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Tagesordnung - 15. Sitzung des Hauptausschusses  

 
 
Bezeichnung: 15. Sitzung des Hauptausschusses
Gremium: Hauptausschuss
Datum: Mi, 16.11.2011 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 19:20 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal des Rathauses
Ort: Johannismarkt 17, 41812 Erkelenz

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Enthält Anlagen
Mitteilungen des Bürgermeisters      
Ö 2  
Interkommunale Zusammenarbeit (Anmerkung: Über den gemeinsamen Antrag der Fraktionen der Allianz 2001, Bündnis 90/Die Grünen, Bürgerpartei, Freie Wähler-UWG und FDP vom 18.04.2011 soll beraten und entschieden werden.)  
Enthält Anlagen
A 10/606/2011  
Ö 3  
Antrag Bündnis 90/Die Grünen vom 02.11.2010: Korruptionsprävention und -bekämpfung; hier: Einrichtung eines auf Vergaben spezialisierten Vergabeamtes bei der Stadt Erkelenz  
A 10/614/2011  
    VORLAGE
   

Beschlussentwurf (als Empfehlung an den Rat):

„1. Der Rat empfiehlt dem Bürgermeister, in der Verwaltung eine zentrale Vergabestelle in Anlehnung an die im Gutachten der Kommunal- und Abwasserberatung NRW dargestellte Variante B einzurichten.

 

2. Im Stellenplan 2012 ist für die zentrale Vergabestelle eine neue Planstelle auszuweisen.

 

3. Hinsichtlich des Personals der zentralen Vergabestelle ist eine Personalrotation vorzusehen. Im Rahmen der Möglichkeiten und Stellennachfolgeplanung soll das Personal – vorbehaltlich der Einhaltung arbeits- und beamtenrechtlicher Vorschriften – alle 5-8 Jahre wechseln. Nötigenfalls sind alternative Präventionsinstrumente heranzuziehen.

 

4. Die Verwaltung wird beauftragt, die Änderung der Zuständigkeitsordnung des Rates und seiner Ausschüsse in Bezug auf die Einbindung in Vergabeverfahren vorzubereiten und bis zur Arbeitsaufnahme der zentralen Vergabestelle zur Entscheidung vorzulegen.

 

   
    16.11.2011 - Hauptausschuss
    Ö 3 - ungeändert beschlossen
    Beschlussentwurf (als Empfehlung an den Rat):

Beschluss (als Empfehlung an den Rat):

„1. Der Rat empfiehlt dem Bürgermeister, in der Verwaltung eine zentrale Vergabestelle in Anlehnung an die im Gutachten der Kommunal- und Abwasserberatung NRW dargestellte Variante B einzurichten.

 

2. Im Stellenplan 2012 ist für die zentrale Vergabestelle eine neue Planstelle auszuweisen.

 

3. Hinsichtlich des Personals der zentralen Vergabestelle ist eine Personalrotation vorzusehen. Im Rahmen der Möglichkeiten und Stellennachfolgeplanung soll das Personal – vorbehaltlich der Einhaltung arbeits- und beamtenrechtlicher Vorschriften – alle 5-8 Jahre wechseln. Nötigenfalls sind alternative Präventionsinstrumente heranzuziehen.

 

4. Die Verwaltung wird beauftragt, die Änderung der Zuständigkeitsordnung des Rates und seiner Ausschüsse in Bezug auf die Einbindung in Vergabeverfahren vorzubereiten und bis zur Arbeitsaufnahme der zentralen Vergabestelle zur Entscheidung vorzulegen.

Abstimmungsergebnis: 3 Ja-Stimmen, 13 Nein-Stimmen

Abstimmungsergebnis: 3 Ja-Stimmen, 13 Nein-Stimmen

   
    21.12.2011 - Rat der Stadt Erkelenz
    Ö 10 - ungeändert beschlossen
    Beschluss:

Beschluss:

„1. Der Rat empfiehlt dem Bürgermeister, in der Verwaltung eine zentrale Vergabestelle in Anlehnung an die im Gutachten der Kommunal- und Abwasserberatung NRW dargestellte Variante B einzurichten.

 

2. Im Stellenplan 2012 ist für die zentrale Vergabestelle eine neue Planstelle auszuweisen.

 

3. Hinsichtlich des Personals der zentralen Vergabestelle ist eine Personalrotation vorzusehen. Im Rahmen der Möglichkeiten und Stellennachfolgeplanung soll das Personal – vorbehaltlich der Einhaltung arbeits- und beamtenrechtlicher Vorschriften – alle 5-8 Jahre wechseln. Nötigenfalls sind alternative Präventionsinstrumente heranzuziehen.

 

4. Die Verwaltung wird beauftragt, die Änderung der Zuständigkeitsordnung des Rates und seiner Ausschüsse in Bezug auf die Einbindung in Vergabeverfahren vorzubereiten und bis zur Arbeitsaufnahme der zentralen Vergabestelle zur Entscheidung vorzulegen.

Abstimmungsergebnis: 7 Ja-Stimmen, 41 Nein-Stimmen

Abstimmungsergebnis: 7 Ja-Stimmen, 41 Nein-Stimmen

Ö 4  
Namensgebung für das neu errichtete Sport- und Familienbad der Stadt Erkelenz  
Enthält Anlagen
A 40/223/2011  
Ö 5  
Enthält Anlagen
Erlass einer neuen ordnungsbehördlichen Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Gebiet der Stadt Erkelenz gemäß § 27 Abs. 1, 4 des Gesetzes über Aufbau und Befugnisse der Ordnungsbehörden (OBG NW) zum 01.01.2012 unter Ablösung der ordnungsbehördlichen Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Gebiet der Stadt Erkelenz vom 01.01.1994  
Enthält Anlagen
A 30/123/2011  
Ö 6  
Kenntnisgabe der vom Kämmerer getroffenen Entscheidungen zur Leistung von über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen in der Zeit vom 06.09.2011 bis 01.11.2011  
A 20/203/2011  
N 1     (nichtöffentlich)      
N 2     (nichtöffentlich)      
N 3     (nichtöffentlich)      
N 3.1     (nichtöffentlich)      
N 3.2     (nichtöffentlich)      
N 3.3     (nichtöffentlich)      
N 3.4     (nichtöffentlich)      
N 3.5     (nichtöffentlich)      
N 4     (nichtöffentlich)      
N 4.1     (nichtöffentlich)      
N 5     (nichtöffentlich)      
N 5.1     (nichtöffentlich)      
N 6     (nichtöffentlich)      
N 6.1     (nichtöffentlich)      
N 6.2     (nichtöffentlich)