TOP |
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Betreff |
Vorlage |
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Ö 1 |
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Mitteilungen des Vorsitzenden, des Bürgermeisters und der Betriebsleitung |
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Ö 2 |
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Bericht aus dem Stadtmarketing |
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Ö 3 |
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Berichte über laufende Baumaßnahmen |
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Ö 4 |
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Angelegenheiten - Wirtschaftsförderung und Stadtmarketing |
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Ö 4.1 |
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Errichtung eines Wohnmobilstellplatzes
hier: Antrag der SPD-Fraktion im Rat der Stadt Erklenz vom 29.09.2014 |
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A 80/100/2016 |
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Ö 5 |
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Angelegenheiten - Stadtentwicklung |
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Ö 5.1 |
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1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. VI/1 "Bauxhof", Erkelenz-Mitte
hier: Beschluss zur öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB |
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A 61/369/2016 |
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Ö 5.2 |
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Bebauungsplan Nr. G 02.3/3 "Tenholter Straße/südl. A46", Erkelenz-Mitte
hier: Beschluss über die vorgetragenen Stellungnahmen während der frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB sowie Beschluss zur öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB |
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A 61/370/2016 |
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VORLAGE |
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Beschlussentwurf (als Empfehlung an Hauptausschuss und Rat): „1.Über die während der frühzeitigen Beteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB von den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange vorgetragenen Stellungnahmen zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. G02.3/3 „Tenholter Straße/südl. A46“, Erkelenz-Mitte, wird nach Abwägung aller erkennbaren öffentlichen und privaten Belangen, wie in der als Anlage - Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange – zur Beschlussvorlage des Bebauungsplanes Nr. G02.2/3 „Tenholter Straße/südl. A46“, Erkelenz-Mitte, beigefügten Abwägungstabelle vorgeschlagen, entschieden. Die Anlage - Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange - ist Bestandteil dieses Beschlusses. 2.Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. G02.3/3 „Tenholter Straße/südl. A46“, Erkelenz-Mitte, ist unter Berücksichtigung dieser Beschlüsse auf die Dauer eines Monats gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.“ |
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21.06.2016 - Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaftsförderung und Betriebe |
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Ö 5.2 - ungeändert beschlossen |
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Beschluss (als Empfehlung an den Rat): „1.Über die während der frühzeitigen Beteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB von den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange vorgetragenen Stellungnahmen zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. G02.3/3 „Tenholter Straße/südl. A46“, Erkelenz-Mitte, wird nach Abwägung aller erkennbaren öffentlichen und privaten Belangen, wie in der als Anlage - Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange - zur Beschlussvorlage des Bebauungsplanes Nr. G02.2/3 „Tenholter Straße/südl. A46“, Erkelenz-Mitte, beigefügten Abwägungstabelle vorgeschlagen, entschieden. Die Anlage - Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange - ist Bestandteil dieses Beschlusses. 2.Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. G02.3/3 „Tenholter Straße/südl. A46“, Erkelenz-Mitte, ist unter Berücksichtigung dieser Beschlüsse auf die Dauer eines Monats gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.“
Abstimmungsergebnis: einstimmig
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23.06.2016 - Hauptausschuss |
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Ö 3.2 - ungeändert beschlossen |
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Beschluss (als Empfehlung an den Rat): „1.Über die während der frühzeitigen Beteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB von den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange vorgetragenen Stellungnahmen zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. G02.3/3 „Tenholter Straße/südl. A46“, Erkelenz-Mitte, wird nach Abwägung aller erkennbaren öffentlichen und privaten Belangen, wie in der als Anlage - Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange - zur Beschlussvorlage des Bebauungsplanes Nr. G02.2/3 „Tenholter Straße/südl. A46“, Erkelenz-Mitte, beigefügten Abwägungstabelle vorgeschlagen, entschieden. Die Anlage - Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange - ist Bestandteil dieses Beschlusses. 2.Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. G02.3/3 „Tenholter Straße/südl. A46“, Erkelenz-Mitte, ist unter Berücksichtigung dieser Beschlüsse auf die Dauer eines Monats gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.“
Abstimmungsergebnis: einstimmig
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29.06.2016 - Rat der Stadt Erkelenz |
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Ö 3.2 - ungeändert beschlossen |
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Beschluss: „1.Über die während der frühzeitigen Beteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB von den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange vorgetragenen Stellungnahmen zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. G02.3/3 „Tenholter Straße/südl. A46“, Erkelenz-Mitte, wird nach Abwägung aller erkennbaren öffentlichen und privaten Belangen, wie in der als Anlage - Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange - zur Beschlussvorlage des Bebauungsplanes Nr. G02.2/3 „Tenholter Straße/südl. A46“, Erkelenz-Mitte, beigefügten Abwägungstabelle vorgeschlagen, entschieden. Die Anlage - Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange - ist Bestandteil dieses Beschlusses. 2.Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. G02.3/3 „Tenholter Straße/südl. A46“, Erkelenz-Mitte, ist unter Berücksichtigung dieser Beschlüsse auf die Dauer eines Monats gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.“
Abstimmungsergebnis: einstimmig
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Ö 5.3 |
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1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. XIX/3 "Gewerbe- und Industriepark Commerden", Erkelenz-Mitte
hier: Aufstellungsbeschluss und Zustimmung zum Änderungsentwurf des Bebauungsplanes sowie Beschluss zur Einleitung des vereinfachten Verfahrens gem. § 13 BauGB |
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A 61/371/2016 |
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Ö 6 |
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Beratung über die Durchführung von Hochbaumaßnahmen und Entscheidung über Art und Umfang der Ausführung |
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Ö 6.1 |
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Neubau eines Feuerwehrgerätehauses in Erkelenz-Katzem
hier: geänderter Baubeschluss |
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A 63/281/2016 |
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Ö 7 |
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Beratung über die Durchführung von Tiefbaumaßnahmen und Entscheidung über Art und Umfang der Ausführung |
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Ö 7.1 |
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Erkelenz, GIPCO Stichstraße Erschließung
hier: Aufstellungsbeschluss |
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A 66/356/2016 |
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Ö 7.2 |
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Golkrath, St.-Stephanus-Straße Kanal- und Straßenbau
hier: Aufstellungsbeschluss |
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A 66/357/2016 |
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Ö 7.3 |
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Katzem, Hohlstraße Kanal- und Straßenbau
hier: Aufstellungsbeschluss |
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A 66/358/2016 |
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Ö 7.4 |
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Erkelenz, Kreisverkehr Adam-Opel-Straße/Paul-Rüttchen-Straße
hier: Aufstellungsbeschluss |
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A 66/359/2016 |
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Ö 7.5 |
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Straßen- und Wirtschaftswegeunterhaltungsprogramm im Jahr 2016
hier: Aufstellungsbeschluss |
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A 66/360/2016 |
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Ö 8 |
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Angelegenheiten - kaufmännische Betriebsleitung |
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Ö 8.1 |
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Feststellung des Jahresabschlusses des Städt. Abwasserbetriebes für das Wirtschaftsjahr 2015 sowie Kenntnisnahme des Lageberichtes |
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A 20/347/2016 |
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N 1 |
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(nichtöffentlich) |
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N 2 |
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(nichtöffentlich) |
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N 2.1 |
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(nichtöffentlich) |
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