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Tagesordnung - 21. Sitzung des Hauptausschusses  

 
 
Bezeichnung: 21. Sitzung des Hauptausschusses
Gremium: Hauptausschuss
Datum: Mi, 19.09.2012 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 19:20 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal des Rathauses
Ort: Johannismarkt 17, 41812 Erkelenz

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Enthält Anlagen
Mitteilungen des Bürgermeisters      
Ö 2     Angelegenheit/en aus der 6. Sitzung des Ausschusses für Kultur und Sport am 12.09.2012      
Ö 2.1  
Enthält Anlagen
Ermittlung der Beträge, die die Bezirksausschüsse im Jahr 2012 für ihren Zuständigkeitsbereich in Form von Zuschüssen an Vereine und zur freien Verfügung erhalten  
Enthält Anlagen
A 40/231/2012  
Ö 2.2  
Enthält Anlagen
Gewährung von Zuschüssen an Vereine zu den Anschaffungskosten für bewegliche Sachen  
Enthält Anlagen
A 40/232/2012  
Ö 2.3  
Gewährung von Zuschüssen an Vereine zur Unterhaltung von einzelnen Sportstätten und investive Förderung einzelner Sportanlagen und Räume  
A 40/233/2012  
Ö 2.4  
Gewährung eines Zuschusses Rheinisches Feuerwehrmuseum Lövenich  
A 40/234/2012  
Ö 2.5  
Gewährung eines Zuschusses an den Stadtsportverband im Jahre 2012  
A 40/235/2012  
Ö 2.6  
Gewährung eines Zuschusses an den Stadtmusikbund Erkelenz e. V.  
A 40/236/2012  
Ö 3     Angelegenheit/en aus der 20. Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung am 18.09.2012      
Ö 3.1  
Klassifizierung von Stadtmarketing-Veranstaltungen 2012 bis 2014 hier: Ergänzender Beschluss über Veranstaltungen in der Adventszeit  
Enthält Anlagen
A 80/069/2012  
    VORLAGE
    Beschlussentwurf (als Empfehlung an den Hauptausschuss):

Beschlussentwurf (als Empfehlung an den Hauptausschuss):

„Der Ausschuss für Wirtschaftsförderung und Stadtentwicklung beschließt unter dem Vorbehalt der jährlichen Erfüllung der Kriterien für die Einstufung als Stadtmarketingprojekt/-veranstaltung und vorbehaltlich der Bereitstellung der entsprechenden Mittel im jeweiligen Haushaltsjahr die nachfolgend genannten Veranstaltungen als klassifizierte Stadtmarketing-Veranstaltungen für die Jahre 2012 bis 2014.

 

30.11. bis 2.12.2012              Stimmungsvoller Advent auf dem Markt

07. bis 09.12.2012                            Mittelalterlicher Adventsmarkt auf der Burg

 

Bei Erfüllen der nachfolgend genannten Kriterien für die Einstufung als Stadtmarketingprojekt/-veranstaltung

-

(Über)regionaler Charakter

 

-

Alleinstellungsmerkmale

 

-

Besucherzahlen

 

-

zur Stadt Erkelenz bzw. zur Region verbindende Merkmale

 

-

Imagefaktor

 

-

Bereitschaft zur gemeinsamen Abstimmung der Veranstaltungsziele und –inhalte

 

-

Absprache über das gemeinsame Vorgehen am Anfang eines jeden Jahres,               spätestens jedoch sechs Monate vor Veranstaltungstermin

 

-

Zusammenarbeit muss in der öffentlichen Wahrnehmung erkennbar sein

 

 

können die nachfolgend genannten unterstützenden Tätigkeiten durch die Stadt Erkelenz erfolgen

 

-

Begleitung des verantwortlichen Mitarbeiters aus dem Referat für Wirtschaftsförderung und Stadtmarketing bei der Konzeption, Planung, Durchführung und Nachbereitung der Veranstaltung

-

Unterstützung bei der Einholung der behördlichen Genehmigungen

-

Unterstützung bei der Öffentlichkeitsarbeit: ggf. städtische Anzeige, Pressearbeit, Plakate, Flyer, Homepage Erkelenz, Bannerwerbung, etc.

-

Direkte finanzielle Unterstützung durch Übernahme von Veranstaltungskosten bis zum Höchstsatz nach dem budgetiertem Mittelansatz für die jeweilige Veranstaltung

-

Indirekte finanzielle Unterstützung durch Bauhofleistungen (Personal, Material)

-

Indirekte finanzielle Unterstützung durch Gestellung von Räumlichkeiten, öffentlichen Flächen etc.

-

Gewährleistung der Präsenz des Bürgermeisters oder eines seiner Vertreter: Ansprache, Grußwort, Schirmherrschaft

-

Erlaubnis zur Verwendung des Stadtlogos und des Stadtmarketing-Logos

-

Bericht im Stadtkalender

-

Besondere Berücksichtigung im Veranstaltungskalender der Stadt Erkelenz (Homepage, Bürgerbüro)

-

Ankündigung auf dem Parkleitsystem

-

Unentgeltliche Nutzung der städtischen Dreiecksständer für Plakatierung

-

Beflaggung (Burg, Rathaus, Markt) bei Veranstaltungen im Stadtkern

 

   
    18.09.2012 - Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung
    Ö 3 - ungeändert beschlossen
    Beschluss (als Empfehlung an den Hauptausschuss):

Beschluss (als Empfehlung an den Hauptausschuss):

„Der Ausschuss für Wirtschaftsförderung und Stadtentwicklung beschließt unter dem Vorbehalt der jährlichen Erfüllung der Kriterien für die Einstufung als Stadtmarketingprojekt/-veranstaltung und vorbehaltlich der Bereitstellung der entsprechenden Mittel im jeweiligen Haushaltsjahr die nachfolgend genannten Veranstaltungen als klassifizierte Stadtmarketing-Veranstaltungen für die Jahre 2012 bis 2014.

 

30.11. bis 2.12.2012              Stimmungsvoller Advent auf dem Markt

07. bis 09.12.2012                            Mittelalterlicher Adventsmarkt auf der Burg

 

Bei Erfüllen der nachfolgend genannten Kriterien für die Einstufung als Stadtmarketingprojekt/-veranstaltung

-

(Über)regionaler Charakter

 

-

Alleinstellungsmerkmale

 

-

Besucherzahlen

 

-

zur Stadt Erkelenz bzw. zur Region verbindende Merkmale

 

-

Imagefaktor

 

-

Bereitschaft zur gemeinsamen Abstimmung der Veranstaltungsziele und –inhalte

 

-

Absprache über das gemeinsame Vorgehen am Anfang eines jeden Jahres,               spätestens jedoch sechs Monate vor Veranstaltungstermin

 

-

Zusammenarbeit muss in der öffentlichen Wahrnehmung erkennbar sein

 

 

können die nachfolgend genannten unterstützenden Tätigkeiten durch die Stadt Erkelenz erfolgen

 

-

Begleitung des verantwortlichen Mitarbeiters aus dem Referat für Wirtschaftsförderung und Stadtmarketing bei der Konzeption, Planung, Durchführung und Nachbereitung der Veranstaltung

-

Unterstützung bei der Einholung der behördlichen Genehmigungen

-

Unterstützung bei der Öffentlichkeitsarbeit: ggf. städtische Anzeige, Pressearbeit, Plakate, Flyer, Homepage Erkelenz, Bannerwerbung, etc.

-

Direkte finanzielle Unterstützung durch Übernahme von Veranstaltungskosten bis zum Höchstsatz nach dem budgetiertem Mittelansatz für die jeweilige Veranstaltung

-

Indirekte finanzielle Unterstützung durch Bauhofleistungen (Personal, Material)

-

Indirekte finanzielle Unterstützung durch Gestellung von Räumlichkeiten, öffentlichen Flächen etc.

-

Gewährleistung der Präsenz des Bürgermeisters oder eines seiner Vertreter: Ansprache, Grußwort, Schirmherrschaft

-

Erlaubnis zur Verwendung des Stadtlogos und des Stadtmarketing-Logos

-

Bericht im Stadtkalender

-

Besondere Berücksichtigung im Veranstaltungskalender der Stadt Erkelenz (Homepage, Bürgerbüro)

-

Ankündigung auf dem Parkleitsystem

-

Unentgeltliche Nutzung der städtischen Dreiecksständer für Plakatierung

-

Beflaggung (Burg, Rathaus, Markt) bei Veranstaltungen im Stadtkern

 

Abstimmungsergebnis: einstimmig

Abstimmungsergebnis: einstimmig

   
    19.09.2012 - Hauptausschuss
    Ö 3.1 - ungeändert beschlossen
    Beschluss:

Beschluss:

„Der Ausschuss für Wirtschaftsförderung und Stadtentwicklung beschließt unter dem Vorbehalt der jährlichen Erfüllung der Kriterien für die Einstufung als Stadtmarketingprojekt/-veranstaltung und vorbehaltlich der Bereitstellung der entsprechenden Mittel im jeweiligen Haushaltsjahr die nachfolgend genannten Veranstaltungen als klassifizierte Stadtmarketing-Veranstaltungen für die Jahre 2012 bis 2014.

 

30.11. bis 2.12.2012              Stimmungsvoller Advent auf dem Markt

07. bis 09.12.2012                            Mittelalterlicher Adventsmarkt auf der Burg

 

Bei Erfüllen der nachfolgend genannten Kriterien für die Einstufung als Stadtmarketingprojekt/-veranstaltung

-

(Über)regionaler Charakter

 

-

Alleinstellungsmerkmale

 

-

Besucherzahlen

 

-

zur Stadt Erkelenz bzw. zur Region verbindende Merkmale

 

-

Imagefaktor

 

-

Bereitschaft zur gemeinsamen Abstimmung der Veranstaltungsziele und

–inhalte

 

-

Absprache über das gemeinsame Vorgehen am Anfang eines jeden Jahres, spätestens jedoch sechs Monate vor Veranstaltungstermin

 

-

Zusammenarbeit muss in der öffentlichen Wahrnehmung erkennbar sein

 

können die nachfolgend genannten unterstützenden Tätigkeiten durch die Stadt Erkelenz erfolgen

 

-

Begleitung des verantwortlichen Mitarbeiters aus dem Referat für Wirtschaftsförderung und Stadtmarketing bei der Konzeption, Planung, Durchführung und Nachbereitung der Veranstaltung

-

Unterstützung bei der Einholung der behördlichen Genehmigungen

-

Unterstützung bei der Öffentlichkeitsarbeit: ggf. städtische Anzeige, Pressearbeit, Plakate, Flyer, Homepage Erkelenz, Bannerwerbung, etc.

-

Direkte finanzielle Unterstützung durch Übernahme von Veranstaltungskosten bis zum Höchstsatz nach dem budgetiertem Mittelansatz für die jeweilige Veranstaltung

-

Indirekte finanzielle Unterstützung durch Bauhofleistungen (Personal, Material)

-

Indirekte finanzielle Unterstützung durch Gestellung von Räumlichkeiten, öffentlichen Flächen etc.

-

Gewährleistung der Präsenz des Bürgermeisters oder eines seiner Vertreter: Ansprache, Grußwort, Schirmherrschaft

-

Erlaubnis zur Verwendung des Stadtlogos und des Stadtmarketing-Logos

-

Bericht im Stadtkalender

-

Besondere Berücksichtigung im Veranstaltungskalender der Stadt Erkelenz (Homepage, Bürgerbüro)

-

Ankündigung auf dem Parkleitsystem

-

Unentgeltliche Nutzung der städtischen Dreiecksständer für Plakatierung

-

Beflaggung (Burg, Rathaus, Markt) bei Veranstaltungen im Stadtkern.“

 

Abstimmungsergebnis: einstimmig

Abstimmungsergebnis: einstimmig

Ö 3.2  
Enthält Anlagen
14. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz (Wohnbauflächen Eremitenweg) hier: Beschluss über die vorgetragenen Stellungnahmen während der frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB sowie Beschluss zur öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB  
Enthält Anlagen
A 61/233/2012  
Ö 3.3  
Enthält Anlagen
Bebauungsplan Nr. 0300.3 "An der Burg", Erkelenz-Gerderath hier: Beschluss über die vorgetragenen Stellungnahmen während der frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB sowie Beschluss zur öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB  
Enthält Anlagen
A 61/234/2012  
Ö 3.4  
Enthält Anlagen
1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. IX/B "Neusser Straße", Erkelenz-Mitte hier: Beschluss über die vorgetragenen Stellungnahmen während der frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB sowie Beschluss zur öffentlichen Auslegung gemäߧ 3 Abs. 2 BauGB  
Enthält Anlagen
A 61/235/2012  
Ö 3.5  
16. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz (Wohnbauflächen Schulring - Zentralfriedhof) hier: Feststellungsbeschluss  
A 61/236/2012  
Ö 3.6  
Bebauungsplan Nr. VI/2 "Schulring - Zentralfriedhof", Erkelenz-Mitte hier: Satzungsbeschluss gemäß § 10 BauGB  
A 61/237/2012  
Ö 3.7  
Bebauungsplan Nr. 02.3/1 "Oerather Mühlenfeld Süd", Erkelenz-Mitte hier: Satzungsbeschluss gemäß § 10 BauGB  
A 61/238/2012  
Ö 3.8  
2. Änderung und Teilaufhebung des Bebauungsplanes Nr. II "An St. Valentin", Erkelenz-Venrath hier: Satzungsbeschluss gemäß § 10 BauGB  
Enthält Anlagen
A 61/239/2012  
Ö 4  
Beschwerde aufgrund § 24 Gemeindeordnung NRW bezüglich der Ausbauplanung der Graf-Reinald-Straße zwischen Tenholter Straße und der Straße Am Schneller  
Enthält Anlagen
A 10/758/2012  
Ö 5  
Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur Refinanzierung der Aufwendungen für die Gewässerunterhaltung vom 29.01.2012  
A 20/235/2012  
Ö 6  
Satzung über die Festsetzung der Hebesätze für die Grund- und Gewerbesteuern in der Stadt Erkelenz für das Haushaltsjahr 2013 (Hebesatzsatzung 2013)  
Enthält Anlagen
A 20/236/2012  
Ö 7  
Zuleitung des Gesamtabschlussentwurfes zum 31.12.2011 gem. § 116 Abs. 5 GO NRW in Verbindung mit § 95 Abs. 3 GO NRW  
A 20/237/2012  
Ö 8  
Bildung der Einigungsstelle gemäß § 67 Landespersonalvertretungsgesetz (LPVG NRW)  
A 10/757/2012  
Ö 9  
Befristete Änderung der Festsetzung der Aufwandsentschädigung für die Wehrleitung der Freiwilligen Feuerwehr Erkelenz (Anmerkung: Die bestehende Regelung soll der derzeitigen personellen Situation angepasst werden.)  
/011/2012  
Ö 10  
Beitritt zur interkommunalen Einkaufsgemeinschaft des Städte- und Gemeindebundes NRW (KoPart eG)  
A 10/761/2012  
Ö 11  
Arbeitsgruppe Sparen/Haushaltskonsolidierung: Grundsatzzielentscheidungen  
/001/2012  
Ö 12  
Kenntnisgabe der vom Kämmerer getroffenen Entscheidungen zur Leistung von über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen in der Zeit vom 05.06.2012 - 04.09.2012  
Enthält Anlagen
A 20/238/2012  
N 1     (nichtöffentlich)      
N 2     (nichtöffentlich)      
N 13     (nichtöffentlich)      
N 13.1     (nichtöffentlich)      
N 14     (nichtöffentlich)      
N 14.1     (nichtöffentlich)