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Auszug - 11. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz (Neusser Straße), Erkelenz-Mitte hier: Aufstellungsbeschluss und Einleitung des Beteiligungsverfahrens nach §§ 3 und 4 BauGB  

 
 
21. Sitzung des Hauptausschusses
TOP: Ö 5.3
Gremium: Hauptausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mi, 12.12.2007 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 18:20 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal des Rathauses
Ort: Johannismarkt 17, 41812 Erkelenz
A 61/097/2007 11. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz (Neusser Straße), Erkelenz-Mitte
hier: Aufstellungsbeschluss und Einleitung des Beteiligungsverfahrens nach §§ 3 und 4 BauGB
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:Planungsamt   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Bürgermeister Jansen teilt mit, dass der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung hierzu einen einstimmigen empfehlenden Beschluss gefasst habe

Bürgermeister Jansen teilt mit, dass der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung hierzu einen einstimmigen empfehlenden Beschluss gefasst habe.

Beschluss: (als Empfehlung an Hauptausschuss und Rat):

Beschluss: (als Empfehlung an den Rat):

„1.       Die Aufstellung der 11. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz (Neusser Straße), Erkelenz-Mitte, wird beschlossen.

2.               Dem in der Sitzung vorgestellten und erläuterten Entwurf der 11. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz (Neusser Straße), Erkelenz-Mitte, wird zugestimmt.

3.               Über den in der Sitzung vorgestellten Entwurf der 11. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz (Neusser Straße), Erkelenz-Mitte, ist die Öffentlichkeit öffentlich zu unterrichten. Der Öffentlichkeit ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 i.V.m. § 3 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 1 BauGB zu unterrichten und zur Äußerung aufzufordern. Der Bezirksausschuss Erkelenz-Mitte ist zu beteiligen.

4.               Sollten bei der Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB keine abwägungsrelevanten Anregungen vorgetragen werden, ist der Entwurf der 11. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz (Neusser Straße), Erkelenz-Mitte, gemäß § 3 Abs. 2 BauGB auf die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.“

Abstimmungsergebnis: einstimmig

Abstimmungsergebnis: einstimmig