfgang Linkens (Rechts- u. Ordnungsamt)

 

Es wird vorgeschlagen, zur paritätischen Entsprechung dieses Vorschlags ebenfalls 6 Beisitzer durch die oberste Dienstbehörde zu benennen, und zwar jeweils 3 aus der Mitte der Ratsmitglieder und 3 aus der Verwaltung.

 

Die Fraktionen werden gebeten, bis spätestens zur Sitzung des Rates am 26.09.2012 drei Beisitzer/innen vorzuschlagen.

 

Ausschüsse und Gremien sind gemäß § 50 Abs. 3 GO NRW über einheitliche Wahlvorschläge, andernfalls nach den Grundsätzen der Verhältniswahl in einem Wahlgang zu wählen. Auch wenn Wahlergebnisse nicht vorhergesagt werden können, so kann doch auf mathematischem Wege prognostiziert werden, welches Ergebnis zu erwarten wäre, wenn hierbei die aktuellen politischen Sitzverhältnisse zugrunde gelegt werden und bei einer Wahl entsprechend abgestimmt würde. Demnach könnte im vorliegenden Fall der CDU-Fraktion, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der SPD-Fraktion jeweils 1 Sitz als Beisitzer/Beisitzerin zufallen:

 

1. Aus dem Rat werden benannt (alle Beschäftigte im Geltungsbereich LPVG NRW):

RM …

RM …

RM …

 

2. Seitens der Verwaltungsleitung werden schließlich folgende Verwaltungsangehörige vorgeschlagen:

 

Stadtkämmerer Norbert Schmitz

Stadtrechtsdirektor Dieter Stumm

Stadtoberverwaltungsrat Heinz-Josef Lenzen.

Beschlussentwurf (als Empfehlung an den Rat):

Beschlussentwurf (als Empfehlung an den Rat):

1. „Für die Stadt Erkelenz wird gemäß § 67 Landespersonalvertretungsgesetz NRW (LPVG NRW) für die laufende Wahlperiode der Personalvertretung (01.07.2012 bis 30.06.2016) eine Einigungsstelle gebildet.

 

2. Zum Vorsitzenden wird Herr Peter Jakubowski, vorsitzender Arbeitsrichter am Arbeitsgericht Düsseldorf, und als dessen Stellvertreterin Frau Anke Salchow, vorsitzende Arbeitsrichterin am Arbeitsgericht Düsseldorf, bestellt.

 

3. Die Gesamtzahl der Beisitzer und Beisitzerinnen wird auf insgesamt 12 festgesetzt. Die nach § 67 LPVG NRW erforderliche Einigung zwischen oberster Dienstbehörde und Personalvertretung ist damit erzielt.

 

4. Von der obersten Dienstbehörde werden folgende Beisitzer/innen bestellt:

 

Ratsmitglieder (allesamt Beschäftigte im Geltungsbereich des LPVG NRW):

 

RM …

RM …

RM …

 

Verwaltungsangehörige:

 

Stadtkämmerer Norbert Schmitz

Stadtrechtsdirektor Dieter Stumm

Stadtoberverwaltungsrat Heinz-Josef Lenzen.“

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

keine