„Die 3 derzeit vorhandenen Stellen zur Umsetzung der im Rahmen des Landesprogramms zur Förderung der sozialen Arbeit an Schulen vorgegebenen Aufgaben werden bis zum Auslaufen des Förderprogramms am 31.12.2020 beibehalten. Die personelle Besetzung der Stellen erfolgt durch einen externen Bildungsträger im Einvernehmen mit der jeweiligen Schulleitung und der Stadt.“
28.06.2018 - Hauptausschuss
Ö 8 - ungeändert beschlossen
Beschluss(als Empfehlung an den Rat):
„Die 3 derzeit vorhandenen Stellen zur Umsetzung der im Rahmen des Landesprogramms zur Förderung der sozialen Arbeit an Schulen vorgegebenen Aufgaben werden bis zum Auslaufen des Förderprogramms am 31.12.2020 beibehalten. Die personelle Besetzung der Stellen erfolgt durch einen externen Bildungsträger im Einvernehmen mit der jeweiligen Schulleitung und der Stadt.“
Abstimmungsergebnis: einstimmig
04.07.2018 - Rat der Stadt Erkelenz
Ö 11 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
„Die 3 derzeit vorhandenen Stellen zur Umsetzung der im Rahmen des Landesprogramms zur Förderung der sozialen Arbeit an Schulen vorgegebenen Aufgaben werden bis zum Auslaufen des Förderprogramms am 31.12.2020 beibehalten. Die personelle Besetzung der Stellen erfolgt durch einen externen Bildungsträger im Einvernehmen mit der jeweiligen Schulleitung und der Stadt.“