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Beschluss (als Empfehlung an den Rat): „Das durch die Kreiswasserwerk Heinsberg GmbH aufgestellte Wasserversorgungskonzept wird gemäß § 38 Abs. 3 LWG NRW zur langfristigen Sicherstellung der öffentlichen Wasserversorgung auf dem Stadtgebiet Erkelenz beschlossen.“ Abstimmungsergebnis: einstimmig |
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