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Tatbestand: Aufgrund der vom Rat verabschiedeten Richtlinien zur Förderung der Vereinsarbeit in der Stadt Erkelenz ist es möglich, den anerkannten städtischen Vereinen Investitionszuschüsse, Zuschüsse für die Anschaffung von beweglichen Sachen und Zuschüsse für die Durchführung kultureller Vereinsveranstaltungen zu gewähren.
Nach § 7 der Richtlinien kann Sportvereinen zur Anschaffung von Sportgeräten, deren einzelner Anschaffungspreis den Betrag 250,00 € übersteigt, ein Zuschuss von max. 30 % der Gesamtkosten im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel gewährt werden. Der Höchstzuschuss beträgt grundsätzlich pro Verein 500,00 €. Dies gilt gleichfalls für die Anschaffung von Hilfsmitteln zur Förderung der musikalischen und künstlerischen Aus- und Fortbildung.
Im Haushaltsplan der Stadt für das Haushaltsjahr 2012 stehen zur Anschaffung von Sportgeräten und zur Anschaffung von Hilfsmitteln zur Förderung der musikalischen und künstlerischen Aus- und Fortbildung Haushaltsmittel von jeweils 2.500,00 €, insgesamt also 5.000,00 € hierfür zur Verfügung.
Von der Verwaltung wird vorgeschlagen, den Vereinen aufgrund entsprechender Kostenvoranschläge zu den Anschaffungskosten für bewegliche Sachen die in der beigefügten Aufstellung errechneten anteiligen Zuschüsse zu gewähren. Beschlussentwurf (als Empfehlung an den Hauptausschuss): „Den in der beigefügten Aufstellung genannten Vereinen werden anteilige Zuschüsse zu den Anschaffungskosten für bewegliche Sachen gemäß den vom Rat verabschiedeten Richtlinien gewährt.“ Finanzielle Auswirkungen: Die Gesamtkosten belaufen sich auf 1.883,64 €.
Die erforderlichen Mittel stehen als Ausgabeermächtigung im Haushaltsplan bei den Produktsachkonten 080200 531700 sowie 040100 531700 zur Verfügung. Anlagen: Aufstellungen der Zuschüsse an Vereine
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