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Auszug - Änderung der Richtlinien zur Förderung der Jugendhilfe in der Stadt Erkelenz - Ziffer VII.2 hier: Finanzielle Ausgestaltung der Tagespflege  

 
 
11. Sitzung des Jugendhilfeausschusses
TOP: Ö 4
Gremium: Jugendhilfeausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 26.05.2009 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 19:00 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal des Rathauses
Ort: Johannismarkt 17, 41812 Erkelenz
A 51/086/2009 Änderung der Richtlinien zur Förderung der Jugendhilfe in der Stadt Erkelenz - Ziffer VII.2
hier: Finanzielle Ausgestaltung der Tagespflege
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:Amt für Kinder, Jugend, Familie und Soziales   
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Beschluss (in eigener Zuständigkeit):

Beschluss (in eigener Zuständigkeit):

„Ab dem 01.08.2009 wird im Jugendamtsbezirk Erkelenz ein Entgelt für die Betreuung in Tagespflege nach folgenden Regelungen gezahlt:

 

Geldleistung

Qualifikationsstufe

Stufe 1

 

Stufe 2

Stufe 3

Stufe 4

 

pro Std./pro Kind

 

2,10 Euro

 

3,00 Euro

 

3,50 Euro

 

4,20 Euro

 

Erläuterungen zu den Qualifikationsstufen:

 

Stufe 1

 

 

 

 

 

 

Stufe 2

 

 

 

 

Stufe 3

 

 

 

 

Stufe 4

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Hinweis

 

 

 

Zuschläge 

 

 

 

 

Die Betreuung erfolgt durch eine Person aus der Familie bzw. aus dem familiennahen Umfeld (z. B. Großeltern).

Das Tagespflegeangebot richtet sich ausschließlich an ein bestimmtes Kind oder an bestimmte Kinder.

Die Pflegeerlaubnis wird nur für das betreffend Kind bzw. für die betreffenden Kinder ausgestellt.

 

Qualifikation: Basiskurs (Jugendamt/VHS/Kath. Forum) einschließlich einer Sofortmaßnahme „Erste Hilfe am Kind“ oder vergleichbare Qualifikation.

Es liegt eine kindbezogene Pflegeerlaubnis vor.

 

Qualifikation: Basismodul (Jugendamt /VHS/Kath. Forum) einschließlich einer Sofortmaßnahme „Erste Hilfe am Kind“ oder vergleichbare Qualifikation.

Es liegt eine Pflegeerlaubnis für bis zu fünf Kindern vor.

 

Qualifikation: Basis- und Aufbaumodul (Jugendamt/VHS/Kath. Forum) einschließlich einer Sofortmaßnahme „Erste Hilfe am Kind“ oder vergleichbare Qualifikation.

Zwei Jahre Erfahrung in der Kindertagespflege oder erfolgreicher Abschluss des „Curriculums Kindertagespflege“ des Deutschen Jugendinstituts (DJI) mit 160 Std. sowie ein Jahr Praxiserfahrung in der Kindertagespflege oder vergleichbare Qualifikation durch einen anerkannten Bildungsträger sowie ein Jahr Praxiserfahrung in der Kindertagespflege.

Es liegt eine Pflegeerlaubnis für bis zu fünf Kindern vor.

Der Übergang in Stufe 4 erfolgt nach zweijähriger Tätigkeit in Stufe 3.

 

Qualifikation: Abgeschlossene Erzieher/innenausbildung sowie Basiskurs und Aufbaumodul (Jugendamt/VHS/Kath. Forum) einschließlich einer Sofortmaßnahme „Erste Hilfe am Kind“ oder vergleichbare Vorbereitung.

Es liegt eine Pflegeerlaubnis für bis zu fünf Kindern vor.

 

Qualifikation: Abgeschlossenes Studium der Sozialarbeit/Sozialpädagogik sowie Basiskurs (Jugendamt/VHS/Kath. Forum oder vergleichbare Vorbereitung einschließlich der Sofortmaßnahme „Erste Hilfe am Kind“.

Es liegt eine Pflegeerlaubnis für bis zu fünf Kindern vor.

 

Bei Kindertagespflege  im Haushalt der Erziehungsberechtigten wird – soweit kein Arbeitsverhältnis begründet wurde – die Geldleistung durch die gegebene Sachkostenersparnis um 25% gekürzt.

 

für die Betreuung an Samstagen und Sonntagen

1,-- €/Std. wenigstens jedoch 10,-- €/Tag

 

für die Betreuung in der Zeit 19.00 – 7.00 Uhr

1,-- €/Std.

 

Erstattung für eine nachgewiesene Unfallversicherung bis zu 6,60 € monatlich

 

 

Neben den hälftig nachgewiesenen Beträgen der Alterssicherung, ausgehend von einem Beitragssatz von derzeit 19,9% und der Übernahme der Kosten zur Unfallversicherung, derzeit jährlich 81,-- €, sind auch die hälftigen Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung zu übernehmen, falls die Einnahmen aus der öffentlich finanzierten Kindertagespflege die Kranken- und Pflegeversicherungspflicht auslösen.

 

Atypische Sachverhalte werden nach pflichtgemäßem Ermessen, an den genannten Leitlinien orientiert, abweichend geregelt.

 

Erkelenzer Bewerber/innen für Qualifizierungs- und Aufbaukurse zur Kindertagespflege sind jeweils hälftig die anfallenden Gebühren zu erstatten, wenn diese Kurse mit dem Jugendamt abgesprochen sind und die Bewerber nach Qualifikation dem Jugendamt zur Vermittlung als Kindertagespflegestelle zur Verfügung stehen.“

Abstimmungsergebnis: einstimmig

Abstimmungsergebnis: einstimmig