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Auszug - Einrichtung eines schulpsychologischen Dienstes  

 
 
3. Sitzung des Schulausschusses
TOP: Ö 8
Gremium: Schulausschuss Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Mo, 04.12.2006 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 19:50 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal des Rathauses
Ort: Johannismarkt 17, 41812 Erkelenz
A 10/490/2006 Einrichtung eines schulpsychologischen Dienstes
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:Haupt- und Personalamt   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Erster Beigeordneter Dr

Erster Beigeordneter Dr. Gotzen verweist auf die bereits mehrfache Behandlung dieser Thematik im Schulausschuss. Er erläutert, dass mit der Beratungsstelle für Eltern, Kinder und Jugendliche, Im Mühlenfeld 28, 41812 Erkelenz, zwischenzeitlich vereinbart worden sei, im Rahmen eines Modellprojektes im zweiten Schulhalbjahr 2006/2007 eine regelmäßige Beratung am Cornelius-Burgh-Gymnasium einzurich­ten. Zum Ende des Schuljahres 2006/2007 würde die Beratungsstelle eine Übersicht über die Anzahl und Art der durchgeführten Beratungen bzw. der Art der Frequentie­rung in der offenen Sprechstunde vorlegen, wonach dann zu entscheiden sei, ob und wenn ja, in welcher Art das Angebot auf die übrigen weiterführenden Schulen über­tragen werden könne und inwieweit die Primarstufe einbezogen würde.

Weiterhin geht er darauf ein, dass die Beratungsstelle zwischenzeitlich über ein In­ternet-Angebot verfüge. Hier könne man ggf. auch anonym Beratungen anfordern.

Erster Beigeordneter Dr. Gotzen erklärt, dass die Problemlagen wesentlich differen­zierter seien als im Ausschuss dargestellt. Weder der Erziehungsberatungsstelle noch dem Kreis Heinsberg seien die Problemlagen so bekannt gewesen. Jedoch sei der Schulpsychologische Dienst kein Allheilmittel. Auf die Anmerkung von Aus­schussmitglied Ratsherr Frings, dass der Schulpsychologe eine andere Ausbildung habe als die Mitarbeiter der Beratungsstelle, erklärt Erster Beigeordneter Dr. Gotzen, dass die Beratungsstelle mehrere Mitarbeiter mit unterschiedlichen Ausbildungen und Aufgaben vorhalte.

Beschluss (in eigener Zuständigkeit):

Beschluss (in eigener Zuständigkeit):

„Der Ausschuss nimmt über die Ausführungen zum Sachstand der Einrichtung des Schulpsychologischen Dienstes Kenntnis.“