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Tagesordnung - 28. Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaftsförderung und Betriebe  

 
 
Bezeichnung: 28. Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaftsförderung und Betriebe
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaftsförderung und Betriebe
Datum: Di, 19.02.2019 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 19:45 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal des Rathauses
Ort: Johannismarkt 17, 41812 Erkelenz

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Enthält Anlagen
Mitteilungen des Vorsitzenden, des Bürgermeisters und der Betriebsleitung      
Ö 2  
Enthält Anlagen
Bericht aus dem Stadtmarketing      
Ö 3  
Enthält Anlagen
Berichte über laufende Baumaßnahmen      
Ö 4     Angelegenheiten - Wirtschaftsförderung und Stadtmarketing      
Ö 4.1  
Enthält Anlagen
Mobilitätsuntersuchung 2018 hier: Präsentation der Ergebnisse  
A 80/123/2019  
Ö 4.2  
Gemeinsamer Antrag der CDU-Fraktion und der FDP-Fraktion im Rat der Stadt Erkelenz vom 13.12.2018 hier: Errichtung von Fahrradabstellanlagen  
Enthält Anlagen
A 80/124/2019  
Ö 4.3  
Enthält Anlagen
Verkehrliche Maßnahmen zur Attraktivierung der Fußgängerzone im Bereich Markt hier: Umsetzungsbeschluss (Anmerk.: Das Konzept nimmt Bezug auf den Antrag der Fraktion Bürgerpartei im Rat der Stadt Erkelenz vom 12.12.2017)  
A 80/125/2019  
Ö 5     Angelegenheiten - Stadtentwicklung      
Ö 5.1  
Enthält Anlagen
Bebauungsplan Nr. III/9 "Oestrich Nord", Erkelenz-Mitte hier: Beschluss über die vorgetragenen Stellungnahmen während der frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB und der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie Satzungsbeschluss gemäß § 10 BauGB  
Enthält Anlagen
A 61/451/2019  
Ö 5.2  
Bebauungsplan Nr. XV "In Katzem/Buschstraße", Erkelenz-Katzem hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB und Erarbeitung eines Entwurfes des Bebauungsplanes Nr. XV "In Katzem/Buschstraße", Erkelenz-Katzem, sowie Beschluss zur Einleitung des frühzeitigen Beteiligungsverfahrens gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB  
Enthält Anlagen
A 61/452/2019  
Ö 5.3  
Bebauungsplan Nr. V "Terreicken", Erkelenz-Golkrath hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB und Erarbeitung eines Entwurfes des Bebauungsplanes Nr. V "Terreicken", Erkelenz-Golkrath, sowie Beschluss zur Einleitung des frühzeitigen Beteiligungsverfahrens gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB  
Enthält Anlagen
A 61/453/2019  
Ö 5.4  
7. Änderung (Teilaufhebung) Bebauungsplan Nr. I "Golkrath", Erkelenz-Golkrath hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB für das Aufhebungsverfahren und Beschluss zur Einleitung des frühzeitigen Beteiligungsverfahrens gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB  
Enthält Anlagen
A 61/454/2019  
    VORLAGE
   

Beschlussentwurf (in eigener Zuständigkeit):

1.     Die Aufstellung der 7. Änderung (Teilaufhebung) des Bebauungsplanes Nr. I "Golkrath", Erkelenz-Golkrath, wird beschlossen.

2.Über die 7. Änderung (Teilaufhebung) des Bebauungsplanes Nr. I "Golkrath", Erkelenz-Golkrath ist die Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB öffentlich zu unterrichten. Der Öffentlichkeit ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 1 BauGB zu unterrichten und zur Äußerung aufzufordern. Der Bezirksausschuss Erkelenz-Golkrath ist zu beteiligen.

3.Sollten bei der Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB keine abwägungsrelevanten Stellungnahmen vorgetragen werden, ist die 7. Änderung (Teilaufhebung) des Bebauungsplanes Nr. I "Golkrath", Erkelenz-Golkrath gemäß § 3 Abs. 2 BauGB auf die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.“

   
    19.02.2019 - Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaftsförderung und Betriebe
    Ö 5.4 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss (in eigener Zuständigkeit):

1.     Die Aufstellung der 7. Änderung (Teilaufhebung) des Bebauungsplanes Nr. I "Golkrath", Erkelenz-Golkrath, wird beschlossen.

2.Über die 7. Änderung (Teilaufhebung) des Bebauungsplanes Nr. I "Golkrath", Erkelenz-Golkrath, ist die Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB öffentlich zu unterrichten. Der Öffentlichkeit ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 1 BauGB zu unterrichten und zur Äußerung aufzufordern. Der Bezirksausschuss Erkelenz-Golkrath ist zu beteiligen.

3.Sollten bei der Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB keine abwägungsrelevanten Stellungnahmen vorgetragen werden, ist die 7. Änderung (Teilaufhebung) des Bebauungsplanes Nr. I "Golkrath", Erkelenz-Golkrath, gemäß § 3 Abs. 2 BauGB auf die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.“

Abstimmungsergebnis: einstimmig

Ö 6     Beratung über die Durchführung von Hochbaumaßnahmen und Entscheidung über Art und Umfang der Ausführung      
Ö 6.1  
Aufstellung einer Werbeanlagensatzung für die Innenstadt Erkelenz hier: redaktionelle Anpassungen (Anmerk.: Die Werbeanlagensatzung aus dem Jahr 2017 hat sich grundsätzlich bewährt, es sind jedoch kleinere redaktionelle Anpassungen erforderlich.)  
Enthält Anlagen
A 63/308/2019  
N 1     (nichtöffentlich)      
N 2     (nichtöffentlich)      
N 2.1     (nichtöffentlich)