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Vorlage - A 51/087/2009  

 
 
Betreff: Fortführung der Verträge mit den drei offenen Jugendfreizeiteinrichtungen nach Ablauf der Erprobungsphase
Status:öffentlich  
Federführend:Amt für Kinder, Jugend, Familie und Soziales   
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss Entscheidung
26.05.2009 
11. Sitzung des Jugendhilfeausschusses ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
Fortschreibung des Rahmenvertrages und der Leistungsvereinbarung  

Tatbestand:

Tatbestand:

Die Verträge vom 21.12.2006 mit den drei anerkannten offenen Jugendfreizeiteinrichtungen über die Angebote der Offenen Kinder- und Jugendarbeit in der Stadt Erkelenz laufen zum 31.12.2009 aus.

 

Die ersten drei Jahre seit dem 01.01.2007 werden unter den Vertragspartnern als Erprobungsphase verstanden. Es wurde vereinbart, frühzeitig vor Ablauf der Erprobungsphase Verhandlungen über eine Fortführung der Verträge aufzunehmen. Hierbei soll eine zukünftige Laufzeit von fünf Jahren angestrebt werden.

Diese Verhandlungen sind Anfang des Jahres zusammen mit Vertretern aller drei Träger geführt worden.

In dem Gespräch teilten die Trägervertreter mit, dass die Rahmenbedingungen für die offene Kinder- und Jugendarbeit, die durch die Verträge geschaffen wurden, sehr gut seien. Besonders wurde der Sachkostenzuschuss in Höhe von 5.000,00 € genannt, durch den die Fachkräfte einen großen Spielraum und Handlungsfreiheit für die tägliche Arbeit erhielten. Keiner der anwesenden Trägervertreter äußerte Änderungswünsche hinsichtlich des Vertrages.

Auch aus Sicht des Jugendamtes ist die Zusammenarbeit in den vergangenen beiden Jahren der Erprobungsphase sehr gut gelaufen.

 

Die Vertragspartner sind mit den gemachten Erfahrungen der letzten zwei Jahre zufrieden. Aus diesem Grund sollen die Verträge mit einer Laufzeit von fünf Jahren fortgeführt werden.

 

Zudem soll das im letzten Jahr gemeinsam erarbeitete Verfahren zum Berichtswesen mit Tages- und Qualitätsbericht in den Rahmenvertrag aufgenommen werden.

Die Änderungen sind den Trägervertretern in einem Entwurf eines Folgevertrages zugesandt worden. Die Zustimmung aller drei Träger zum Vertragsentwurf liegt dem Jugendamt inzwischen vor.

 

Die Verwaltung schlägt vor, sie zu beauftragen, mit den drei Trägern den vorliegenden Folgevertrag abzuschließen.

 

Beschlussentwurf (in eigener Zuständigkeit):

Beschlussentwurf (in eigener Zuständigkeit):

„Der Jugendhilfeausschuss beauftragt die Verwaltung, mit den drei Trägern der anerkannten offenen Jugendfreizeiteinrichtungen in der Stadt Erkelenz den im Original beigefügten Folgevertrag über die finanzielle Förderung abzuschließen.“

 

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

keine

Anlage:

Anlage:

Fortschreibung des Rahmenvertrages und der Leistungsvereinbarung

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Fortschreibung des Rahmenvertrages und der Leistungsvereinbarung (18 KB)