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Betreff |
Vorlage |
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Ö 1 |
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Mitteilungen des Vorsitzenden, des Bürgermeisters und der Betriebsleitung |
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Ö 2 |
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Bericht aus dem Stadtmarketing |
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Ö 3 |
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Berichte über laufende Baumaßnahmen |
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Ö 4 |
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Angelegenheiten - Wirtschaftsförderung und Stadtmarketing |
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Ö 4.1 |
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Mobilitätsuntersuchung 2018
hier: Präsentation der Ergebnisse |
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A 80/123/2019 |
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Ö 4.2 |
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Gemeinsamer Antrag der CDU-Fraktion und der FDP-Fraktion im Rat der Stadt Erkelenz vom 13.12.2018
hier: Errichtung von Fahrradabstellanlagen |
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A 80/124/2019 |
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VORLAGE |
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Beschlussentwurf (als Empfehlung an den Hauptausschuss und den Rat): „…“ |
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19.02.2019 - Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaftsförderung und Betriebe |
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Ö 4.2 - ungeändert beschlossen |
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Beschluss (als Empfehlung an den Hauptausschuss und den Rat): „1. Die Stadt Erkelenz errichtet weitere Fahrradabstellanlagen im öffentlichen Straßenraum und an wichtigen öffentlichen Einrichtungen, die für alle Bürgerinnen und Bürger rund um die Uhr nutzbar sind. 2. Hierfür ist zuvor der potenzielle Bedarf, auch in den einzelnen Stadtbezirken über die Innenstadt hinaus, festzustellen. 3. Über das Ergebnis der Planungen, Kostenermittlungen (unter größtmöglicher externer Fördermöglichkeiten, z.B. Förderprogramm Nahmobilität) und Zeitplanungen ist bis Herbst 2019 zu berichten, um eine Entscheidung über die Gesamtfinanzierung für den Haushalt 2020 zu ermöglichen.“
Abstimmungsergebnis: einstimmig, 1 Enthaltung
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21.02.2019 - Hauptausschuss |
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Ö 2.1 - ungeändert beschlossen |
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Beschluss (als Empfehlung an den Rat): „1. Die Stadt Erkelenz errichtet weitere Fahrradabstellanlagen im öffentlichen Straßenraum und an wichtigen öffentlichen Einrichtungen, die für alle Bürgerinnen und Bürger rund um die Uhr nutzbar sind. 2. Hierfür ist zuvor der potenzielle Bedarf, auch in den einzelnen Stadtbezirken über die Innenstadt hinaus, festzustellen. 3. Über das Ergebnis der Planungen, Kostenermittlungen (unter größtmöglicher externer Fördermöglichkeiten, z. B. Förderprogramm Nahmobilität) und Zeitplanungen ist bis Herbst 2019 zu berichten, um eine Entscheidung über die Gesamtfinanzierung für den Haushalt 2020 zu ermöglichen.“
Abstimmungsergebnis: einstimmig, 1 Enthaltung
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27.02.2019 - Rat der Stadt Erkelenz |
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Ö 4.1 - ungeändert beschlossen |
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Beschluss: „1. Die Stadt Erkelenz errichtet weitere Fahrradabstellanlagen im öffentlichen Straßenraum und an wichtigen öffentlichen Einrichtungen, die für alle Bürgerinnen und Bürger rund um die Uhr nutzbar sind. 2. Hierfür ist zuvor der potenzielle Bedarf, auch in den einzelnen Stadtbezirken über die Innenstadt hinaus, festzustellen. 3. Über das Ergebnis der Planungen, Kostenermittlungen (unter größtmöglicher externer Fördermöglichkeiten, z. B. Förderprogramm Nahmobilität) und Zeitplanungen ist bis Herbst 2019 zu berichten, um eine Entscheidung über die Gesamtfinanzierung für den Haushalt 2020 zu ermöglichen.“
Abstimmungsergebnis: einstimmig, 2 Enthaltungen
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Ö 4.3 |
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Verkehrliche Maßnahmen zur Attraktivierung der Fußgängerzone im Bereich Markt
hier: Umsetzungsbeschluss (Anmerk.: Das Konzept nimmt Bezug auf den Antrag der Fraktion Bürgerpartei im Rat der Stadt Erkelenz vom 12.12.2017) |
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A 80/125/2019 |
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Ö 5 |
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Angelegenheiten - Stadtentwicklung |
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Ö 5.1 |
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Bebauungsplan Nr. III/9 "Oestrich Nord", Erkelenz-Mitte
hier: Beschluss über die vorgetragenen Stellungnahmen während der frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB und der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie Satzungsbeschluss gemäß § 10 BauGB |
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A 61/451/2019 |
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Ö 5.2 |
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Bebauungsplan Nr. XV "In Katzem/Buschstraße", Erkelenz-Katzem
hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB und Erarbeitung eines Entwurfes des Bebauungsplanes Nr. XV "In Katzem/Buschstraße", Erkelenz-Katzem, sowie Beschluss zur Einleitung des frühzeitigen Beteiligungsverfahrens gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB |
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A 61/452/2019 |
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Ö 5.3 |
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Bebauungsplan Nr. V "Terreicken", Erkelenz-Golkrath
hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB und Erarbeitung eines Entwurfes des Bebauungsplanes Nr. V "Terreicken", Erkelenz-Golkrath, sowie Beschluss zur Einleitung des frühzeitigen Beteiligungsverfahrens gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB |
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A 61/453/2019 |
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Ö 5.4 |
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7. Änderung (Teilaufhebung) Bebauungsplan Nr. I "Golkrath", Erkelenz-Golkrath
hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB für das Aufhebungsverfahren und Beschluss zur Einleitung des frühzeitigen Beteiligungsverfahrens gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB |
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A 61/454/2019 |
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Ö 6 |
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Beratung über die Durchführung von Hochbaumaßnahmen und Entscheidung über Art und Umfang der Ausführung |
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Ö 6.1 |
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Aufstellung einer Werbeanlagensatzung für die Innenstadt Erkelenz
hier: redaktionelle Anpassungen (Anmerk.: Die Werbeanlagensatzung aus dem Jahr 2017 hat sich grundsätzlich bewährt, es sind jedoch kleinere redaktionelle Anpassungen erforderlich.) |
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A 63/308/2019 |
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N 1 |
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(nichtöffentlich) |
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N 2 |
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(nichtöffentlich) |
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N 2.1 |
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(nichtöffentlich) |
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