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Vorlage - A 10/490/2006  

 
 
Betreff: Einrichtung eines schulpsychologischen Dienstes
Status:öffentlich  
Federführend:Haupt- und Personalamt   
Beratungsfolge:
Schulausschuss Entscheidung
04.12.2006 
3. Sitzung des Schulausschusses zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Tatbestand:

Tatbestand:

In seiner Sitzung am 05.04.2006 hat der Rat der Stadt Erkelenz beschlossen, die Verwaltung zu beauftragen, im Rahmen des bestehenden Betreuungskonzeptes hinsichtlich des Schulpsychologischen Dienstes mit der Erziehungsberatungsstelle Erkelenz die Öffnung des bestehenden Angebotes hin zu einer Beratung in den einzelnen Schulen zu festgelegten Zeiten zu vereinbaren.

 

Ferner seien mit dem Kreis Heinsberg Gespräche über die Änderung des bestehenden Vertrages mit dem Diözesan-Caritas-Verband Aachen zu führen, um dieses Angebot vertraglich abzusichern. Zudem wurde die Verwaltung beauftragt, über die Gespräche und Ergebnisse in einer der nächsten Schulausschusssitzungen zu berichten.

 

Mit der Beratungsstelle für Eltern, Kinder und Jugendliche, Im Mühlenfeld 28, 41812 Erkelenz, wurde zwischenzeitlich vereinbart, im Rahmen eines Modellprojektes im zweiten Schulhalbjahr 2006/2007 eine regelmäßige Beratung am Cornelius-Burgh-Gymnasium einzurichten. In Absprache mit der Schule wurde festgelegt, dass zukünftig – beginnend mit dem 31.01.2007 – mittwochs in der Zeit von 09.00 bis 10.30 Uhr eine offene Sprechstunde im Cornelius-Burgh-Gymnasium eingerichtet wird. Die offene Sprechstunde soll für Schüler, Eltern und Lehrer zugänglich sein.

 

Zum Ende des Schuljahres 2006/2007 wird die Beratungsstelle eine Übersicht über die Anzahl und der Art der durchgeführten Beratungen bzw. deren Frequentierung in der offenen Sprechstunde vorlegen.

 

Hiernach ist gemeinsam zu entscheiden, ob,und wenn ja, in welcher Art das Angebot auf die übrigen weiterführenden Schulen übertragen werden kann und inwieweit die Primarstufe einbezogen wird.

Beschlussentwurf (in eigener Zuständigkeit):

Beschlussentwurf (in eigener Zuständigkeit):

„Der Ausschuss nimmt über die Ausführungen zum Sachstand der Einrichtung des Schulpsychologischen Dienstes Kenntnis.“

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

keine