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Vorlage - A 51/090/2009  

 
 
Betreff: Antrag der GdG St. Maria und Elisabeth, Erkelenz, vom 12.03.2009 auf Förderung nach den Richtlinien zur Beschaffung von Einrichtungsgegenständen für die pfarrliche Jugendarbeit in Katzem
Status:öffentlich  
Federführend:Amt für Kinder, Jugend, Familie und Soziales   
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss Entscheidung
26.05.2009 
11. Sitzung des Jugendhilfeausschusses ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Tatbestand:

Tatbestand:

Mit Schreiben vom 12.03.2009 beantragt die Gemeinschaft der Gemeinden (GdG) St. Maria und Elisabeth die Bezuschussung verschiedener Einrichtungsgegenstände für die von Jugendlichen in Eigenarbeit renovierten Räume der „Alten Schule“ in Katzem.

 

Für die Renovierung der vier Räume in der „Alten Schule“ durch Jugendliche in Eigenarbeit hat die GdG bereits im März des Jahres eine Bewilligung über einen 80%igen Zuschuss zu den Materialkosten erhalten.

Die GdG schreibt in ihrem Antrag, dass möglicherweise die Gründung einer KJG-Pfarrgruppe (Katholische Junge Gemeinde; Kinder- und Jugendverband) mit der Herrichtung der Räume einhergeht.

Um die renovierten Räume für die kirchliche und evtl. verbandliche Jugendarbeit attraktiv zu gestalten, seien verschiedene Einrichtungsgegenstände nötig:

 

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zwei Garderobenständer

160,00 €

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ein schmaler Schrank

100,00 €

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eine Toilettenbrille

40,00 €

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drei lichtundurchlässige Vorhänge

190,00 €

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zwei Stehlampen bzw. Wandleuchten

140,00 €

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eine Magnetpinnwand

60,00 €

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eine widerstandsfähiger Teppich (ca. 2,5 m x 3,5 m)

120,00 €

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vier große Müllbehälter (Mülltrennung)

100,00 €

                                                                                                                                 

Nach den Richtlinien der Stadt Erkelenz unter Punkt V.8 werden Zuschüsse für die Beschaffung, Ergänzung und Ersatzbeschaffung von Einrichtungsgegenständen gewährt.

 

Die Gesamtkosten für die aufgeführten Einrichtungsgegenstände belaufen sich auf 910,00 €.

Die Verwaltung schlägt vor, einen Zuschuss in Höhe von 1/3 der anerkannten Kosten, höchstens 303,33 € zu gewähren.

Beschlussentwurf (in eigener Zuständigkeit):

Beschlussentwurf (in eigener Zuständigkeit):

„Der GdG St. Maria und Elisabeth wird für die Anschaffung der aufgeführten Einrichtungsgegenstände für die „Alte Schule“ in Katzem ein Zuschuss in Höhe von 1/3 der anerkannten Kosten, höchstens 303,33 € gewährt.“

 

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

Die entsprechenden Haushaltsmittel wurden für den Produktplan 2009 zu dem Produktsachkonto 060302 5318000 (Zuschüsse an freie Träger) angemeldet.