Beschluss (in eigener Zuständigkeit):
„1. Die Aufstellung der 7. Änderung (Teilaufhebung) des Bebauungsplanes Nr. I "Golkrath", Erkelenz-Golkrath, wird beschlossen.
2.Über die 7. Änderung (Teilaufhebung) des Bebauungsplanes Nr. I "Golkrath", Erkelenz-Golkrath, ist die Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB öffentlich zu unterrichten. Der Öffentlichkeit ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 1 BauGB zu unterrichten und zur Äußerung aufzufordern. Der Bezirksausschuss Erkelenz-Golkrath ist zu beteiligen.
3.Sollten bei der Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB keine abwägungsrelevanten Stellungnahmen vorgetragen werden, ist die 7. Änderung (Teilaufhebung) des Bebauungsplanes Nr. I "Golkrath", Erkelenz-Golkrath, gemäß § 3 Abs. 2 BauGB auf die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.“