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Vorlage - A 61/452/2019  

 
 
Betreff: Bebauungsplan Nr. XV "In Katzem/Buschstraße", Erkelenz-Katzem
hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB und Erarbeitung eines Entwurfes des Bebauungsplanes Nr. XV "In Katzem/Buschstraße", Erkelenz-Katzem, sowie Beschluss zur Einleitung des frühzeitigen Beteiligungsverfahrens gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB
Status:öffentlich  
Federführend:Planungsamt   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaftsförderung und Betriebe Entscheidung
19.02.2019 
28. Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaftsförderung und Betriebe ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
Übersicht Geltungsbereich BBP Nr. XV In Katzem Buschstraße  

Tatbestand:

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. XV "In Katzem/Buschstraße" Erkelenz-Katzem, umfasst das bebaute Gebiet der Ortslage Katzem zwischen den Straßen Im Buschfeld und Vorstadt, nördlich und südlich In Katzem sowie Buschstraße.

 

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. XV "In Katzem/Buschstraße" überplant rd. 18 ha des bisher unbeplanten Innenbereiches der Ortslage Katzem.

 

An den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. XV "In Katzem/Buschstraße" grenzen die Bebauungspläne, nördlich Nr. 1110.2/1 „Am Knorrspfad“ (Rechtskraft 2002), östlich Nr. XIV „In Katzem, Hohlstraße, Zum Eichhof“ (Rechtskraft 2016),  südlich Nr. V/1 „Katzem-Auf dem Hülgen“ und seine 1. Änderung (Rechtskraft 1980, 1983), Nr. V/4 „Katzem-Südlich der Vorstadt“ und seine 1. Und 2. Änderung (Rechtskraft 1982, 1984, 1992) sowie V/5 „Katzem-Westl. Buschstraße“ (Rechtskraft 1990).

 

Das Plangebiet des Bebauungsplanes Nr. XV „In Katzem/Buschstraße“ ist bis auf eine geringfügige Anzahl Baulücken vollständig bebaut, die  überwiegende Nutzung ist Wohnen, vereinzelt Landwirtschaft. Ortsbildprägende und besonders erhaltenswerte Bebauungsbereiche befinden sich entlang der Ortsdurchfahrt In Katzem sowie der Buschstraße.  

Die bebaute Ortslage liegt von Ackerflächen umgeben an den Hängen des Nüsterbachtales, teilweise umgeben an den Ortsrändern von Freiflächen mit Gärten, Wiesen und Weiden, sowie noch erhaltenen Obstwiesen.

 

Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. XV „In Katzem/Buschstraße“ soll  die städtebauliche Entwicklung und Ordnung des historischen Ortskernes Katzem gesteuert werden. Der Erhalt der ortsbildprägenden Bebauung und wertvollen ökologischen Potentiale insbesondere der Ortsränder ist Ziel des Bebauungsplanes. Erweiterungsmöglichkeiten für eine Bebauung in der Ortslage sollen geprüft werden.

 

In der Sitzung soll der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. XV "In Katzem/Buschstraße" Erkelenz-Katzem gefasst, die Erarbeitung eines Entwurfes des Bebauungsplanes beauftragt sowie die Einleitung des frühzeitigen Beteiligungsverfahrens n. § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1BauGB beschlossen werden.

 

 

Aspekte Stadtmarketing/Lokale Agenda 21

Aspekte des Stadtmarketings sind durch die vorliegende Planung nicht betroffen. Durch den Bebauungsplan werden agendarelevante Aspekte berücksichtigt. Aufgrund der Gesetze, die in der Bauleitplanung zu beachten sind, ist eine nachhaltige ökologische, ökonomische und sozialverträgliche Ausführung von Planungen gewährleistet.

 

Die Bauleitpläne sollen gemäß § 1 Abs. 5 BauGB eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung, die die sozialen, wirtschaftlichen und umweltschützenden Anforderungen auch in Verantwortung gegenüber künftigen Generationen miteinander in Einklang bringt, und eine dem Wohl der Allgemeinheit dienende sozialgerechte Bodennutzung gewährleisten. Sie sollen dazu beitragen, eine menschenwürdige Umwelt zu sichern, die natürlichen Lebensgrundlagen zu schützen und zu entwickeln, sowie den Klimaschutz und die Klimaanpassung, insbesondere auch in der Stadtentwicklung, zu fördern, sowie die städtebauliche Gestalt und das Orts- und Landschaftsbild baukulturell zu erhalten und zu entwickeln. Hierzu soll die städtebauliche Entwicklung vorrangig durch Maßnahmen der Innenentwicklung erfolgen.


Beschlussentwurf (in eigener Zuständigkeit):

1.   Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. XV "In Katzem/Buschstraße" Erkelenz-Katzem, wird beschlossen.

2.Die Verwaltung wird beauftragt einen Entwurf des Bebauungsplanes Nr. XV "In Katzem/Buschstraße" Erkelenz-Katzem zu erarbeiten.                                             

3.Über den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. XV "In Katzem/Buschstraße" Erkelenz-Katzem, ist die Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB öffentlich zu unterrichten. Der Öffentlichkeit ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 1 BauGB zu unterrichten und zur Äußerung aufzufordern. Der Bezirksausschuss Erkelenz-Lövenich ist zu beteiligen.“


Finanzielle Auswirkungen:

keine


Anlage:

Übersicht über den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. XV "In Katzem/Buschstraße", Erkelenz-Katzem

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Übersicht Geltungsbereich BBP Nr. XV In Katzem Buschstraße (5018 KB)