Bürgerinformationssystem

Auszug - Anregung nach § 24 Gemeindeordnung NRW: Immerather Mühle  

 
 
25. Sitzung des Hauptausschusses
TOP: Ö 5.1
Gremium: Hauptausschuss Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Do, 28.06.2018 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 19:05 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal des Rathauses
Ort: Johannismarkt 17, 41812 Erkelenz
A 10/690/2018 Anregung nach § 24 Gemeindeordnung NRW: Immerather Mühle
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:Haupt- und Personalamt   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Bürgermeister Jansen erläutert den Sachverhalt und erklärt, dass für die Erledigung von Anregungen der Rat den Hauptausschuss bestimmt habe. Der Hauptausschuss habe in diesem Falle als Beschwerdeausschuss die Anregungen inhaltlich zu prüfen und die Sache an die zur Entscheidung berechtigte Stelle zu überweisen. Hierbei könne der Hauptausschuss eine Empfehlung aussprechen. Weiter weist Bürgermeister Jansen darauf hin, dass die Zukunftsperspektive der Immerather Mühle schon frühzeitig an anderer Stelle entschieden worden sei, wie dies sicherlich bekannt sein dürfte.

 

Fraktionsvorsitzender Krahe teilt mit, dass die Petentin sich an den Rat der Stadt Erkelenz bzw. den von ihm beauftragten Beschwerdeausschuss gewandt habe. Man könne die Anregungen zurückweisen oder eine Empfehlung aussprechen. Im Übrigen habe man eine Veräußerung beschlossen.

 

Nach eingehender Diskussion wird über folgenden Beschlussentwurf in eigener Zuständigkeit als Beschwerdeausschuss abgestimmt, wobei keine Empfehlungen ausgesprochen werden:


„Der Beschwerdeausschuss folgt nach eigehender Beratung und Prüfung den Anregungen.“


Abstimmungsergebnis: 14 Nein-Stimmen bei 3 Enthaltungen