Beschlussentwurf (in
eigener Zuständigkeit):
„Der Jugendhilfeausschuss
beauftragt die Verwaltung, mit den drei Trägern der anerkannten offenen
Jugendfreizeiteinrichtungen in der Stadt Erkelenz den im Original beigefügten
Folgevertrag über die finanzielle Förderung abzuschließen.“