TOP |
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Betreff |
Vorlage |
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Ö 1 |
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Mitteilungen des Bürgermeisters |
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Ö 2 |
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Angelegenheit/en aus der 6. Sitzung des Ausschusses für Kultur und Sport am 12.09.2012 |
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Ö 2.1 |
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Ermittlung der Beträge, die die Bezirksausschüsse im Jahr 2012 für ihren Zuständigkeitsbereich in Form von Zuschüssen an Vereine und zur freien Verfügung erhalten |
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A 40/231/2012 |
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Ö 2.2 |
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Gewährung von Zuschüssen an Vereine zu den Anschaffungskosten für bewegliche Sachen |
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A 40/232/2012 |
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Ö 2.3 |
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Gewährung von Zuschüssen an Vereine zur Unterhaltung von einzelnen Sportstätten und investive Förderung einzelner Sportanlagen und Räume |
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A 40/233/2012 |
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Ö 2.4 |
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Gewährung eines Zuschusses Rheinisches Feuerwehrmuseum Lövenich |
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A 40/234/2012 |
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Ö 2.5 |
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Gewährung eines Zuschusses an den Stadtsportverband im Jahre 2012 |
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A 40/235/2012 |
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Ö 2.6 |
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Gewährung eines Zuschusses an den Stadtmusikbund Erkelenz e. V. |
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A 40/236/2012 |
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Ö 3 |
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Angelegenheit/en aus der 20. Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung am 18.09.2012 |
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Ö 3.1 |
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Klassifizierung von Stadtmarketing-Veranstaltungen 2012 bis 2014
hier: Ergänzender Beschluss über Veranstaltungen in der Adventszeit |
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A 80/069/2012 |
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VORLAGE |
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Beschlussentwurf (als Empfehlung an den Hauptausschuss):Beschlussentwurf (als Empfehlung an den Hauptausschuss): „Der Ausschuss für Wirtschaftsförderung und Stadtentwicklung beschließt unter dem Vorbehalt der jährlichen Erfüllung der Kriterien für die Einstufung als Stadtmarketingprojekt/-veranstaltung und vorbehaltlich der Bereitstellung der entsprechenden Mittel im jeweiligen Haushaltsjahr die nachfolgend genannten Veranstaltungen als klassifizierte Stadtmarketing-Veranstaltungen für die Jahre 2012 bis 2014. 30.11. bis 2.12.2012 Stimmungsvoller Advent auf dem Markt 07. bis 09.12.2012 Mittelalterlicher Adventsmarkt auf der Burg Bei Erfüllen der nachfolgend genannten Kriterien für die Einstufung als Stadtmarketingprojekt/-veranstaltung - | (Über)regionaler Charakter | - | Alleinstellungsmerkmale | - | Besucherzahlen | - | zur Stadt Erkelenz bzw. zur Region verbindende Merkmale | - | Imagefaktor | - | Bereitschaft zur gemeinsamen Abstimmung der Veranstaltungsziele und –inhalte | - | Absprache über das gemeinsame Vorgehen am Anfang eines jeden Jahres, spätestens jedoch sechs Monate vor Veranstaltungstermin | - | Zusammenarbeit muss in der öffentlichen Wahrnehmung erkennbar sein |
können die nachfolgend genannten unterstützenden Tätigkeiten durch die Stadt Erkelenz erfolgen - | Begleitung des verantwortlichen Mitarbeiters aus dem Referat für Wirtschaftsförderung und Stadtmarketing bei der Konzeption, Planung, Durchführung und Nachbereitung der Veranstaltung | - | Unterstützung bei der Einholung der behördlichen Genehmigungen | - | Unterstützung bei der Öffentlichkeitsarbeit: ggf. städtische Anzeige, Pressearbeit, Plakate, Flyer, Homepage Erkelenz, Bannerwerbung, etc. | - | Direkte finanzielle Unterstützung durch Übernahme von Veranstaltungskosten bis zum Höchstsatz nach dem budgetiertem Mittelansatz für die jeweilige Veranstaltung | - | Indirekte finanzielle Unterstützung durch Bauhofleistungen (Personal, Material) | - | Indirekte finanzielle Unterstützung durch Gestellung von Räumlichkeiten, öffentlichen Flächen etc. | - | Gewährleistung der Präsenz des Bürgermeisters oder eines seiner Vertreter: Ansprache, Grußwort, Schirmherrschaft | - | Erlaubnis zur Verwendung des Stadtlogos und des Stadtmarketing-Logos | - | Bericht im Stadtkalender | - | Besondere Berücksichtigung im Veranstaltungskalender der Stadt Erkelenz (Homepage, Bürgerbüro) | - | Ankündigung auf dem Parkleitsystem | - | Unentgeltliche Nutzung der städtischen Dreiecksständer für Plakatierung | - | Beflaggung (Burg, Rathaus, Markt) bei Veranstaltungen im Stadtkern |
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18.09.2012 - Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung |
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Ö 3 - ungeändert beschlossen |
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Beschluss (als Empfehlung an den Hauptausschuss):Beschluss (als Empfehlung an den Hauptausschuss): „Der Ausschuss für Wirtschaftsförderung und Stadtentwicklung beschließt unter dem Vorbehalt der jährlichen Erfüllung der Kriterien für die Einstufung als Stadtmarketingprojekt/-veranstaltung und vorbehaltlich der Bereitstellung der entsprechenden Mittel im jeweiligen Haushaltsjahr die nachfolgend genannten Veranstaltungen als klassifizierte Stadtmarketing-Veranstaltungen für die Jahre 2012 bis 2014. 30.11. bis 2.12.2012 Stimmungsvoller Advent auf dem Markt 07. bis 09.12.2012 Mittelalterlicher Adventsmarkt auf der Burg Bei Erfüllen der nachfolgend genannten Kriterien für die Einstufung als Stadtmarketingprojekt/-veranstaltung - | (Über)regionaler Charakter | - | Alleinstellungsmerkmale | - | Besucherzahlen | - | zur Stadt Erkelenz bzw. zur Region verbindende Merkmale | - | Imagefaktor | - | Bereitschaft zur gemeinsamen Abstimmung der Veranstaltungsziele und –inhalte | - | Absprache über das gemeinsame Vorgehen am Anfang eines jeden Jahres, spätestens jedoch sechs Monate vor Veranstaltungstermin | - | Zusammenarbeit muss in der öffentlichen Wahrnehmung erkennbar sein |
können die nachfolgend genannten unterstützenden Tätigkeiten durch die Stadt Erkelenz erfolgen - | Begleitung des verantwortlichen Mitarbeiters aus dem Referat für Wirtschaftsförderung und Stadtmarketing bei der Konzeption, Planung, Durchführung und Nachbereitung der Veranstaltung | - | Unterstützung bei der Einholung der behördlichen Genehmigungen | - | Unterstützung bei der Öffentlichkeitsarbeit: ggf. städtische Anzeige, Pressearbeit, Plakate, Flyer, Homepage Erkelenz, Bannerwerbung, etc. | - | Direkte finanzielle Unterstützung durch Übernahme von Veranstaltungskosten bis zum Höchstsatz nach dem budgetiertem Mittelansatz für die jeweilige Veranstaltung | - | Indirekte finanzielle Unterstützung durch Bauhofleistungen (Personal, Material) | - | Indirekte finanzielle Unterstützung durch Gestellung von Räumlichkeiten, öffentlichen Flächen etc. | - | Gewährleistung der Präsenz des Bürgermeisters oder eines seiner Vertreter: Ansprache, Grußwort, Schirmherrschaft | - | Erlaubnis zur Verwendung des Stadtlogos und des Stadtmarketing-Logos | - | Bericht im Stadtkalender | - | Besondere Berücksichtigung im Veranstaltungskalender der Stadt Erkelenz (Homepage, Bürgerbüro) | - | Ankündigung auf dem Parkleitsystem | - | Unentgeltliche Nutzung der städtischen Dreiecksständer für Plakatierung | - | Beflaggung (Burg, Rathaus, Markt) bei Veranstaltungen im Stadtkern |
Abstimmungsergebnis: einstimmigAbstimmungsergebnis: einstimmig
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19.09.2012 - Hauptausschuss |
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Ö 3.1 - ungeändert beschlossen |
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Beschluss:Beschluss: „Der Ausschuss für Wirtschaftsförderung und Stadtentwicklung beschließt unter dem Vorbehalt der jährlichen Erfüllung der Kriterien für die Einstufung als Stadtmarketingprojekt/-veranstaltung und vorbehaltlich der Bereitstellung der entsprechenden Mittel im jeweiligen Haushaltsjahr die nachfolgend genannten Veranstaltungen als klassifizierte Stadtmarketing-Veranstaltungen für die Jahre 2012 bis 2014. 30.11. bis 2.12.2012 Stimmungsvoller Advent auf dem Markt 07. bis 09.12.2012 Mittelalterlicher Adventsmarkt auf der Burg Bei Erfüllen der nachfolgend genannten Kriterien für die Einstufung als Stadtmarketingprojekt/-veranstaltung - | (Über)regionaler Charakter | - | Alleinstellungsmerkmale | - | Besucherzahlen | - | zur Stadt Erkelenz bzw. zur Region verbindende Merkmale | - | Imagefaktor | - | Bereitschaft zur gemeinsamen Abstimmung der Veranstaltungsziele und –inhalte | - | Absprache über das gemeinsame Vorgehen am Anfang eines jeden Jahres, spätestens jedoch sechs Monate vor Veranstaltungstermin | - | Zusammenarbeit muss in der öffentlichen Wahrnehmung erkennbar sein |
können die nachfolgend genannten unterstützenden Tätigkeiten durch die Stadt Erkelenz erfolgen - | Begleitung des verantwortlichen Mitarbeiters aus dem Referat für Wirtschaftsförderung und Stadtmarketing bei der Konzeption, Planung, Durchführung und Nachbereitung der Veranstaltung | - | Unterstützung bei der Einholung der behördlichen Genehmigungen | - | Unterstützung bei der Öffentlichkeitsarbeit: ggf. städtische Anzeige, Pressearbeit, Plakate, Flyer, Homepage Erkelenz, Bannerwerbung, etc. | - | Direkte finanzielle Unterstützung durch Übernahme von Veranstaltungskosten bis zum Höchstsatz nach dem budgetiertem Mittelansatz für die jeweilige Veranstaltung | - | Indirekte finanzielle Unterstützung durch Bauhofleistungen (Personal, Material) | - | Indirekte finanzielle Unterstützung durch Gestellung von Räumlichkeiten, öffentlichen Flächen etc. | - | Gewährleistung der Präsenz des Bürgermeisters oder eines seiner Vertreter: Ansprache, Grußwort, Schirmherrschaft | - | Erlaubnis zur Verwendung des Stadtlogos und des Stadtmarketing-Logos | - | Bericht im Stadtkalender | - | Besondere Berücksichtigung im Veranstaltungskalender der Stadt Erkelenz (Homepage, Bürgerbüro) | - | Ankündigung auf dem Parkleitsystem | - | Unentgeltliche Nutzung der städtischen Dreiecksständer für Plakatierung | - | Beflaggung (Burg, Rathaus, Markt) bei Veranstaltungen im Stadtkern.“ |
Abstimmungsergebnis: einstimmigAbstimmungsergebnis: einstimmig
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Ö 3.2 |
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14. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz (Wohnbauflächen Eremitenweg)
hier: Beschluss über die vorgetragenen Stellungnahmen während der frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB sowie Beschluss zur öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB |
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A 61/233/2012 |
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Ö 3.3 |
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Bebauungsplan Nr. 0300.3 "An der Burg", Erkelenz-Gerderath
hier: Beschluss über die vorgetragenen Stellungnahmen während der frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB sowie Beschluss zur öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB |
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A 61/234/2012 |
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Ö 3.4 |
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1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. IX/B "Neusser Straße", Erkelenz-Mitte
hier: Beschluss über die vorgetragenen Stellungnahmen während der frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB sowie Beschluss zur öffentlichen Auslegung gemäߧ 3 Abs. 2 BauGB |
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A 61/235/2012 |
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Ö 3.5 |
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16. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz (Wohnbauflächen Schulring - Zentralfriedhof)
hier: Feststellungsbeschluss |
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A 61/236/2012 |
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Ö 3.6 |
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Bebauungsplan Nr. VI/2 "Schulring - Zentralfriedhof", Erkelenz-Mitte
hier: Satzungsbeschluss gemäß § 10 BauGB |
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A 61/237/2012 |
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Ö 3.7 |
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Bebauungsplan Nr. 02.3/1 "Oerather Mühlenfeld Süd", Erkelenz-Mitte
hier: Satzungsbeschluss gemäß § 10 BauGB |
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A 61/238/2012 |
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Ö 3.8 |
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2. Änderung und Teilaufhebung des Bebauungsplanes Nr. II "An St. Valentin", Erkelenz-Venrath
hier: Satzungsbeschluss gemäß § 10 BauGB |
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A 61/239/2012 |
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Ö 4 |
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Beschwerde aufgrund § 24 Gemeindeordnung NRW bezüglich der Ausbauplanung der Graf-Reinald-Straße zwischen Tenholter Straße und der Straße Am Schneller |
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A 10/758/2012 |
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Ö 5 |
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Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur Refinanzierung der Aufwendungen für die Gewässerunterhaltung vom 29.01.2012 |
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A 20/235/2012 |
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Ö 6 |
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Satzung über die Festsetzung der Hebesätze für die Grund- und Gewerbesteuern in der Stadt Erkelenz für das Haushaltsjahr 2013 (Hebesatzsatzung 2013) |
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A 20/236/2012 |
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Ö 7 |
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Zuleitung des Gesamtabschlussentwurfes zum 31.12.2011 gem. § 116 Abs. 5 GO NRW in Verbindung mit § 95 Abs. 3 GO NRW |
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A 20/237/2012 |
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Ö 8 |
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Bildung der Einigungsstelle gemäß § 67 Landespersonalvertretungsgesetz (LPVG NRW) |
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A 10/757/2012 |
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Ö 9 |
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Befristete Änderung der Festsetzung der Aufwandsentschädigung für die Wehrleitung der Freiwilligen Feuerwehr Erkelenz (Anmerkung: Die bestehende Regelung soll der derzeitigen personellen Situation angepasst werden.) |
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/011/2012 |
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Ö 10 |
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Beitritt zur interkommunalen Einkaufsgemeinschaft des Städte- und Gemeindebundes NRW (KoPart eG) |
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A 10/761/2012 |
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Ö 11 |
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Arbeitsgruppe Sparen/Haushaltskonsolidierung: Grundsatzzielentscheidungen |
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/001/2012 |
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Ö 12 |
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Kenntnisgabe der vom Kämmerer getroffenen Entscheidungen zur Leistung von über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen in der Zeit vom 05.06.2012 - 04.09.2012 |
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A 20/238/2012 |
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N 1 |
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(nichtöffentlich) |
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N 2 |
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(nichtöffentlich) |
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N 13 |
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(nichtöffentlich) |
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N 13.1 |
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(nichtöffentlich) |
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N 14 |
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(nichtöffentlich) |
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N 14.1 |
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(nichtöffentlich) |
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