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Auszug - Mitteilungen des Ausschussvorsitzenden und des Bürgermeisters  

 
 
11. Sitzung des Jugendhilfeausschusses
TOP: Ö 1
Gremium: Jugendhilfeausschuss Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Di, 26.05.2009 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 19:00 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal des Rathauses
Ort: Johannismarkt 17, 41812 Erkelenz
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 

1

1.1              Team Kinder- und Jugendbeteiligung Erkelenz (TKJE)

Erster Beig. Dr. Gotzen informiert die Mitglieder des Ausschusses darüber, dass sich das Team Kinder- und Jugendbeteiligung seit seiner Gründung im November 2008 fünfmal getroffen habe. An den Sitzungen hätten inzwischen regelmäßig das Ev. Jugendzentrum „ZaK“, das Ev. Kinder- u. Jugendzentrum Cirkel, die SV der Europaschule, die Jugendvertretung der GdG St. Maria u. Elisabeth, die SV des Cusanus-Gymnasiums, die SV der GHS Erkelenz-Mitte und die Jugendvertretung des Stadtmusikbundes teilgenommen.

 

Die letzten Sitzungen des TKJE seien dazu genutzt worden, dem neuen Gremium eine Arbeitsstruktur zu geben und sich unterschiedlichen Themen für eine weitere Jugendversammlung zu nähern.

Aufgrund von Kommunikationsproblemen unter den Jugendlichen habe der avisierte Termin für die Jugendversammlung nicht eingehalten werden können. Die 3. offene Jugendversammlung finde nun am 16.06.09 um 16.00 Uhr in der Mensa der Gemeinschaftshauptschule Erkelenz statt.

 

1.2              Rückblick Altweiber 2009

Erster Beig. Dr. Gotzen teilt mit, dass bereits im Vorfeld, wie in den letzten Jahren, die Inhaber von Tankstellen, Kiosken, Supermärkte und sonstige Verkaufsstellen über das Thema Jugendschutz im Karneval durch das Jugendamt sensibilisiert worden seien.

 

Am Altweibertag seien, wie in der Vergangenheit, Jugendschutzkontrollen in Zusammenarbeit mit der Polizei und dem Ordnungsamt durchgeführt worden.

Das Jugendamt habe am Altweibertag erneut in Zusammenarbeit mit dem Ev. Jugendzentrum „ZaK“ im Forum des Schulzentrums eine Disco für Kinder ab 12 Jahren durchgeführt. Mit ca. 680 Besuchern sei die Disco eine gute Alternative zum Johannismarkt gewesen. Durch den Umbau des Forums zu einer Mensa  würden die geplanten 3 Discos in der Stadthalle und die Altweiberdisco 2010 in der Erka-Halle stattfinden.

 

1.3              Auswertungsgespräch der Qualitätsberichte am 29.04.2009

Erster Beig. Dr. Gotzen führte aus, dass am 29.04.09 das Auswertungsgespräch bezüglich der Tätigkeit der 3 anerkannten offenen Jugendhilfeeinrichtungen im Stadtgebiet stattgefunden habe. Aufgrund der personellen Veränderung im „Katho“ sei dieses aus der Bewertung herausgenommen worden.

 

Den Berichten des „ZaK“ und „Cirkel“ sei zu entnehmen, dass sie ein breit gefächertes Angebot mit kreativer Arbeit bieten würden und auf ein engagiertes Team zurückgreifen könnten. Punkte, die im letzten Bericht kritisiert worden seien, seien in diesem Jahr verbessert worden.

 

1.4              Fall- und Kostenentwicklung in der Jugendhilfe

Erster Beig. Dr. Gotzen weist auf die allen Ausschussmitgliedern vorliegende Fall- und Kostenentwicklung in den wesentlichen Bereichen der Hilfe zur Erziehung, der Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche und der Hilfe für junge Volljährige hin.

 

1.5              Verordnung zur Datenmeldung der Teilnahme an Kinderfrüherkennungsuntersuchungen/U-Untersuchungen, eine Aufgabe für die Jugendhilfe

 

Erster Beig. Dr. Gotzen führt aus, dass die öffentliche Jugendschutzdebatte in den letzten jahren eine neue Qualität des staatlichen Handelns hervorgebracht habe. Das Land NRW habe 2007 das Handlungskonzept für einen besseren und  wirksameren Kinderschutz in NRW verabschiedet. Im ersten Artikel werde die Absicht deutlich, eine Meldepflicht für Kinderärzte einzuführen, damit Städte und Kreise eine regelmäßige Teilnahme an Früherkennungsuntersuchungen überprüfen könnten. Am 11.09.08 sei die Verordnung zur Datenmeldung der Teilnahme an Früherkennungsuntersuchungen/U-Untersuchungen in Kraft getreten. Diese regele vor allem das Meldeverfahren durchgeführter Früherkennungsuntersuchungen von der U 5 bis zur U 9. Der örtliche Träger der Jugendhilfe sei als Wächter des Kindeswohls beauftragt, bei versäumten Untersuchungen tätig zu werden. Meldungen über nicht durchgeführte U-Vorsorgeuntersuchungen lägen dem hiesigen Jugendamt nicht vor.

 

1.6              Ausbau der Plätze von Kindern unter 3 Jahre

Erster Beig. Dr. Gotzen teilt mit, dass die Verwaltung in der letzten Sitzung des Jugendhilfeausschusses darüber berichtet habe, dass dem Ministerium für Generationen, Familie, Frauen und Integration zu melden sei, dass zu den bestehenden 66 Plätzen in Kindertageseinrichtungen noch 23 Tagesplätze und bis zum Jahr 2013 noch weitere 151 Plätze bereitzustellen seien.

 

Die freien Träger von Kindertageseinrichtungen im Stadtgebiet seien an der Ausbauplanung beteiligt worden. Konkrete Ausbaupläne, die auch dem Landesjugendamt vorliegen würden, seien daraufhin vom Kath. Kindergarten Brückstraße (24 Plätze) und vom Kindergarten der Johanniter Unfall-Hilfe (14 Plätze) gemeldet worden.

 

Des Weiteren hätten der Kath. Kindergarten Schwanenberg (6 Plätze), der Kath. Kindergarten Keyenberg (6 Plätze), der Ev. Kindergarten Schwanenberg (8 Plätze) ebenfalls ihre Absicht erklärt, ihr Betreuungsangebot für Kinder unter 3 Jahren zu erweitern.

 

Durch die Stadt Erkelenz als kommunaler Träger sei eine Ausbauplanung von Betreuungsplätzen für U-3-Kinder wie folgt erarbeitet werden:

 

im Jahre 2010:

Granterath

6 Plätze

Zehnthofweg

  6 Plätze

Adolf-Kolping-Hof

18 Plätze

 

 

im Jahre 2011:

 

Hagelkreuz/Adolf-Kolping-Hof

18 Plätze

Lövenich

6 Plätze

Oerather Mühlenfeld

24 Plätze

 

 

im Jahre 2012:

 

Buscherhof

6 Plätze

Venrath

6 Plätze

Gerderath

6 Plätze

 

Für die Errichtung von 24 U-3-Plätzen im Kindergarten Oerather Mühlenfeld würde bereits eine Förderungsbewilligung in Höhe von 360.000 € vorliegen.

Auch die o. a. Ausbauplätze sollten aus dem Förderprogramm finanziert werden. Das Land erkenne jeden bis im Jahre 2013 geschaffenen Betreuungsplatz für U-3-Kinder in Höhe von höchstens 20.000,-- € als förderungswürdig an, sofern die Stadt als Träger bereit sei, einen Eigenanteil von 10% selbst zu tragen.

 

1.7              Anschaffung einer gemeinsamen Software für das Jugendamt und das Sozialamt

Erster Beig. Dr. Gotzen weist darauf hin, dass sowohl im Jugendamt als auch im Sozialamt (UVG) ein neues Softwareprogramm LogoData eingeführt werde.