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Tagesordnung - 2. Sitzung des Ausschusses für Umweltschutz und Soziales  

 
 
Bezeichnung: 2. Sitzung des Ausschusses für Umweltschutz und Soziales
Gremium: Ausschuss für Umweltschutz und Soziales
Datum: Mi, 27.10.2010 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 19:30 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal des Rathauses
Ort: Johannismarkt 17, 41812 Erkelenz

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Verpflichtung der vom Rat in den Ausschuss gewählten, noch nicht verpflichteten und anwesenden sachkundigen Bürger und deren Stellvertreter  
A 30/105/2010  
Ö 2  
Mitteilungen des Vorsitzenden und des Bürgermeisters      
Ö 3  
Zweite Änderung der Abfallsatzung (Anmerk.: Über die vorgeschlagene Satzungsänderung ist zu beraten und zu beschließen.)  
Enthält Anlagen
A 20/175/2010  
Ö 4  
Vierte Änderung der Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Erkelenz (Anmerk.: Über die vorgeschlagene Satzungsänderung ist zu beraten und zu beschließen.)  
Enthält Anlagen
A 20/176/2010  
Ö 5  
Einführung einer Ehrenamtskarte - Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (Anmerk.: Über den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen soll beraten und entschieden werden.)  
Enthält Anlagen
A 30/107/2010  
    VORLAGE
    Beschlussentwurf (als Empfehlung an den Rat):

Beschlussentwurf (als Empfehlung an den Rat):

„In der Stadt Erkelenz wird eine Ehrenamtskarte unter folgenden Voraussetzungen eingeführt:

 

1.      Der Umfang des bürgerschaftlichen Engagements, für das auf Antrag eine Ehrenamtskarte ausgestellt werden kann, soll wöchentlich mindestens fünf Stunden bzw. 250 Stunden pro Jahr betragen. Das Engagement muss in der Stadt Erkelenz von Erkelenzer Bürgerinnen und Bürger erbracht worden sein. Das Vorliegen der Voraussetzungen wird durch die Organisation, für die das Engagement erbracht wird, bestätigt. Eine Prüfung durch die Stadtverwaltung erfolgt nicht.

2.      Die Ehrenamtskarte wird für drei Jahre ausgestellt.

3.      Eine Beschränkung der Anzahl der auszugebenden Ehrenamtskarten erfolgt nicht.

4.      Es sollen lokale Partner gewonnen werden, die Vergünstigungen für die Inhaber der Ehrenamtskarten anbieten.

5.      Vergünstigungen in den städtischen Einrichtungen Schwimmbad, Bücherei und Stadthalle sollen ermöglicht werden.

6.      Die notwendige Vereinbarung mit dem Land NRW soll vorbereitet werden.

7.      Auf die Bestellung eines Ehrenamtsbeauftragten wird aus personellen Gründen verzichtet.

8.      Die Ehrenamtskarte soll zum 01.04.2011 eingeführt werden.“

   
    27.10.2010 - Ausschuss für Umweltschutz und Soziales
    Ö 5 - geändert beschlossen
    Beschluss:

Beschluss (als Empfehlung an den Rat):

„In der Stadt Erkelenz wird eine Ehrenamtskarte unter folgenden Voraussetzungen eingeführt:

 

  1. Der Umfang des bürgerschaftlichen Engagements, für das auf Antrag eine Ehrenamtskarte ausgestellt werden kann, soll wöchentlich mindestens fünf Stunden bzw. 250 Stunden pro Jahr betragen. Das Engagement muss in der Stadt Erkelenz von Erkelenzer Bürgerinnen und Bürger erbracht worden sein. Das Vorliegen der Voraussetzungen wird durch die Organisation, für die das Engagement erbracht wird, bestätigt. Eine Prüfung durch die Stadtverwaltung erfolgt nicht.
  2. Die Ehrenamtskarte wird für drei Jahre ausgestellt.
  3. Eine Beschränkung der Anzahl der auszugebenden Ehrenamtskarten erfolgt nicht.
  4. Es sollen lokale Partner gewonnen werden, die Vergünstigungen für die Inhaber der Ehrenamtskarten anbieten.
  5. Vergünstigungen in den städtischen Einrichtungen Schwimmbad, Bücherei und Stadthalle sollen ermöglicht werden.
  6. Die notwendige Vereinbarung mit dem Land NRW soll vorbereitet werden.
  7. Auf die Bestellung eines Ehrenamtsbeauftragten wird aus personellen Gründen verzichtet.
  8. Die Ehrenamtskarte soll zum 01.04.2011 eingeführt werden.“

 

Erweiterter Beschluss aus der Sitzung des Ausschusses für Umweltschutz und Soziales:

9.              Nach Ablauf eines Jahres nach Einführung der Ehrenamtskarte soll die Verwaltung die Kosten, die sich hieraus ergeben, prüfen und dem Ausschuss vorlegen.

Abstimmungsergebnis: 13 Ja-Stimmen, 1 Enthaltung

Abstimmungsergebnis: 13 Ja-Stimmen, 1 Enthaltung.

   
    03.11.2010 - Hauptausschuss
    Ö 4.3 - ungeändert beschlossen
    Beschluss (als Empfehlung an den Rat):

Beschluss (als Empfehlung an den Rat):

„In der Stadt Erkelenz wird eine Ehrenamtskarte unter folgenden Voraussetzungen eingeführt:

 

  1. Der Umfang des bürgerschaftlichen Engagements, für das auf Antrag eine Ehrenamtskarte ausgestellt werden kann, soll wöchentlich mindestens fünf Stunden bzw. 250 Stunden pro Jahr betragen. Das Engagement muss in der Stadt Erkelenz von Erkelenzer Bürgerinnen und Bürger erbracht worden sein. Das Vorliegen der Voraussetzungen wird durch die Organisation, für die das Engagement erbracht wird, bestätigt. Eine Prüfung durch die Stadtverwaltung erfolgt nicht.
  2. Die Ehrenamtskarte wird für drei Jahre ausgestellt.
  3. Eine Beschränkung der Anzahl der auszugebenden Ehrenamtskarten erfolgt nicht.
  4. Es sollen lokale Partner gewonnen werden, die Vergünstigungen für die Inhaber der Ehrenamtskarten anbieten.
  5. Vergünstigungen in den städtischen Einrichtungen Schwimmbad, Bücherei und Stadthalle sollen ermöglicht werden.
  6. Die notwendige Vereinbarung mit dem Land NRW soll vorbereitet werden.
  7. Auf die Bestellung eines Ehrenamtsbeauftragten wird aus personellen Gründen verzichtet.
  8. Die Ehrenamtskarte soll zum 01.04.2011 eingeführt werden.“
Abstimmungsergebnis: einstimmig

Abstimmungsergebnis: einstimmig

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Ehrenamtskarte Anlage 2 Leitfaden Ministerium (5482 KB)      
   
    15.12.2010 - Rat der Stadt Erkelenz
    Ö 8.3 - ungeändert beschlossen
    Beschluss:

Beschluss:

„In der Stadt Erkelenz wird eine Ehrenamtskarte unter folgenden Voraussetzungen eingeführt:

 

  1. Der Umfang des bürgerschaftlichen Engagements, für das auf Antrag eine Ehrenamtskarte ausgestellt werden kann, soll wöchentlich mindestens fünf Stunden bzw. 250 Stunden pro Jahr betragen. Das Engagement muss in der Stadt Erkelenz von Erkelenzer Bürgerinnen und Bürger erbracht worden sein. Das Vorliegen der Voraussetzungen wird durch die Organisation, für die das Engagement erbracht wird, bestätigt. Eine Prüfung durch die Stadtverwaltung erfolgt nicht.
  2. Die Ehrenamtskarte wird für drei Jahre ausgestellt.
  3. Eine Beschränkung der Anzahl der auszugebenden Ehrenamtskarten erfolgt nicht.
  4. Es sollen lokale Partner gewonnen werden, die Vergünstigungen für die Inhaber der Ehrenamtskarten anbieten.
  5. Vergünstigungen in den städtischen Einrichtungen Schwimmbad, Bücherei und Stadthalle sollen ermöglicht werden.
  6. Die notwendige Vereinbarung mit dem Land NRW soll vorbereitet werden.
  7. Auf die Bestellung eines Ehrenamtsbeauftragten wird aus personellen Gründen verzichtet.
  8. Die Ehrenamtskarte soll zum 01.04.2011 eingeführt werden.“
Abstimmungsergebnis: 43 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen, 5 Enthaltungen

Abstimmungsergebnis: 43 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen, 5 Enthaltungen

Ö 6  
Lärmmessungen im Randbereich der Autobahn A 46 - Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 08.09.2010 (Anmerk.: Über den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ist zu beraten und zu beschließen.)  
Enthält Anlagen
A 30/108/2010  
Ö 7  
Erstellung eines Klimaschutzkonzeptes (Anmerk: Über die Anträge der SPD-Fraktion ist zu beraten und zu beschließen.)  
Enthält Anlagen
A 30/109/2010  
N 1     (nichtöffentlich)      
N 2     (nichtöffentlich)