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Beschluss (als Empfehlung an den Rat): „1.Über die während der frühzeitigen Beteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB von den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange vorgetragenen Stellungnahmen zum Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. VI/1 „Bauxhof“, Erkelenz-Mitte, wird nach Abwägung aller erkennbaren öffentlichen und privaten Belangen, wie in der als Anlage - Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange - zur Beschlussvorlage der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. VI/1 „Bauxhof“, Erkelenz-Mitte, beigefügten Abwägungstabelle vorgeschlagen, entschieden. Die Anlage - Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange - zur Beschlussvorlage der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. VI/1 „Bauxhof“, Erkelenz-Mitte, ist Bestandteil dieses Beschlusses. 2.Der Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. VI/1 „Bauxhof“, Erkelenz-Mitte, ist unter Berücksichtigung dieser Beschlüsse auf die Dauer eines Monats gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.“ Abstimmungsergebnis: einstimmig, 1 Enthaltung
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