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Auszug - 10. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz (Katzemer Straße), Erkelenz-Kückhoven hier: Aufstellungsbeschluss und Einleitung des Beteiligungsverfahrens nach §§ 3 und 4 BauGB  

 
 
21. Sitzung des Hauptausschusses
TOP: Ö 5.2
Gremium: Hauptausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mi, 12.12.2007 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 18:20 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal des Rathauses
Ort: Johannismarkt 17, 41812 Erkelenz
A 61/095/2007 10. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz (Katzemer Straße), Erkelenz-Kückhoven
hier: Aufstellungsbeschluss und Einleitung des Beteiligungsverfahrens nach §§ 3 und 4 BauGB
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:Planungsamt   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Bürgermeister Jansen trägt vor, dass der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung in seiner Sitzung am Vorabend die Angelegenheit mit 13 Ja-Stimmen bei 2 Enthaltungen empfehlend beschlossen habe

Bürgermeister Jansen trägt vor, dass der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung in seiner Sitzung am Vorabend die Angelegenheit mit 13 Ja-Stimmen bei 2 Enthaltungen empfehlend beschlossen habe.

Beschluss: (als Empfehlung an Hauptausschuss und Rat):

Beschluss: (als Empfehlung an den Rat):

„1.       Die Aufstellung der 10. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz (Katzemer Straße), Erkelenz-Kückhoven, wird beschlossen.

2.               Dem in der Sitzung vorgestellten und erläuterten Entwurf der 10. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz (Katzemer Straße), Erkelenz-Kückhoven, wird zugestimmt.

3.               Über den in der Sitzung vorgestellten Entwurf der 10. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz (Katzemer Straße), Erkelenz-Kückhoven, ist die Öffentlichkeit öffentlich zu unterrichten. Der Öffentlichkeit ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 i.V.m. § 3 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 1 BauGB zu unterrichten und zur Äußerung aufzufordern. Der Bezirksausschuss Erkelenz-Kückhoven ist zu beteiligen.

4.               Sollten bei der Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB keine abwägungsrelevanten Anregungen vorgetragen werden, ist der Entwurf der 10. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz (Katzemer Straße), Erkelenz-Kückhoven, gemäß § 3 Abs. 2 BauGB auf die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.“

Abstimmungsergebnis: einstimmig

Abstimmungsergebnis: einstimmig