Bürgerinformationssystem
Beschluss (in eigener Zuständigkeit): „Der jüdische Friedhof in Erkelenz-Lentholt, In Lentholt, und der jüdische Friedhof in Erkelenz-Stadtmitte, Neusser Straße, sind jeweils ein Baudenkmal im Sinne des § 2 Denkmalschutzgesetz NW. Sie sind bedeutend für Erkelenz. An ihrer Erhaltung besteht aus wissenschaftlichen, hier orts- und kulturgeschichtlichen Gründen, ein öffentliches Interesse.“ Abstimmungsergebnis: einstimmig |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||