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Tatbestand: Der SV 1920 Holzweiler e.V. (Fußballabteilung) beabsichtigt, am Rasenplatz der Sportanlage Holzweiler eine Stehplatzüberdachung in der Größe von 25 X 4 m zu errichten. Der Verein verfügt derzeit über 2 Seniorenmannschaften und 5 Jugendmannschaften, welche am regelmäßigen Spielbetrieb teilnehmen. Die Jugendmannschaften bilden eine Spielgemeinschaft mit den Vereinen Viktoria Katzem und dem STV Lövenich.
In mehreren Gesprächen mit Vertretern des Vereins wurden die Möglichkeiten zur Realisierung erörtert. Das vom Verein vorgelegte Konzept geht von Gesamtkosten in Höhe von ca. 21.200,-- € aus.
Die Planungs- und Materialkosten belaufen sich auf ca. 13.400,-- €, die Eigenleistung und die Maschinenkosten werden vom Verein mit ca. 7.800,-- € veranschlagt.
Das Vorhaben wird aus sportfachlicher Sicht begrüßt und schafft für den Verein verbesserte Bedingungen zur Fortführung der erfolgreichen Vereinsarbeit. Der SV 1920 Holzweiler e.V. ist in Fortsetzung der auch schon bei anderen Sportanlagen eingeschlagenen Verfahrensweise bereit, zur Realisierung des Vorhabens in erheblichem Umfang beizutragen.
Die Verwaltung schlägt vor, das Engagement des Vereins zu unterstützen und dem SV 1920 Holzweiler e.V. zur Durchführung der baulichen Maßnahme einen einmaligen Zuschuss in Höhe von 10.000 € zu gewähren. Beschlussentwurf (als Empfehlung an den Hauptausschuss): „Der SV 1910 Holzweiler e.V. (Fußballabteilung) erhält zur Errichtung einer Stehplatzüberdachung auf dem Rasenplatz Holweiler einen Baukostenzuschuss in Höhe von 10.000 €. Dieser wird in zwei gleichen Teilen nach Baufortschritt gewährt.“ Finanzielle Auswirkungen: Die erforderlichen Mittel in Höhe von 10.000 € stehen unter dem Produktsachkonto H 08010008 zur Verfügung.
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