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Tatbestand: Mit Schreiben vom 22.04. d. J. beantragt die Elterninitiative „Wühlmäuse e.V.“ die Anerkennung als freier Träger nach § 75 SGB VIII. In ihrem Antrag führt die Elterninitiative aus, dass sie sich mit dem Zweck gegründet habe, einen Waldkindergarten im Stadtgebiet Erkelenz zu betreiben. Ihrem dem Antrag beigefügten Konzept ist u. a. zu entnehmen, dass die Elterninitiative im Lövenicher Wald einen so genannten „Natur- und Waldkindergarten“ betreiben möchte. In unmittelbarer Nähe zum bestehenden Bolzplatz Lövenich, Bruchstraße, möchte sie eine Hütte für bis zu 20 Kinder und die Erzieherinnen aufstellen. Das vorgesehene Blockhaus dient zum einen als Schutzraum bei widrigen Witterungsbedingungen, aber auch als Treffpunkt für die Kinder am Morgen sowie als Materiallager. In diesem Raum hat jedes Kind sein eigenes Fach mit Wechselsachen und für seine Portofolios. Nach dem Konzept ist vorgesehen, dass der Kindergarten bis zu einer Gruppenstärke von 20 Kindern 3 – 6 jährige Kinder, aufnehmen soll. Bei einer vorgesehenen Öffnungszeit von 7.30 Uhr bis 14.30 Uhr haben die Eltern die Möglichkeit, Betreuungen im Umfang von 25 Std. oder 35 Std. pro Woche nach KiBiz zu buchen. Die Nutzung des Lövenicher Waldes wurde vorab mit dem Landesbetrieb Forst und der Unteren Landschaftsbehörde sowie der Stadt Erkelenz abgestimmt. Der Träger des Kindergartens, die Elterninitiative „Wühlmäuse e.V.“, Erkelenz, ist Mitglied im Paritätischen Wohlfahrtsverband, Mönchengladbach. Die Elterninitiative hat sich am 20.01.2009 gegründet. Lt. Eintrag in das Vereinsregister des Amtsgerichts Erkelenz bilden Herr Florian Kuß, Frau Bettina Löpers und Frau Sabrina Rütten den Vorstand. Das Konzept des Vereins weist als pädagogische Ziele u. a. die Entwicklung eines positiven Sozialverhaltens, die Förderung der Motorik, die Förderung von Kreativität und Fantasie, das Erreichen der Schulfähigkeit sowie die Förderung der Sprachentwicklung der Kinder aus. Somit finden sich die im KiBiz gesetzlich geregelten Erziehungs- und Bildungsziele auch in der Konzeption bzw. Arbeitsbeschreibung der Elterninitiative wieder. In seinem Konzept zur Orts- und Nutzungsbestimmung im „Lövenicher Wald“ schreibt der Träger u. a.: „Der Waldkindergarten Wühlmäuse e. V. Erkelenz möchte Kindern praktische Erfahrungen in der Natur ermöglichen und ökologische Zusammenhänge begreifbar machen. Das ist die beste Voraussetzung dafür, dass sich Kinder später als Erwachsene für den Erhalt der natürlichen Lebensgrundlage Wald einsetzen.“ Und weiter schreibt er: „Innerhalb des Waldes lernen die Kinder feste Regeln, deren Einhaltung sehr wichtig ist. Eine weitere Regel wird sein, dass wir keine Pflanzenteile und Baumteile abreißen und Tiere/Insekten nicht töten. Die Kinder dürfen sich nur in Sichtweite der Erzieherinnen aufhalten und nicht querfeldein laufen. Darüber hinaus werden wir keinen Müll im Wald hinterlassen, sondern eher noch welchen einsammeln und mit zur Hütte nehmen.“ In diesem Kontext ist dem Träger die Einbeziehung der Eltern in die Betreuungsarbeit sehr wichtig. Da es sich bei dem Träger um eine Elterninitiative handelt, sind die Eltern bei der Mitgestaltung und der Organisation des Vereins gerne gesehen und in verschiedenen Gremien, wie z. B. dem Vorstand und dem Elternrat, vertreten. Zur Qualitätssicherung der Einrichtung plant der Träger, sich dem Landesverband der Waldkindergärten, NRW, anzuschließen und zu gegebener Zeit dort am Qualitätszirkel teilzunehmen. Gemäß § 75 SGB VIII können juristische Personen als Träger der freien Jugendhilfe anerkannt werden, wenn sie
Die Konzeption des anzuerkennenden Trägers lässt nach Auffassung der Verwaltung erkennen, dass die Einrichtung Leistungen erbringt, die unmittelbar zu Erfüllung der Aufgabe der Jugendhilfe beitragen. Die Arbeit der Einrichtung ist, wie zuvor ausgeführt, eindeutig auf die pädagogischen Ziele des SGB VIII ausgerichtet. Damit beteiligt sich die Einrichtung im Rahmen der Jugendhilfeplanung an dem gesetzlichen Auftrag an die Stadt als örtlichem Jugendhilfeträger, bis zum Jahre 2013 den Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz für Kinder unter 3 Jahre zu verwirklichen. Die als Leiterin der Einrichtung vorgesehene Erzieherin erfüllt nach den der Verwaltung vorliegenden Unterlagen die Voraussetzungen dafür, dass die Einrichtung, die Regelungen und Normen des KiBiz erfüllt. Die Leiterin hat an der Fachhochschule Niederrhein, Abt. Mönchengladbach, den Abschluss als Dipl.-Sozialpädagogin erworben. Sie bringt mehrjährige Erfahrung in verschiedenen Bereichen der Jugendsozialarbeit mit. U. a. erwarb sie als pädagogische Leiterin eines Förderlehrganges für lernschwache Jugendliche bei der Kreishandwerkerschaft Erkelenz, als Kursleiterin von Eltern-Kind-Gruppen im Kath. Forum für Erwachsenen- und Familienbildung Heinsberg, und als Jugendleiterin bei der Ev. Kirchengemeinde Hückelhoven erhebliche sozialpädagogische Kompetenzen. Schließlich leitete sie sechs Jahre lang den Waldkindergarten in Hückelhoven-Doveren. Nach den vorliegenden Unterlagen kann davon ausgegangen werden, dass der Träger mit seiner Tätigkeit ausschließlich gemeinnützige Ziele verfolgt. Die steuerrechtliche Gemeinnützigkeitserklärung liegt zz. noch nicht vor. Über den dem Finanzamt vorliegenden entsprechenden Antrag kann erst nach Vorliegen der Betriebserlaubnis des Landesjugendamtes entschieden werden. Wie bereits oben ausgeführt, lässt der Träger sowohl in qualitativer als auch in quantitativer Hinsicht einen wesentlichen Beitrag in der Umsetzung der Jugendhilfeplanung in der Stadt Erkelenz im Sinne des SGB VIII erwarten. Die Verwaltung schlägt deshalb dem Ausschuss vor, der Elterninitiative „Wühlmäuse e.V.“, Erkelenz, die Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe nach § 75 SGB VIII vorläufig für die Dauer von 3 Jahren anzuerkennen. In diesem Zeitraum hat der Träger ausreichend Zeit und Gelegenheit nachzuweisen, dass er die angesprochenen Voraussetzungen zu erfüllen und einen wesentlichen Beitrag in der Jugendhilfe zu leisten imstande ist. Die Rechtswirkungen der Anerkennung reichen über die bloße Feststellung der Förderungswürdigkeit hinaus. So erhält der Träger mit der Anerkennung u. a. das Vorschlagsrecht für den Jugendhilfeausschuss gemäß § 71 SGB VIII und das Recht auf Beteiligung und Zusammenarbeit mit dem Jugendamt gemäß u. a. § 78 u. 80 SGB VIII (Wirkung an Arbeitsgemeinschaften und Jugendhilfeplanung). Beschlussentwurf (in eigener Zuständigkeit): „Der Jugendhilfeausschuss der Stadt Erkelenz erkennt die Elterninitiative „Wühlmäuse e. V.“ als Träger der freien Jugendhilfe nach § 75 SGB VIII vorläufig für die Dauer von 3 Jahren an.“ Finanzielle Auswirkungen: Die Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe hat keine unmittelbaren finanziellen Auswirkungen. Allerdings hat ein Träger einer Tageseinrichtung für 20 Kinder einen Anspruch auf eine Kindpauschale in Höhe von insgesamt 71.786,90 €, um die Einrichtung betreiben zu können. An diesen Betriebskosten ist die Stadt Erkelenz mit 27.638,00 € und einem nicht kalkulierbaren Anteil an den Elternbeiträgen beteiligt. |
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