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Auszug - Mitteilungen des Vorsitzenden und des Bürgermeisters  

 
 
2. Sitzung des Ausschusses für Umweltschutz und Soziales
TOP: Ö 2
Gremium: Ausschuss für Umweltschutz und Soziales Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Mi, 27.10.2010 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 19:30 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal des Rathauses
Ort: Johannismarkt 17, 41812 Erkelenz
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

2

 

2.1             Europaweite Ausschreibung der Abfallentsorgungsleistungen in der Stadt Erkelenz 2011 für den Zeitraum ab 2012

 

Erster Beigeordneter Dr. Gotzen erklärt, dass aufgrund des Auslaufens des Abfallversorgungsvertrages mit der Firma Drekopf zum 31.12.2011 die Abfallentsorgungsleistungen in der Stadt Erkelenz für den Zeitraum ab 01.01.2012 europaweit neu auszuschreiben seien. Die Verwaltung habe mit den Ausschreibungsvorbereitungen bereits begonnen und wolle die Ausschreibung selbst Anfang bis Mitte 2011 durchführen. Die Verwaltung werde im nichtöffentlichen Teil der Sitzung den vorbereiteten Entwurf eines Leistungsverzeichnisses vorstellen, über den dann beraten werden solle.

 

Der Ausschuss nimmt Kenntnis.

 

2.2             Anfrage der NPD im Rat der Stadt Erkelenz

 

Erster Beigeordneter Dr. Gotzen trägt vor, dass Ratsherr Holger Wilke im Namen der NPD im Stadtrat der Stadt Erkelenz mit Schreiben vom 17.10.2010 eine Anfrage zu stillgelegten Kläranlagen gestellt habe. Diese werde wie folgt beantwortet:

 

  1. „Wie viele stillgelegte Klärwerke existieren derzeitig in Erkelenz?“

 

Es existieren insgesamt 4 stillgelegte Klärwerke. Die Anlagen in Gerderath und Lövenich wurden restlos im Jahre 1999 beseitig. Das Gelände wurde aufgeforstet. Die Anlagen in Hetzerath und Katzem werden zur Niederschlagswasserbehandlung weiter genutzt.

 

  1. „Gibt es Planungen, diese Kläranlagen wieder zu aktivieren?“

 

Nein.

 

  1. „Was spricht gegen eine Nutzung der Anlagen und Grundstücke zur Förderung von Natur- und Artenschutz?“

 

Die Antwort ergibt sich aus der Antwort zu Frage 1.

 

  1. „Wäre es von Seiten der Verwaltung vorstellbar, einzelne dieser Anlagen bzw. Grundstücke Schulen und Kindergärten zur Verfügung zu stellen, um unter Einbeziehung von Mitteln aus Landesförderprogrammen Unterricht und Naturerforschung „vor Ort“ durchzuführen?“

 

Eine Nutzung ist aus Gründen des Unfallschutzes in der angesprochenen Art und Weise nicht möglich.

 

Der Ausschuss nimmt Kenntnis.