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Erster Beigeordneter Dr. Gotzen trägt vor, dass die Verwaltung im Rahmen der Vorbereitungen zur EU-weiten Ausschreibung der Abfallentsorgungsleistungen für den Zeitraum ab 2012 festgestellt habe, dass der Wortlaut der städtischen Abfallsatzung an einzelnen Stellen entweder nicht den Vorgaben der Abfallsatzung des Kreises Heinsberg oder der Praxis entspreche oder nicht eindeutig genug sei. Daher schlage die Verwaltung vor, redaktionelle Änderungen an der bestehenden Satzung vorzunehmen.
Der jeweils alte und neue Wortlaut seien in der Beschlussvorlage gegenüber gestellt.
Die Änderungen seien in dem der Sitzungsvorlage als Anlage beigefügten Entwurf der Zweiten Änderungssatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Erkelenz vom 14.12.2005 entsprechend aufgenommen.
Die Änderungssatzung solle am 01.01.2011 in Kraft treten. Beschluss (als Empfehlung an den Rat): „Dem Entwurf der zweiten Änderungsatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Erkelenz vom 14.12.2005, der dem Original der Niederschrift als Anlage beizufügen ist, wird zugestimmt.“ Abstimmungsergebnis: einstimmig |
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