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Tagesordnung - 3. Sitzung des Schulausschusses  

 
 
Bezeichnung: 3. Sitzung des Schulausschusses
Gremium: Schulausschuss
Datum: Mo, 04.12.2006 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 19:50 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal des Rathauses
Ort: Johannismarkt 17, 41812 Erkelenz

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Mitteilungen der Vorsitzenden und des Bürgermeisters      
Ö 2  
Offener Ganztag im Primarbereich (Anmerkung: Es soll über eine mögliche Konzeption für die Durchführung des Offenen Ganztages an 8 Grundschulen und der Förderschule beraten und ein entsprechender Beschluss gefasst werden.)  
A 40/106/2006  
Ö 3  
Änderung der Schulbezirkssatzung (Anmerkung: Aufgrund der Umwandlung der Kath. Grundschule Kückhoven in eine Gemeinschaftsgrundschule ist eine entsprechende Änderung der Schulbezirkssatzung notwendig.)  
Enthält Anlagen
A 40/107/2006  
Ö 4  
Namensänderung der Gemeinschaftshauptschule Erkelenz-Mitte (Anmerkung: Die GHS Erkelenz-Mitte hat mit Schreiben vom 26.10.2006 die Änderung ihres Namens in "Gemeinschaftshauptschule der Stadt Erkelenz im Ganztag" beantragt. Hierüber soll beraten und beschlossen werden.)  
A 40/108/2006  
Ö 5  
Erweiterung der Gemeinschaftshauptschule Erkelenz-Mitte (Anmerkung: Durch die Einführung des gebundenen Ganztags an der GHS Erkelenz-Mitte ist eine bauliche Erweiterung notwendig. Die Planung soll vorgestellt und ein entsprechender Beschluss gefasst werden.)  
A 40/109/2006  
Ö 6  
Errichtung einer Gesamtschule im Schulverbund (Anmerkung: Die SPD-Fraktion im Rat der Stadt Erkelenz hat mit Schreiben vom 20.05.2005 die Errichtung einer Gesamtschule gemeinsam mit der Stadt Wegberg beantragt. Hierüber soll beraten und beschlossen werden.)  
A 40/110/2006  
Ö 7  
Entsendung von VertreterInnen des Schulträgers in die Schulkonferenzen (Anmerkung: Gemäß § 61 Schulgesetz NRW wird für die Wahl des Schulleiters/der Schulleiterin die Schulkonferenz um ein vom Schulträger zu entsendendes Mitglied erweitert. Bis zu 3 weitere VertreterInnen des Schulträgers können beratend teilnehmen.)  
A 40/111/2006  
    VORLAGE
    Beschlussentwurf (als Empfehlung an den Hauptausschuss und Rat):

Beschlussentwurf (als Empfehlung an den Hauptausschuss und Rat):

„1.           Als stimmberechtigtes Mitglied in die nach § 61 Abs. 2 Satz 2 SchulG  erweiterten Schulkonferenzen ist der Bürgermeister oder ein von ihm bestellter Vertreter zu entsenden.

 

2.            Es ist von der Möglichkeit, bis zu drei weitere VertreterInnen des Schulträgers zur beratenden Teilnahme in die erweiterten Schulkonferenzen zu entsenden, Gebrauch zu machen. Die drei Vertreter sind vom Rat der Stadt Erkelenz zu wählen.“

   
    04.12.2006 - Schulausschuss
    Ö 7 - ungeändert beschlossen
    Beschluss (als Empfehlung an den Hauptausschuss und Rat):

Beschluss (als Empfehlung an den Hauptausschuss und Rat):

„1.           Als stimmberechtigtes Mitglied in die nach § 61 Abs. 2 Satz 2 SchulG  erweiterten Schulkonferenzen ist der Bürgermeister oder ein von ihm bestellter Vertreter zu entsenden.

 

2.            Es ist von der Möglichkeit, bis zu drei weitere VertreterInnen des Schulträgers zur beratenden Teilnahme in die erweiterten Schulkonferenzen zu entsenden, Gebrauch zu machen. Die drei Vertreter sind vom Rat der Stadt Erkelenz zu wählen.“

Abstimmungsergebnis: einstimmig

Abstimmungsergebnis: einstimmig

   
    13.12.2006 - Hauptausschuss
    Ö 5.6 - ungeändert beschlossen
    Beschluss (als Empfehlung an den Hauptausschuss und Rat):

Beschluss (als Empfehlung an den Rat):

„1.           Als stimmberechtigtes Mitglied in die nach § 61 Abs. 2 Satz 2 SchulG  erweiterten Schulkonferenzen ist der Bürgermeister oder ein von ihm bestellter Vertreter zu entsenden.

 

2.            Es ist von der Möglichkeit, bis zu drei weitere VertreterInnen des Schulträgers zur beratenden Teilnahme in die erweiterten Schulkonferenzen zu entsenden, Gebrauch zu machen. Die drei Vertreter sind vom Rat der Stadt Erkelenz zu wählen.“

Abstimmungsergebnis: einstimmig

Abstimmungsergebnis: einstimmig

   
    20.12.2006 - Rat der Stadt Erkelenz
    Ö 7.4 - ungeändert beschlossen
    Beschluss:

Beschluss:

„1.           Als stimmberechtigtes Mitglied in die nach § 61 Abs. 2 Satz 2 SchulG  erweiterten Schulkonferenzen ist der Bürgermeister oder ein von ihm bestellter Vertreter zu entsenden.

 

2.            Es ist von der Möglichkeit, bis zu drei weitere VertreterInnen des Schulträgers zur beratenden Teilnahme in die erweiterten Schulkonferenzen zu entsenden, Gebrauch zu machen. Die drei Vertreter sind vom Rat der Stadt Erkelenz zu wählen.“

 

3.         Zu VertreterInnen des Schulträgers zur beratenden Teilnahme in den erweiterten Schulkonferenzen werden hiermit entsandt:

 

Mitglieder

Stellvertreter

01. Ratsfrau Wolters

für Mitglied 01.:

Ratsherr Tüffers

02. Ratsfrau Honold-Ziegahn

für Mitglied 02.:

Ratsfrau Schirrmeister-Heinen

03. Ratsherr Schmitz

für Mitglied 03. in folgender Reihenfolge:

1. Ratsherr Clemens

2. Ratsfrau Mainka

 

Abstimmungsergebnis: einstimmig, 2 Enthaltungen

Abstimmungsergebnis: einstimmig, 2 Enthaltungen

 

Ö 8  
Einrichtung eines schulpsychologischen Dienstes (Anmerkung: Es soll über den Sachstand berichtet werden.)  
A 10/490/2006  
N 1     (nichtöffentlich)      
N 2     (nichtöffentlich)      
N 2.1     (nichtöffentlich)