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Tatbestand: Die Kindertagespflege hat in den letzten Jahren erheblich an Bedeutung gewonnen. Diese Entwicklung wurde bereits im Rahmen der Novellierung des SGB VIII mit dem Tagesbetreuungsgesetz (TAG), dem Kinder- und Jugendhilfeweiterentwicklungs-gesetz (KICK) und zuletzt mit dem Kinderförderungsgesetz (KiföG) aufgegriffen. Dadurch wurden die gesetzlichen Rahmenbedingungen geschaffen, die Kindertagespflege zu einem gleichrangigen Angebot neben dem Betreuungs-, Bildungs- und Erziehungsauftrag in Kindertageseinrichtungen zu machen. Diese Gleichrangigkeit des Angebotes ist auch im Kinderbildungsgesetz (KiBiz) dargestellt. In einer Stellungnahme des Deutschen Vereins für Öffentliche und Private Fürsorge heißt es sinngemäß, dass die Kindertagespflege auf dieser gesetzlichen Grundlage zu einer verlässlichen, qualifizierten und flexibel auf die Bedürfnisse von Familien reagierenden Angebotsform neben den Kindertageseinrichtungen wird und so einen wichtigen Beitrag zur Förderung der Kinder und zur Realisierung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf und zur Entlastung von Familien leistet. Die Kindertagespflege bezieht sich auf die Betreuung von Kindern im Alter von 0 Jahren bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres. Während Schulkinder in der Stadt Erkelenz im Primar- und Sekundar I-Bereich im Rahmen von unterschiedlichen Ganztagsangeboten aufgefangen werden und für die 3 – 6 jährigen Kinder umfangreiche Betreuungsmöglichkeiten in Kindertageseinrichtungen geboten werden können, gewinnt die Kindertagespflege eine zunehmend wichtige Rolle bei der U-3-Betreuung und bei der Betreuung von Kindern in Randzeiten, die nicht durch den Besuch einer Kindertageseinrichtung oder Schule abgedeckt sind. In diesem Zusammenhang wird noch einmal darauf hingewiesen, dass die Stadt als örtlicher Träger der Jugendhilfe verpflichtet ist, ab dem Jahre 2013 den Rechtsanspruch auf Betreuung in einer Kindertageseinrichtung oder in Kindertagespflege für Kinder ab 1 Jahr sicherzustellen. Deshalb ist das Jugendamt bemüht, durch einen kontinuierlichen Ausbau von U-3-Plätzen in den Kindertageseinrichtungen, aber auch durch die Schaffung weiterer Tagespflegeplätze, die allgemein als ausreichend angesehene Versorgungsquote von 33% bis zum Jahre 2013 zu erreichen. Ein individueller Anspruch auf U-3-Betreuung wird schon jetzt ausgelöst u. a. bei
Neben der Notwendigkeit der Festlegung von Qualifizierung- und Qualitätsstandards muss im Zusammenhang mit der gesetzlichen Verpflichtung des Jugendhilfeträgers zur Bereithaltung eines bedarfsgerechten Angebots auch über eine leistungsgerechtere Entlohnung der Tagespflegepersonen nachgedacht werden. Im KiföG heißt es dazu, dass der Betrag zur Anerkennung der Förderleistung der Kindertagespflegeperson leistungsgerecht auszugestalten ist. Derzeit ist die finanzielle Ausgestaltung der Kindertagespflege im Jugendamtsbezirk Erkelenz in den Richtlinien zur Förderung der Jugendhilfe, Stand: 01.08.2006, geregelt. Das durchschnittliche Entgelt pro Tageskind beträgt zz. rd. 2,40 €/Std. Hinzukommen anteilige Beträge zur Alterssicherung und zur Unfallversicherung. Künftig sind neben den hälftig nachgewiesenen Beiträgen der Alterssicherung, ausgehend von einem Beitragssatz von derzeit 19,9% und der Übernahme der Kosten zur Unfallversicherung, derzeit jährlich 81,-- €, auch die hälftigen Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung zu übernehmen, wenn die Einnahmen aus der öffentlich finanzierten Kindertagespflege die Kranken- und Pflegeversicherungspflicht auslösen. Maßgeblich für die Höhe der Beiträge sind hierbei die jeweiligen Hebesätze der Krankenkasse. Die Jugendämter im Kreis Heinsberg haben sich darauf verständigt, die Qualifizierung der Kindertagespflegestellen perspektivisch zu vereinheitlichen und bei entsprechendem Qualifizierungsstand ein einheitliches Stundenentgelt zu zahlen. Die nachfolgenden Beträge sollen kreisweit, und damit auch in Erkelenz, ab dem 01.08.2009 gelten:
Erläuterungen zu den Qualifikationsstufen:
Atypische Sachverhalte werden nach pflichtgemäßem Ermessen, an den genannten Leitlinien orientiert, abweichend geregelt. Im Weiteren wird vorgeschlagen, Erkelenzer Bewerber/innen für Qualifizierungs- und Aufbaukurse zur Kindertagespflege jeweils hälftig die anfallenden Gebühren zu erstatten, wenn diese Kurse mit dem Jugendamt abgesprochen sind und die Bewerber nach Qualifikation dem Jugendamt zur Vermittlung als Kindertagespflegestelle zur Verfügung stehen. Beschlussentwurf (in eigener Zuständigkeit): „Ab dem 01.08.2009 wird im Jugendamtsbezirk Erkelenz ein Entgelt für die Betreuung in Tagespflege nach folgenden Regelungen gezahlt:
Erläuterungen zu den Qualifikationsstufen:
Neben den hälftig nachgewiesenen Beträgen der Alterssicherung, ausgehend von einem Beitragssatz von derzeit 19,9% und der Übernahme der Kosten zur Unfallversicherung, derzeit jährlich 81,-- €, sind auch die hälftigen Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung zu übernehmen, falls die Einnahmen aus der öffentlich finanzierten Kindertagespflege die Kranken- und Pflegeversicherungspflicht auslösen. Atypische Sachverhalte werden nach pflichtgemäßem Ermessen, an den genannten Leitlinien orientiert, abweichend geregelt. Erkelenzer Bewerber/innen für Qualifizierungs- und Aufbaukurse zur Kindertagespflege sind jeweils hälftig die anfallenden Gebühren zu erstatten, wenn diese Kurse mit dem Jugendamt abgesprochen sind und die Bewerber nach Qualifikation dem Jugendamt zur Vermittlung als Kindertagespflegestelle zur Verfügung stehen.“ Finanzielle Auswirkungen: Zurzeit werden im Zuständigkeitsbereich des Jugendamtes Erkelenz 31 Kinder durch Tagesmütter mit Qualifikation betreut. Aufgrund der vorstehenden Neustrukturierung der Tagespflege entstehen für diese Kinder Mehrkosten von 2.364,-- € pro Monat, die im Produktplan für das Jahr 2009 nicht eingeplant wurden. Eine Deckung ist voraussichtlich aber innerhalb des Jugendhilfeetats möglich. |
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