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Tagesordnung - 21. Sitzung des Hauptausschusses  

 
 
Bezeichnung: 21. Sitzung des Hauptausschusses
Gremium: Hauptausschuss
Datum: Mi, 12.12.2007 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 18:20 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal des Rathauses
Ort: Johannismarkt 17, 41812 Erkelenz

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Enthält Anlagen
Mitteilungen des Bürgermeisters      
Ö 2  
Informationen über Sitzungen (öffentlicher Teil)      
Ö 3  
Angelegenheit/en aus der 3. Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses am 22.11.2007      
Ö 3.1     (nichtöffentlich)      
Ö 3.2     (nichtöffentlich)      
Ö 3.3     (nichtöffentlich)      
Ö 3.4     (nichtöffentlich)      
Ö 4  
Angelegenheit/en aus der 8. Sitzung des Ausschusses für Kultur und Sport am 26.11.2007      
Ö 4.1  
Denkmalangelegenheiten hier: Eintragung der Jüdischen Friedhöfe Erkelenz und Schwanenberg in die Denkmalliste der Stadt Erkelenz  
A 63/101/2007  
Ö 4.2  
Gewährung eines Zuschusses an den Heimatverein der Erkelenzer Lande e.V. zu den Kosten des Stadtplans von Erkelenz im Jahre 1550 in Bronzeguss  
A 40/130/2007  
Ö 4.3  
Enthält Anlagen
Förderung der Vereinsarbeit der Stadt Erkelenz hier: Gewährung von Zuschüssen an Vereine zu den Anschaffungskosten für bewegliche Sachen  
Enthält Anlagen
A 40/133/2007  
Ö 5  
Angelegenheit/en aus der 19. Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung am 11.12.2007      
Ö 5.1  
8. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz (Atelierstraße), Erkelenz-Mitte hier: Aufstellungsbeschluss und Einleitung des Beteiligungsverfahrens nach §§ 3 und 4 BauGB  
A 61/093/2007  
    VORLAGE
    Beschlussentwurf (als Empfehlung an Hauptausschuss und Rat):

Beschlussentwurf (als Empfehlung an Hauptausschuss und Rat):

„1.       Die Aufstellung der 8. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz (Atelierstraße), Erkelenz-Mitte wird beschlossen.

2.               Dem in der Sitzung vorgestellten und erläuterten Entwurf der 8. Änderung des Flächennutzungsplanes (Atelierstraße), Erkelenz-Mitte der Stadt Erkelenz wird zugestimmt.

3.               Über den in der Sitzung vorgestellten Entwurf der 8. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz (Atelierstraße), Erkelenz-Mitte ist die Öffentlichkeit öffentlich zu unterrichten. Der Öffentlichkeit ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 i.V.m. § 3 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 1 BauGB zu unterrichten und zur Äußerung aufzufordern. Der Bezirksausschuss Erkelenz-Mitte ist zu beteiligen.

4.               Sollten bei der Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB keine abwägungsrelevante Anregungen vorgetragen werden, ist der Entwurf der 8. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz (Atelierstraße), Erkelenz-Mitte gemäß § 3 Abs. 2 BauGB auf die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.“

   
    11.12.2007 - Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung
    Ö 3 - ungeändert beschlossen
    Beschluss (als Empfehlung an Hauptausschuss und Rat):

Beschluss (als Empfehlung an Hauptausschuss und Rat):

„1.       Die Aufstellung der 8. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz (Atelierstraße), Erkelenz-Mitte wird beschlossen.

2.               Dem in der Sitzung vorgestellten und erläuterten Entwurf der 8. Änderung des Flächennutzungsplanes (Atelierstraße), Erkelenz-Mitte der Stadt Erkelenz wird zugestimmt.

3.               Über den in der Sitzung vorgestellten Entwurf der 8. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz (Atelierstraße), Erkelenz-Mitte ist die Öffentlichkeit öffentlich zu unterrichten. Der Öffentlichkeit ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 i.V.m. § 3 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 1 BauGB zu unterrichten und zur Äußerung aufzufordern. Der Bezirksausschuss Erkelenz-Mitte ist zu beteiligen.

4.               Sollten bei der Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB keine abwägungsrelevante Anregungen vorgetragen werden, ist der Entwurf der 8. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz (Atelierstraße), Erkelenz-Mitte gemäß § 3 Abs. 2 BauGB auf die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.“

Abstimmungsergebnis: 14 Ja-Stimmen, (Anmerkung: Ratsherr Frings hat an der Abstimmung nicht mitgewirkt)

Abstimmungsergebnis: 14 Ja-Stimmen, (Anmerkung: Ratsherr Frings hat an der Abstimmung nicht mitgewirkt)

   
    12.12.2007 - Hauptausschuss
    Ö 5.1 - ungeändert beschlossen
    Beschluss: (als Empfehlung an Hauptausschuss und Rat):

Beschluss: (als Empfehlung an den Rat):

„1.       Die Aufstellung der 8. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz (Atelierstraße), Erkelenz-Mitte, wird beschlossen.

2.               Dem in der Sitzung vorgestellten und erläuterten Entwurf der 8. Änderung des Flächennutzungsplanes (Atelierstraße), Erkelenz-Mitte, der Stadt Erkelenz wird zugestimmt.

3.               Über den in der Sitzung vorgestellten Entwurf der 8. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz (Atelierstraße), Erkelenz-Mitte, ist die Öffentlichkeit öffentlich zu unterrichten. Der Öffentlichkeit ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 i.V.m. § 3 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 1 BauGB zu unterrichten und zur Äußerung aufzufordern. Der Bezirksausschuss Erkelenz-Mitte ist zu beteiligen.

4.               Sollten bei der Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB keine abwägungsrelevanten Anregungen vorgetragen werden, ist der Entwurf der 8. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz (Atelierstraße), Erkelenz-Mitte, gemäß § 3 Abs. 2 BauGB auf die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.“

Abstimmungsergebnis: einstimmig, 1 Enthaltung

Abstimmungsergebnis: einstimmig, 1 Enthaltung

   
    19.12.2007 - Rat der Stadt Erkelenz
    Ö 6.1 - ungeändert beschlossen
    Beschluss:

Beschluss:

„1.       Die Aufstellung der 8. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz (Atelierstraße), Erkelenz-Mitte, wird beschlossen.

2.               Dem in der Sitzung vorgestellten und erläuterten Entwurf der 8. Änderung des Flächennutzungsplanes (Atelierstraße), Erkelenz-Mitte, der Stadt Erkelenz wird zugestimmt.

3.               Über den in der Sitzung vorgestellten Entwurf der 8. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz (Atelierstraße), Erkelenz-Mitte, ist die Öffentlichkeit öffentlich zu unterrichten. Der Öffentlichkeit ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 i.V.m. § 3 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 1 BauGB zu unterrichten und zur Äußerung aufzufordern. Der Bezirksausschuss Erkelenz-Mitte ist zu beteiligen.

4.               Sollten bei der Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB keine abwägungsrelevanten Anregungen vorgetragen werden, ist der Entwurf der 8. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz (Atelierstraße), Erkelenz-Mitte, gemäß § 3 Abs. 2 BauGB auf die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.“

Abstimmungsergebnis: einstimmig bei 2 Enthaltungen

Abstimmungsergebnis: einstimmig bei 2 Enthaltungen

Ö 5.2  
10. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz (Katzemer Straße), Erkelenz-Kückhoven hier: Aufstellungsbeschluss und Einleitung des Beteiligungsverfahrens nach §§ 3 und 4 BauGB  
A 61/095/2007  
Ö 5.3  
11. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz (Neusser Straße), Erkelenz-Mitte hier: Aufstellungsbeschluss und Einleitung des Beteiligungsverfahrens nach §§ 3 und 4 BauGB  
A 61/097/2007  
Ö 6  
Änderung der allgemeinverbindlichen Anordnung zur Festsetzung von Gebühren für Parkuhren und Parkscheinautomaten in der Stadt Erkelenz (Parkgebührenordnung) vom 19.12.2001 in der Fassung der 2. Änderung vom 06.04.2005 (Wegen Einrichtung von Besucherparkplätzen hinter dem Rathaus, der Ausweisung von Parkplätzen an der Goswinstr (Notfallpraxis) sowie der Erweiterung des Dr.-Josef-Hahn-Platzes ist eine Änderung der Parkgebührenordnung erforderlich.)  
A 30/060/2007  
Ö 7  
Ausbau eines Mercedes Benz Sprinter 313 CDI KA zum Einsatzleitwagen (ELW 1) für die Freiwillige Feuerwehr der Stadt Erkelenz (Die Anschaffung bzw. der Ausbau des Einsatzleitwagens ist notwendig, da bei dem bisherige Fahrzeug die techn. Vorrichtungen für eine Abwicklung von Feuerwehreinsätzen zwischen Feuerwehr und der Leitstelle des Kreises Heinsberg nicht vorhanden waren.)  
A 30/057/2007  
Ö 8  
Enthält Anlagen
Widmung von Straßen im Stadtgebiet Erkelenz (Anmerkung: Nach dem Straßen- und Wegegesetz vorgeschriebenes Verfahren.)  
Enthält Anlagen
A 30/056/2007  
Ö 9  
Kenntnisgabe der vom Kämmerer getroffenen Entscheidungen zur Leistung von über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen in der Zeit vom 24.10.2007 bis 27.11.2007  
Enthält Anlagen
A 20/088/2007  
N 1     (nichtöffentlich)      
N 2     (nichtöffentlich)      
N 3     (nichtöffentlich)      
N 3.1     (nichtöffentlich)      
N 3.2     (nichtöffentlich)      
N 4     (nichtöffentlich)      
N 5     (nichtöffentlich)      
N 5.1     (nichtöffentlich)      
N 6     (nichtöffentlich)      
N 7     (nichtöffentlich)      
N 7.1     (nichtöffentlich)      
N 7.2     (nichtöffentlich)