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Auszug - Bebauungsplan Nr. V "Terreicken", Erkelenz-Golkrath hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB und Erarbeitung eines Entwurfes des Bebauungsplanes Nr. V "Terreicken", Erkelenz-Golkrath, sowie Beschluss zur Einleitung des frühzeitigen Beteiligungsverfahrens gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB  

 
 
28. Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaftsförderung und Betriebe
TOP: Ö 5.3
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaftsförderung und Betriebe Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 19.02.2019 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 19:45 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal des Rathauses
Ort: Johannismarkt 17, 41812 Erkelenz
A 61/453/2019 Bebauungsplan Nr. V "Terreicken", Erkelenz-Golkrath
hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB und Erarbeitung eines Entwurfes des Bebauungsplanes Nr. V "Terreicken", Erkelenz-Golkrath, sowie Beschluss zur Einleitung des frühzeitigen Beteiligungsverfahrens gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:Planungsamt   
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis


Beschluss (in eigener Zuständigkeit):

1.   Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. V "Terreicken" Erkelenz-Golkrath wird beschlossen.

2.Die Verwaltung wird beauftragt einen Entwurf des Bebauungsplanes Nr. V "Terreicken" Erkelenz-Golkrath unter Berücksichtigung der Grundzüge der Planung des Bebauungsplanes Nr. I „Golkrath“ zu erarbeiten.

3.Über den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. V "Terreicken" Erkelenz-Golkrath ist die Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB öffentlich zu unterrichten. Der Öffentlichkeit ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 1 BauGB zu unterrichten und zur Äußerung aufzufordern. Der Bezirksausschuss Erkelenz-Golkrath ist zu beteiligen.“


Abstimmungsergebnis: einstimmig