Beschlussentwurf (in eigener Zuständigkeit):
„1. Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. V "Terreicken" Erkelenz-Golkrath wird beschlossen.
2.Die Verwaltung wird beauftragt einen Entwurf des Bebauungsplanes Nr. V "Terreicken" Erkelenz-Golkrath unter Berücksichtigung der Grundzüge der Planung des Bebauungsplanes Nr. I „Golkrath“ zu erarbeiten.
3.Über den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. V "Terreicken" Erkelenz-Golkrath ist die Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB öffentlich zu unterrichten. Der Öffentlichkeit ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 1 BauGB zu unterrichten und zur Äußerung aufzufordern. Der Bezirksausschuss Erkelenz-Golkrath ist zu beteiligen.“