Bürgerinformationssystem
Bürgermeister Jansen teilt mit, dass für den vorgenannten Zeitraum keine Entscheidungen zur Leistung von über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen sowie über- und außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigungen gem. § 83 (2) GO NRW und § 85 (1) GO NRW vorliegen würden, die eine Kenntnisgabe erfordern würden.
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