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Auszug - 8. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz (Atelierstraße), Erkelenz-Mitte hier: Aufstellungsbeschluss und Einleitung des Beteiligungsverfahrens nach §§ 3 und 4 BauGB  

 
 
21. Sitzung des Hauptausschusses
TOP: Ö 5.1
Gremium: Hauptausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mi, 12.12.2007 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 18:20 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal des Rathauses
Ort: Johannismarkt 17, 41812 Erkelenz
A 61/093/2007 8. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz (Atelierstraße), Erkelenz-Mitte
hier: Aufstellungsbeschluss und Einleitung des Beteiligungsverfahrens nach §§ 3 und 4 BauGB
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:Planungsamt   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Bürgermeister Jansen trägt vor, dass am Vorabend in der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung ein empfehlender Beschluss mit 14 Ja-Stimmen bei einer Enthaltung in der Angelegenheit gefasst worden sei

Bürgermeister Jansen trägt vor, dass am Vorabend in der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung ein empfehlender Beschluss mit 14 Ja-Stimmen bei einer Enthaltung in der Angelegenheit gefasst worden sei.

Beschluss: (als Empfehlung an Hauptausschuss und Rat):

Beschluss: (als Empfehlung an den Rat):

„1.       Die Aufstellung der 8. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz (Atelierstraße), Erkelenz-Mitte, wird beschlossen.

2.               Dem in der Sitzung vorgestellten und erläuterten Entwurf der 8. Änderung des Flächennutzungsplanes (Atelierstraße), Erkelenz-Mitte, der Stadt Erkelenz wird zugestimmt.

3.               Über den in der Sitzung vorgestellten Entwurf der 8. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz (Atelierstraße), Erkelenz-Mitte, ist die Öffentlichkeit öffentlich zu unterrichten. Der Öffentlichkeit ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 i.V.m. § 3 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 1 BauGB zu unterrichten und zur Äußerung aufzufordern. Der Bezirksausschuss Erkelenz-Mitte ist zu beteiligen.

4.               Sollten bei der Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB keine abwägungsrelevanten Anregungen vorgetragen werden, ist der Entwurf der 8. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz (Atelierstraße), Erkelenz-Mitte, gemäß § 3 Abs. 2 BauGB auf die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.“

Abstimmungsergebnis: einstimmig, 1 Enthaltung

Abstimmungsergebnis: einstimmig, 1 Enthaltung