TOP |
|
Betreff |
Vorlage |
|
Ö 1 |
|
|
Mitteilungen des Bürgermeisters |
|
|
|
|
Ö 2 |
|
|
Angelegenheit/en aus der 19. Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaftsförderung und Betriebe am 26.09.2017 |
|
|
|
|
Ö 2.1 |
|
|
Klassifizierung von Stadtmarketing-Veranstaltungen 2018 bis 2020 |
|
|
A 80/106/2017 |
|
|
|
VORLAGE |
|
|
Beschlussentwurf (als Empfehlung an den Hauptausschuss): „Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaftsförderung und Betriebe beschließt unter dem Vorbehalt der jährlichen Erfüllung der Kriterien für die Einstufung als Stadtmarketingveranstaltung und vorbehaltlich der Bereitstellung der entsprechenden Mittel im jeweiligen Haushaltsjahr die nachfolgend genannten Veranstaltungen als klassifizierte Stadtmarketing-Veranstaltungen für die Jahre 2018 bis 2020. 1.Osterbrunnen Schmücken 2.Fahrradfrühling und Grillmeisterschaft (verkaufsoffener Sonntag) 3.Reit- und Springturnier 4.Intern. Grenzland-Ausfahrt 5.Lambertusmarkt 6.NEW City Lauf 7.Niederrheinischer Radwandertag; in 2018 und 2020 in Kombination mit dem Menschenkicker-Benefizturnier 8.Burgkirmes 9.Kulinarischer Treff/EAA, (verkaufsoffener Sonntag) 10.Bauernmarkt, Hohenbusch 11.Französischer Markt (verkaufsoffener Sonntag) 12.Mittelalterlicher Adventsmarkt auf der Burg Bei Erfüllen der nachfolgend genannten Kriterien für die Einstufung als Stadtmarketingprojekt/-veranstaltung - | (Über)regionaler Charakter | - | Alleinstellungsmerkmale | - | Besucherzahlen | - | zur Stadt Erkelenz bzw. zur Region verbindende Merkmale | - | Imagefaktor | - | Bereitschaft zur gemeinsamen Abstimmung der Veranstaltungsziele und –inhalte | - | Absprache über das gemeinsame Vorgehen am Anfang eines jeden Jahres, spätestens jedoch sechs Monate vor Veranstaltungstermin. | - | Zusammenarbeit muss in der öffentlichen Wahrnehmung erkennbar sein. |
können die nachfolgend genannten unterstützenden Tätigkeiten durch die Stadt Erkelenz erfolgen - | Begleitung des verantwortlichen Mitarbeiters aus dem Referat für Wirtschaftsförderung und Stadtmarketing bei der Konzeption, Planung, Durchführung und Nachbereitung der Veranstaltung | - | Unterstützung bei der Einholung der behördlichen Genehmigungen | - | Unterstützung bei der Öffentlichkeitsarbeit: ggf. städtische Anzeige, Pressearbeit, Plakate, Flyer, Homepage Erkelenz, Bannerwerbung, etc. | - | Direkte finanzielle Unterstützung durch Übernahme von Veranstaltungskosten bis zum Höchstsatz nach dem budgetiertem Mittelansatz für die jeweilige Veranstaltung | - | Indirekte finanzielle Unterstützung durch Bauhofleistungen (Personal, Material) | - | Indirekte finanzielle Unterstützung durch Gestellung von Räumlichkeiten, öffentlichen Flächen etc. | - | Gewährleistung der Präsenz des Bürgermeisters oder eines seiner Vertreter: Ansprache, Grußwort, Schirmherrschaft | - | Erlaubnis zur Verwendung des Stadtlogos und des Stadtmarketing-Logos | - | Bericht im Stadtkalender | - | Besondere Berücksichtigung im Veranstaltungskalender der Stadt Erkelenz (Homepage, Bürgerbüro) | - | Ankündigung auf dem Parkleitsystem | - | Unentgeltliche Nutzung der städtischen Dreiecksständer für Plakatierung | - | Beflaggung (Burg, Rathaus, Markt) bei Veranstaltungen im Stadtkern |
|
|
|
|
|
26.09.2017 - Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaftsförderung und Betriebe |
|
|
Ö 4.1 - ungeändert beschlossen |
|
|
Beschluss (als Empfehlung an den Hauptausschuss): „Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaftsförderung und Betriebe beschließt unter dem Vorbehalt der jährlichen Erfüllung der Kriterien für die Einstufung als Stadtmarketingveranstaltung und vorbehaltlich der Bereitstellung der entsprechenden Mittel im jeweiligen Haushaltsjahr die nachfolgend genannten Veranstaltungen als klassifizierte Stadtmarketing-Veranstaltungen für die Jahre 2018 bis 2020. 1.Osterbrunnen Schmücken 2.Fahrradfrühling und Grillmeisterschaft (verkaufsoffener Sonntag) 3.Reit- und Springturnier 4.Intern. Grenzland-Ausfahr 5.Lambertusmarkt 6.NEW City Lauf 7.Niederrheinischer Radwandertag; in 2018 und 2020 in Kombination mit dem Menschenkicker-Benefizturnier 8.Burgkirmes 9.Kulinarischer Treff/EAA, (verkaufsoffener Sonntag) 10.Bauernmarkt, Hohenbusch 11.Französischer Markt (verkaufsoffener Sonntag) 12.Mittelalterlicher Adventsmarkt auf der Burg Bei Erfüllen der nachfolgend genannten Kriterien für die Einstufung als Stadtmarketingprojekt/-veranstaltung - | (Über)regionaler Charakter | - | Alleinstellungsmerkmale | - | Besucherzahlen | - | zur Stadt Erkelenz bzw. zur Region verbindende Merkmale | - | Imagefaktor | - | Bereitschaft zur gemeinsamen Abstimmung der Veranstaltungsziele und –inhalte | - | Absprache über das gemeinsame Vorgehen am Anfang eines jeden Jahres, spätestens jedoch sechs Monate vor Veranstaltungstermin. | - | Zusammenarbeit muss in der öffentlichen Wahrnehmung erkennbar sein. |
können die nachfolgend genannten unterstützenden Tätigkeiten durch die Stadt Erkelenz erfolgen - | Begleitung des verantwortlichen Mitarbeiters aus dem Referat für Wirtschaftsförderung und Stadtmarketing bei der Konzeption, Planung, Durchführung und Nachbereitung der Veranstaltung | - | Unterstützung bei der Einholung der behördlichen Genehmigungen | - | Unterstützung bei der Öffentlichkeitsarbeit: ggf. städtische Anzeige, Pressearbeit, Plakate, Flyer, Homepage Erkelenz, Bannerwerbung, etc. | - | Direkte finanzielle Unterstützung durch Übernahme von Veranstaltungskosten bis zum Höchstsatz nach dem budgetiertem Mittelansatz für die jeweilige Veranstaltung | - | Indirekte finanzielle Unterstützung durch Bauhofleistungen (Personal, Material) | - | Indirekte finanzielle Unterstützung durch Gestellung von Räumlichkeiten, öffentlichen Flächen etc. | - | Gewährleistung der Präsenz des Bürgermeisters oder eines seiner Vertreter: Ansprache, Grußwort, Schirmherrschaft | - | Erlaubnis zur Verwendung des Stadtlogos und des Stadtmarketing-Logos | - | Bericht im Stadtkalender | - | Besondere Berücksichtigung im Veranstaltungskalender der Stadt Erkelenz (Homepage, Bürgerbüro) | - | Ankündigung auf dem Parkleitsystem | - | Unentgeltliche Nutzung der städtischen Dreiecksständer für Plakatierung | - | Beflaggung (Burg, Rathaus, Markt) bei Veranstaltungen im Stadtkern |
Abstimmungsergebnis: einstimmig
|
|
|
|
|
28.09.2017 - Hauptausschuss |
|
|
Ö 2.1 - ungeändert beschlossen |
|
|
Beschluss: „Der Hauptausschuss beschließt unter dem Vorbehalt der jährlichen Erfüllung der Kriterien für die Einstufung als Stadtmarketingveranstaltung und vorbehaltlich der Bereitstellung der entsprechenden Mittel im jeweiligen Haushaltsjahr die nachfolgend genannten Veranstaltungen als klassifizierte Stadtmarketing-Veranstaltungen für die Jahre 2018 bis 2020: 1.Osterbrunnen Schmücken 2.Fahrradfrühling und Grillmeisterschaft (verkaufsoffener Sonntag) 3.Reit- und Springturnier 4.Intern. Grenzland-Ausfahrt 5.Lambertusmarkt 6.NEW City Lauf 7.Niederrheinischer Radwandertag; in 2018 und 2020 in Kombination mit dem Menschenkicker-Benefizturnier 8.Burgkirmes 9.Kulinarischer Treff/EAA (verkaufsoffener Sonntag) 10.Bauernmarkt, Hohenbusch 11.Französischer Markt (verkaufsoffener Sonntag) 12.Mittelalterlicher Adventsmarkt auf der Burg Bei Erfüllen der nachfolgend genannten Kriterien für die Einstufung als Stadtmarketingprojekt/-veranstaltung: - | (Über)regionaler Charakter | - | Alleinstellungsmerkmale | - | Besucherzahlen | - | zur Stadt Erkelenz bzw. zur Region verbindende Merkmale | - | Imagefaktor | - | Bereitschaft zur gemeinsamen Abstimmung der Veranstaltungsziele und –inhalte | - | Absprache über das gemeinsame Vorgehen am Anfang eines jeden Jahres, spätestens jedoch sechs Monate vor Veranstaltungstermin. | - | Zusammenarbeit muss in der öffentlichen Wahrnehmung erkennbar sein. |
können die nachfolgend genannten unterstützenden Tätigkeiten durch die Stadt Erkelenz erfolgen: - | Begleitung des verantwortlichen Mitarbeiters aus dem Referat für Wirtschaftsförderung und Stadtmarketing bei der Konzeption, Planung, Durchführung und Nachbereitung der Veranstaltung | - | Unterstützung bei der Einholung der behördlichen Genehmigungen | - | Unterstützung bei der Öffentlichkeitsarbeit: ggf. städtische Anzeige, Pressearbeit, Plakate, Flyer, Homepage Erkelenz, Bannerwerbung, etc. | - | Direkte finanzielle Unterstützung durch Übernahme von Veranstaltungskosten bis zum Höchstsatz nach dem budgetiertem Mittelansatz für die jeweilige Veranstaltung | - | Indirekte finanzielle Unterstützung durch Bauhofleistungen (Personal, Material) | - | Indirekte finanzielle Unterstützung durch Gestellung von Räumlichkeiten, öffentlichen Flächen etc. | - | Gewährleistung der Präsenz des Bürgermeisters oder eines seiner Vertreter: Ansprache, Grußwort, Schirmherrschaft | - | Erlaubnis zur Verwendung des Stadtlogos und des Stadtmarketing-Logos | - | Bericht im Stadtkalender | - | Besondere Berücksichtigung im Veranstaltungskalender der Stadt Erkelenz (Homepage, Bürgerbüro) | - | Ankündigung auf dem Parkleitsystem | - | Unentgeltliche Nutzung der städtischen Dreiecksständer für Plakatierung | - | Beflaggung (Burg, Rathaus, Markt) bei Veranstaltungen im Stadtkern.“ |
Abstimmungsergebnis: einstimmig
|
Ö 2.2 |
|
|
Antrag der Fraktionen CDU, FDP, Bündnis 90/Die Grünen, Freie Wähler-UWG Erkelenz im Rat der Stadt Erkelenz vom 13.06.2017
hier: Durchführung einer Ausschreibung für den Weihnachstsmarkt ab dem Jahr 2018 |
|
|
A 80/107/2017 |
|
Ö 2.3 |
|
|
Antrag der Fraktion der Bürgerpartei im Rat der Stadt Erkelenz vom 16.06.2017
hier: Erhöhte Finanzausstattung des Stadtmarketing |
|
|
A 80/108/2017 |
|
Ö 2.4 |
|
|
25. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz (Bahnanlagen Konrad-Adenauer-Platz), Erkelenz-Mitte
hier: Beschluss über die vorgetragenen Stellungnahmen während der frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB und der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie Feststellungsbeschluss |
|
|
A 61/407/2017 |
|
Ö 2.5 |
|
|
2. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. I/9 "Kölner Straße - Stadtpark (Konrad-Adenauer-Platz)", Erkelenz-Mitte
hier: Beschluss über die vorgetragenen Stellungnahmen während der frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB und der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie Satzungsbeschluss gemäß § 10 BauGB |
|
|
A 61/408/2017 |
|
Ö 2.6 |
|
|
Bebauungsplan Nr. VIII/4 "Gewerbegebiet Gewerbestraße Süd", Erkelenz-Mitte
hier: Beschluss über die vorgetragenen Stellungnahmen während der frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB und der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie Satzungsbeschluss gemäß § 10 BauGB |
|
|
A 61/409/2017 |
|
Ö 2.7 |
|
|
Bebauungsplan Nr. VIII/5 "Gewerbegebiet Gewerbestraße Süd/Tenholter Straße", Erkelenz-Mitte
hier: Beschluss über die vorgetragenen Stellungnahmen während der frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB und der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie Satzungsbeschluss gemäß § 10 BauGB |
|
|
A 61/410/2017 |
|
Ö 2.8 |
|
|
19. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz
hier: Beschluss über die vorgetragenen Stellungnahmen während der frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB und der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie Feststellungsbeschluss |
|
|
A 61/411/2017 |
|
Ö 2.9 |
|
|
Bebauungsplan Nr. XIX/4 "Gewerbe- und Industriepark Commerden westlich B 57", Erkelenz-Mitte
hier: Beschluss über die vorgetragenen Stellungnahmen während der frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB sowie Beschluss zur öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB |
|
|
A 61/412/2017 |
|
Ö 3 |
|
|
11. Änderung der Hauptsatzung
hier: Redaktionelle Anpassung aufgrund der abgeschlossenen Umsiedlung von Borschemich bzw. aufgrund des Beginns der Umsiedlung von Keyenberg, Kuckum, Unter-/Oberwestrich und Berverath |
|
|
A 10/572/2017 |
|
Ö 4 |
|
|
Anregung nach § 24 Gemeindeordnung NRW zur Information von Jugendlichen über die Widerspruchsmöglichkeit hinsichtlich der Datenweitergabe durch die Meldebehörde an das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr |
|
|
A 10/573/2017 |
|
Ö 5 |
|
|
Anregungen nach § 24 Gemeindeordnung NRW zur Einführung einer Kastrations- und Kennzeichnungspflicht von Katzen, zur Errichtung eines Taubenhauses und zum Erlass einer Baumschutzsatzung |
|
|
A 10/574/2017 |
|
Ö 6 |
|
|
Erlass einer ordnungsbehördlichen Verordnung gemäß § 6 Ladenöffnungsgesetz (LÖG NRW) für die Zulassung eines verkaufsoffenen Sonntags am 03.12.2017 für den Kernbereich der Stadt |
|
|
A 30/199/2017 |
|
Ö 7 |
|
|
Beschaffung eines Gerätewagen-Logistik [Löschwasser-Rückhaltung] für die Löscheinheit Kückhoven/Immerath |
|
|
A 30/200/2017 |
|
Ö 8 |
|
|
Zuleitung des Gesamtabschlussentwurfes zum 31.12.2016 gemäß § 116 Abs. 5 GO NRW i. V. m. § 95 Abs. 3 GO NRW |
|
|
A 20/394/2017 |
|
Ö 9 |
|
|
Haushaltswirtschaftliche Angelegenheiten |
|
|
|
|
Ö 9.1 |
|
|
Zustimmung zu erheblichen über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen gemäß § 83 Abs. 2 GO NRW sowie von erheblichen über- und außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigungen gemäß § 85 Abs. 1 GO NRW (Anmerkung: Soweit zustimmungsbedürftige Geschäftsvorfälle vorliegen, werden diese zusammen mit den Sitzungsvorlagen zugesandt.) |
|
|
A 20/395/2017 |
|
Ö 9.2 |
|
|
Kenntnisgabe der vom Kämmerer getroffenen Entscheidungen zur Leistung von über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen gemäß § 83 Abs. 1 GO NRW in der Zeit vom 13.06.2017 bis 11.09.2017 |
|
|
A 20/396/2017 |
|
N 1 |
|
|
(nichtöffentlich) |
|
|
|
N 2 |
|
|
(nichtöffentlich) |
|
|
|
N 3 |
|
|
(nichtöffentlich) |
|
|
|
N 4 |
|
|
(nichtöffentlich) |
|
|
|
N 5 |
|
|
(nichtöffentlich) |
|
|
|
N 5.1 |
|
|
(nichtöffentlich) |
|
|
|
N 6 |
|
|
(nichtöffentlich) |
|
|
|
N 6.1 |
|
|
(nichtöffentlich) |
|
|
|
N 7 |
|
|
(nichtöffentlich) |
|
|
|
N 7.1 |
|
|
(nichtöffentlich) |
|
|
|
N 7.2 |
|
|
(nichtöffentlich) |
|
|
|
N 8 |
|
|
(nichtöffentlich) |
|
|
|
N 8.1 |
|
|
(nichtöffentlich) |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|