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Vorlage - A 51/086/2009  

 
 
Betreff: Änderung der Richtlinien zur Förderung der Jugendhilfe in der Stadt Erkelenz - Ziffer VII.2
hier: Finanzielle Ausgestaltung der Tagespflege
Status:öffentlich  
Federführend:Amt für Kinder, Jugend, Familie und Soziales   
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss Entscheidung
26.05.2009 
11. Sitzung des Jugendhilfeausschusses ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Tatbestand:

Tatbestand:

Die Kindertagespflege hat in den letzten Jahren erheblich an Bedeutung gewonnen. Diese Entwicklung wurde bereits im Rahmen der Novellierung des SGB VIII mit dem Tagesbetreuungsgesetz (TAG), dem Kinder- und Jugendhilfeweiterentwicklungs-gesetz (KICK) und zuletzt mit dem Kinderförderungsgesetz (KiföG) aufgegriffen. Dadurch wurden die gesetzlichen Rahmenbedingungen geschaffen, die Kindertagespflege zu einem gleichrangigen Angebot neben dem Betreuungs-, Bildungs- und Erziehungsauftrag in Kindertageseinrichtungen zu machen. Diese Gleichrangigkeit des Angebotes ist auch im Kinderbildungsgesetz (KiBiz) dargestellt.

 

In einer Stellungnahme des Deutschen Vereins für Öffentliche und Private Fürsorge heißt es sinngemäß, dass die Kindertagespflege auf dieser gesetzlichen Grundlage zu einer verlässlichen, qualifizierten und flexibel auf die Bedürfnisse von Familien reagierenden Angebotsform neben den Kindertageseinrichtungen wird und so einen wichtigen Beitrag zur Förderung der Kinder und zur Realisierung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf und zur Entlastung von Familien leistet.

 

Die Kindertagespflege bezieht sich auf die Betreuung von Kindern im Alter von 0 Jahren bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres.

 

 

 

 

 

 

Während Schulkinder in der Stadt Erkelenz im Primar- und Sekundar I-Bereich im Rahmen von unterschiedlichen Ganztagsangeboten aufgefangen werden und für die 3 – 6 jährigen Kinder umfangreiche Betreuungsmöglichkeiten in Kindertageseinrichtungen geboten werden können, gewinnt die Kindertagespflege eine zunehmend wichtige Rolle bei der U-3-Betreuung und bei der Betreuung von Kindern in Randzeiten, die nicht durch den Besuch einer Kindertageseinrichtung oder Schule abgedeckt sind.

 

In diesem Zusammenhang wird noch einmal darauf hingewiesen, dass die Stadt als örtlicher Träger der Jugendhilfe verpflichtet ist, ab dem Jahre 2013 den Rechtsanspruch auf Betreuung in einer Kindertageseinrichtung oder in Kindertagespflege für Kinder ab 1 Jahr sicherzustellen. Deshalb ist das Jugendamt bemüht, durch einen kontinuierlichen Ausbau von U-3-Plätzen in den Kindertageseinrichtungen, aber auch durch die Schaffung weiterer Tagespflegeplätze, die allgemein als ausreichend angesehene Versorgungsquote von 33% bis zum Jahre 2013 zu erreichen.

 

Ein individueller Anspruch auf U-3-Betreuung wird schon jetzt ausgelöst u. a. bei

 

-

Aufnahme einer Ausbildungs- bzw. Erwerbstätigkeit beider Elternteile,

 

-

Arbeitsuche beider Elternteile (z. B. bei Abstimmung mit ARGE),

 

-

berufliche Bildungsmaßnahmen, Schulausbildung, Hochschulausbildung,

 

-

Leistungen zur Eingliederung in Arbeit im Sinne des SGB II,

 

-

für Kinder, deren Wohl ohne entsprechende Förderung nicht gewährleistet ist.

 

 

Neben der Notwendigkeit der Festlegung von Qualifizierung- und Qualitätsstandards muss im Zusammenhang mit der gesetzlichen Verpflichtung des Jugendhilfeträgers zur Bereithaltung eines bedarfsgerechten Angebots auch über eine leistungsgerechtere Entlohnung der Tagespflegepersonen nachgedacht werden. Im KiföG heißt es dazu, dass der Betrag zur Anerkennung der Förderleistung der Kindertagespflegeperson leistungsgerecht auszugestalten ist.

 

Derzeit ist die finanzielle Ausgestaltung der Kindertagespflege im Jugendamtsbezirk Erkelenz in den Richtlinien zur Förderung der Jugendhilfe, Stand: 01.08.2006, geregelt. Das durchschnittliche Entgelt pro Tageskind beträgt zz. rd. 2,40 €/Std. Hinzukommen anteilige Beträge zur Alterssicherung und zur Unfallversicherung. Künftig sind neben den hälftig nachgewiesenen Beiträgen der Alterssicherung, ausgehend von einem Beitragssatz von derzeit 19,9% und der Übernahme der Kosten zur Unfallversicherung, derzeit jährlich 81,-- €, auch die hälftigen Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung zu übernehmen, wenn die Einnahmen aus der öffentlich finanzierten Kindertagespflege die Kranken- und Pflegeversicherungspflicht auslösen. Maßgeblich für die Höhe der Beiträge sind hierbei die jeweiligen Hebesätze der Krankenkasse.

 

Die Jugendämter im Kreis Heinsberg haben sich darauf verständigt, die Qualifizierung der Kindertagespflegestellen perspektivisch zu vereinheitlichen und bei entsprechendem Qualifizierungsstand ein einheitliches Stundenentgelt zu zahlen.

 

Die nachfolgenden Beträge sollen kreisweit, und damit auch in Erkelenz, ab dem 01.08.2009 gelten:

 

Geldleistung

Qualifikationsstufe

Stufe 1

 

Stufe 2

Stufe 3

Stufe 4

 

pro Std./pro Kind

 

2,10 Euro

 

3,00 Euro

 

3,50 Euro

 

4,20 Euro

 

Erläuterungen zu den Qualifikationsstufen:

 

Stufe 1

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stufe 2

 

 

 

 

Stufe 3

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stufe 4

Die Betreuung erfolgt durch eine Person aus der Familie bzw. aus dem familiennahen Umfeld (z. B. Großeltern).

Das Tagespflegeangebot richtet sich ausschließlich an ein bestimmtes Kind oder an bestimmte Kinder.

Die Pflegeerlaubnis wird nur für das betreffend Kind bzw. für die betreffenden Kinder ausgestellt.

Qualifikation: Basiskurs (Jugendamt/VHS/Kath. Forum) einschließlich einer Sofortmaßnahme „Erste Hilfe am Kind“ oder vergleichbare Qualifikation.

Es liegt eine kindbezogene Pflegeerlaubnis vor.

 

Qualifikation: Basismodul (Jugendamt /VHS/Kath. Forum) einschließlich einer Sofortmaßnahme „Erste Hilfe am Kind“ oder vergleichbare Qualifikation.

Es liegt eine Pflegeerlaubnis für bis zu fünf Kindern vor.

 

Qualifikation: Basis- und Aufbaumodul (Jugendamt/VHS/Kath. Forum) einschließlich einer Sofortmaßnahme „Erste Hilfe am Kind“ oder vergleichbare Qualifikation.

Zwei Jahre Erfahrung in der Kindertagespflege oder erfolgreicher Abschluss des „Curriculums Kindertagespflege“ des Deutschen Jugendinstituts (DJI) mit 160 Std. sowie ein Jahr Praxiserfahrung in der Kindertagespflege oder vergleichbare Qualifikation durch einen anerkannten Bildungsträger sowie ein Jahr Praxiserfahrung in der Kindertagespflege.

Es liegt eine Pflegeerlaubnis für bis zu fünf Kindern vor.

Der Übergang in Stufe 4 erfolgt nach zweijähriger Tätigkeit in Stufe 3.

 

Qualifikation: Abgeschlossene Erzieher/innenausbildung sowie Basiskurs und Aufbaumodul (Jugendamt/VHS/Kath. Forum) einschließlich einer Sofortmaßnahme „Erste Hilfe am Kind“ oder vergleichbare Vorbereitung.

Es liegt eine Pflegeerlaubnis für bis zu fünf Kindern vor.

 

Qualifikation: Abgeschlossenes Studium der Sozialarbeit/Sozialpädagogik sowie Basiskurs (Jugendamt/VHS/Kath. Forum oder vergleichbare Vorbereitung einschließlich der Sofortmaßnahme „Erste Hilfe am Kind“.

Es liegt eine Pflegeerlaubnis für bis zu fünf Kindern vor.

 

 

Hinweis

 

 

Bei Kindertagespflege  im Haushalt der Erziehungsberechtigten wird – soweit kein Arbeitsverhältnis begründet wurde – die Geldleistung durch die gegebene Sachkostenersparnis um 25% gekürzt.

 

Zuschläge

 

                   

 

                   

 

für die Betreuung an Samstagen und Sonntagen

1,-- €/Std. wenigstens jedoch 10,-- €/Tag

 

für die Betreuung in der Zeit 19.00 – 7.00 Uhr

1,-- €/Std.

 

Erstattung für eine nachgewiesene Unfallversicherung bis zu 6,60 € monatlich

 

 

Atypische Sachverhalte werden nach pflichtgemäßem Ermessen, an den genannten Leitlinien orientiert, abweichend geregelt.

 

Im Weiteren wird vorgeschlagen, Erkelenzer Bewerber/innen für Qualifizierungs- und Aufbaukurse zur Kindertagespflege jeweils hälftig die anfallenden Gebühren zu erstatten, wenn diese Kurse mit dem Jugendamt abgesprochen sind und die Bewerber nach Qualifikation dem Jugendamt zur Vermittlung als Kindertagespflegestelle zur Verfügung stehen.

Beschlussentwurf:

Beschlussentwurf (in eigener Zuständigkeit):

 

„Ab dem 01.08.2009 wird im Jugendamtsbezirk Erkelenz ein Entgelt für die Betreuung in Tagespflege nach folgenden Regelungen gezahlt:

 

Geldleistung

Qualifikationsstufe

Stufe 1

 

Stufe 2

Stufe 3

Stufe 4

 

pro Std./pro Kind

 

2,10 Euro

 

3,00 Euro

 

3,50 Euro

 

4,20 Euro

 

Erläuterungen zu den Qualifikationsstufen:

 

Stufe 1

 

 

 

 

 

 

Stufe 2

 

 

 

 

Stufe 3

 

 

 

 

Stufe 4

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Hinweis

 

 

 

Zuschläge 

 

                   

 

                   

Die Betreuung erfolgt durch eine Person aus der Familie bzw. aus dem familiennahen Umfeld (z. B. Großeltern).

Das Tagespflegeangebot richtet sich ausschließlich an ein bestimmtes Kind oder an bestimmte Kinder.

Die Pflegeerlaubnis wird nur für das betreffend Kind bzw. für die betreffenden Kinder ausgestellt.

 

Qualifikation: Basiskurs (Jugendamt/VHS/Kath. Forum) einschließlich einer Sofortmaßnahme „Erste Hilfe am Kind“ oder vergleichbare Qualifikation.

Es liegt eine kindbezogene Pflegeerlaubnis vor.

 

Qualifikation: Basismodul (Jugendamt /VHS/Kath. Forum) einschließlich einer Sofortmaßnahme „Erste Hilfe am Kind“ oder vergleichbare Qualifikation.

Es liegt eine Pflegeerlaubnis für bis zu fünf Kindern vor.

 

Qualifikation: Basis- und Aufbaumodul (Jugendamt/VHS/Kath. Forum) einschließlich einer Sofortmaßnahme „Erste Hilfe am Kind“ oder vergleichbare Qualifikation.

Zwei Jahre Erfahrung in der Kindertagespflege oder erfolgreicher Abschluss des „Curriculums Kindertagespflege“ des Deutschen Jugendinstituts (DJI) mit 160 Std. sowie ein Jahr Praxiserfahrung in der Kindertagespflege oder vergleichbare Qualifikation durch einen anerkannten Bildungsträger sowie ein Jahr Praxiserfahrung in der Kindertagespflege.

Es liegt eine Pflegeerlaubnis für bis zu fünf Kindern vor.

Der Übergang in Stufe 4 erfolgt nach zweijähriger Tätigkeit in Stufe 3.

 

Qualifikation: Abgeschlossene Erzieher/innenausbildung sowie Basiskurs und Aufbaumodul (Jugendamt/VHS/Kath. Forum) einschließlich einer Sofortmaßnahme „Erste Hilfe am Kind“ oder vergleichbare Vorbereitung.

Es liegt eine Pflegeerlaubnis für bis zu fünf Kindern vor.

 

Qualifikation: Abgeschlossenes Studium der Sozialarbeit/Sozialpädagogik sowie Basiskurs (Jugendamt/VHS/Kath. Forum oder vergleichbare Vorbereitung einschließlich der Sofortmaßnahme „Erste Hilfe am Kind“.

Es liegt eine Pflegeerlaubnis für bis zu fünf Kindern vor.

 

Bei Kindertagespflege  im Haushalt der Erziehungsberechtigten wird – soweit kein Arbeitsverhältnis begründet wurde – die Geldleistung durch die gegebene Sachkostenersparnis um 25% gekürzt.

 

für die Betreuung an Samstagen und Sonntagen

1,-- €/Std. wenigstens jedoch 10,-- €/Tag

 

für die Betreuung in der Zeit 19.00 – 7.00 Uhr

1,-- €/Std.

 

Erstattung für eine nachgewiesene Unfallversicherung bis zu 6,60 € monatlich

 

 

Neben den hälftig nachgewiesenen Beträgen der Alterssicherung, ausgehend von einem Beitragssatz von derzeit 19,9% und der Übernahme der Kosten zur Unfallversicherung, derzeit jährlich 81,-- €, sind auch die hälftigen Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung zu übernehmen, falls die Einnahmen aus der öffentlich finanzierten Kindertagespflege die Kranken- und Pflegeversicherungspflicht auslösen.

 

Atypische Sachverhalte werden nach pflichtgemäßem Ermessen, an den genannten Leitlinien orientiert, abweichend geregelt.

 

Erkelenzer Bewerber/innen für Qualifizierungs- und Aufbaukurse zur Kindertagespflege sind jeweils hälftig die anfallenden Gebühren zu erstatten, wenn diese Kurse mit dem Jugendamt abgesprochen sind und die Bewerber nach Qualifikation dem Jugendamt zur Vermittlung als Kindertagespflegestelle zur Verfügung stehen.“

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

Zurzeit werden im Zuständigkeitsbereich des Jugendamtes Erkelenz 31 Kinder durch Tagesmütter mit Qualifikation betreut. Aufgrund der vorstehenden Neustrukturierung der Tagespflege entstehen für diese Kinder Mehrkosten von 2.364,-- € pro Monat, die im Produktplan für das Jahr 2009 nicht eingeplant wurden. Eine Deckung ist voraussichtlich aber innerhalb des Jugendhilfeetats möglich.