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Vorlage - A 30/105/2010  

 
 
Betreff: Verpflichtung der vom Rat in den Ausschuss gewählten, noch nicht verpflichteten und anwesenden sachkundigen Bürger und deren Stellvertreter
Status:öffentlich  
Federführend:Rechts- und Ordnungsamt   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Umweltschutz und Soziales Entscheidung
27.10.2010 
2. Sitzung des Ausschusses für Umweltschutz und Soziales zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Tatbestand:

Tatbestand:

Gemäß §§ 58 Absatz 2 Satz 1, 67 Absatz 3 GO NRW werden die Sachkundigen Bürger der Ausschüsse, und damit auch des Ausschusses für Umweltschutz und Soziales, zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung ihrer Aufgaben verpflichtet. Die Verpflichtung wird vom Vorsitzenden des Ausschusses wahrgenommen. Die Verpflichteten unterzeichnen eine schriftliche Abfassung der Verpflichtungserklärung.

 

Eventuell noch nicht verpflichtete sachkundige Bürger des Ausschusses für Umweltschutz und Soziales und deren Stellvertreter, die in der Sitzung anwesend sind, müssen nunmehr verpflichtet werden.