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Tatbestand: Mit Schreiben vom 02.04.2009 beantragt der DKSB Ortsverband Erkelenz e.V. die Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe nach § 75 SGB VIII. Beim DKSB Erkelenz handelt es sich um einen im Jahre 2006 gegründeten Ortsverband des Deutschen Kinderschutzbundes. Gemäß § 75 SGB VIII können juristische Personen als Träger der freien Jugendhilfe anerkannt werden, wenn sie:
Einen Anspruch auf Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe hat unter den vorgenannten Voraussetzungen, wer auf dem Gebiet der Jugendhilfe mindestens drei Jahre tätig gewesen ist. Als anerkannter Träger erlangt der Verein ein Vorschlagsrecht für die zur Verfügung stehenden Plätze im Jugendhilfeausschuss nach § 71 Abs. 1 Nr. 2 SGB VIII. Der DKSB Erkelenz e.V. ist in das Vereinsregister beim Amtsgericht Erkelenz eingetragen. Das Finanzamt Erkelenz bescheinigt mit dem Freistellungsbescheid vom 21.08.2007, dass der Verein ausschließlich und unmittelbar steuerbegünstigten gemeinnützigen Zwecken dient. Die Aktivitäten des DKSB Erkelenz erstrecken sich laut Vereinssatzung und dem vorliegenden Antrag von der Verwirklichung einer kinderfreundlichen Gesellschaft über den Schutz der Kinder vor Ausgrenzung, Diskriminierung und Gewalt jeglicher Art bis hin zu Öffentlichkeitsarbeit für Kinder und Jugendliche. Beispielsweise hat der DKSB Erkelenz in den vergangenen drei Jahren mehrere Kurse „Starke Eltern – starke Kinder“ angeboten, der Eltern bei einer gewaltfreien Erziehung unterstützt. Nach Prüfung aller eingereichten Unterlagen sind die Tatbestandsvoraussetzungen des § 75 SGB VIII erfüllt. Beschlussentwurf (in eigener Zuständigkeit): „Der Deutsche Kinderschutzbund Ortsverband Erkelenz e.V. wird als freier Träger der Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII anerkannt.“ Finanzielle Auswirkungen: Durch die Anerkennung werden keine unmittelbaren finanziellen Auswirkungen ausgelöst. |
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