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Beschluss (in eigener Zuständigkeit): „Der GdG St. Maria und Elisabeth wird für die Anschaffung der aufgeführten Einrichtungsgegenstände für die „Alte Schule“ in Katzem ein Zuschuss in Höhe von 1/3 der anerkannten Kosten, höchstens 303,33 € gewährt.“ Abstimmungsergebnis: einstimmig
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