Bürgerinformationssystem
1.1 Einrichtung von Ersatzparkplätzen auf dem Johannismarkt als Saisonparkplätze für den Zeitraum des Winterhalbjahres (als zweijährige Testphase)
Erster Beigeordneter Dr. Hans Heiner Gotzen berichtet zum Sachstand.
Im Winter 2015 / 2016 waren auf dem Johannismarkt als Saisonparkplätze zeitlich befristet Ersatzparkplätze eingerichtet worden. Hierbei konnten folgende Erfahrungen gesammelt werden:
1.Auslastung Der Außendienst des Ordnungsamtes hat jeweils am 20.11., 27.11., 04.12., 11.12. und 18.12.2015 in der Zeit von 8 Uhr bis 12.30 Uhr die Auslastung der Parkplätze dokumentiert. Die 14 zur Verfügung stehenden Parkplätze waren wie folgt belegt:
Hieraus ist ersichtlich, dass der Ersatzparkplatz zwar von den Bürgern angenommen und genutzt wurde, jedoch nicht ausgelastet war.
2.Schäden Hinsichtlich der bereits im Vorfeld durch das Tiefbauamt vermuteten Schäden lässt sich feststellen, dass das Blausteinpflaster auf dem Johannismarkt durch die Freigabe als Parkfläche beschädigt worden ist. In mehreren Teilflächen (insgesamt ca. 70 m²) ist das Pflaster teils stark gelockert und verschoben. Für die anstehende Reparatur sind die beschädigten Flächen einschließlich der umliegenden gelockerten Randbereiche aufzunehmen und neu zu verlegen. Hierfür sind Kosten in Höhe von ca. 9.500 € zu erwarten. Das Tiefbauamt weist darauf hin, dass bei einer erneuten Nutzung der Fläche als Parkplatz mit neuen und größeren Schäden zu rechnen ist. Dies insbesondere dadurch bedingt, dass die Pflasterung grundsätzlich bauartbedingt nicht für ein ständiges Überfahren geeignet ist. Vor allem die dann neu hergestellten Bereiche werden aufgrund der Stabilität der noch jungen Pflasterfuge in der Fläche, aber auch in den Randbereichen zum Altbestand, schnell Schäden aufweisen. Hinzu kommt, dass die wiederhergestellten Pflasterbereiche nicht mehr die Qualität der ursprünglich in einem Arbeitsgang verlegten Fugen erreichen werden. Hintergrund ist die Tatsache, dass die im Rahmen der Wohnumfeldverbesse-rungsmaßnahme „Kernstadt Erkelenz“ hergestellten Natursteinpflasterflächen nicht für die Nutzung als Verkehrsfläche und zur Befahrung durch PKW konzipiert wurden.
1.2 Bindung der L 227 an die B 57 im Bereich Oerather Mühlenfeld
Technischer Beigeordneter Ansgar Lurweg berichtet.
Der Landesbetrieb Straßen, hier die Regionalniederlassung Niederrhein, hat auf Anfrage der Verwaltung kürzlich mitgeteilt, dass der Baubeginn für die Anbindung der L 227 an die B 57 im Bereich des Oerather Mühlenfeldes für Anfang September diesen Jahres vorgesehen ist. Die Veröffentlichung der Ausschreibung ist bereits erfolgt. Die Vergabe wird im August erfolgen, sodass der Baubeginn Anfang September eingeplant ist. Damit würde eine weitere wichtige Verkehrsmaßnahme im Stadtgebiet der Stadt Erkelenz nach langer Vorbereitungszeit endlich umgesetzt.
1.3 Verfahren des informellen Planungsverbands zwischen Erkelenz, Mönchengladbach, Jüchen und Titz zur Erarbeitung einer Raumentwicklungsperspektive für die Tagebaufolgelandschaft Garzweiler
Technischer Beigeordneter Ansgar Lurweg berichtet.
Der informelle Planungsverband wird in diesem Jahr in einem sogenannten Werkstattverfahren unter Beteiligung unterschiedlicher Planungsbüros und Experten eine Raumentwicklungsperspektive erarbeiten, um den Herausforderungen im Zusammenhang mit der Tagebaurandlage planerischer zu begegnen sowie die Gestaltung der Tagebaufolgelandschaft gemeinsam anzugehen. Dazu wurden am 01.06.2016 die beteiligten Planungsbüros und Experten nach Jüchen eingeladen. Dort wurde in einer halbtägigen Bustour durch das Plangebiet sowie in der anschließenden Gesprächsrunde zusammen mit Vertretern der Kommunen über Eindrücke sowie mögliche Herangehensweisen an die Aufgabenstellung diskutiert. Am Abend wurden den politischen Vertretern aus Mönchengladbach, Erkelenz, Jüchen und Titz die eingeladenen Planungsbüros sowie das Werkstattverfahren vorgestellt. Das gewählte Verfahren setzt auf das kooperative Miteinander mit dem Ziel, durch engen fachlichen Austausch zu einer fachübergreifenden, durch Beteiligung von lokaler Politik, Fördergebern, Akteuren und der Bevölkerung breit unterstützten Konzeption zu kommen. Dazu gehört auch ein (pro‐)aktives Agieren der Experten, die sich während der Werkstatt in den Planungsprozess einbringen. Das Verfahren bezieht das Wissen und den Input von Landschaftsarchitekten, Stadtplanern, und Soziologen mit ein. Hierzu wurden beauftragt:
•KuiperCompagnons (Rotterdam), Herr Gert Dral •Cityförster (Hannover), Frau Verena Brehm •KLA kiparlandschaftsarchitekten (Mailand/ Duisburg), Herr Andreas Kipar •Dr. Susanne Kost, Universität Hamburg Institut für Geographie
Das Verfahren wird durch eine Expertenkommission begleitet, die wie folgt besetzt ist:
•Herr Hans Wilhelm Reiners, Oberbürgermeister der Stadt Mönchengladbach •Herr Peter Jansen, Bürgermeister der Stadt Erkelenz •Herr Harald Zillikens, Bürgermeister der Gemeinde Jüchen •Herr Jürgen Frantzen, Bürgermeister der Gemeinde Titz •Herr Michael Eyll‐Vetter, RWE Power AG, Köln •Frau Prof. Dr. Ulrike Beuter, Landschaftsarchitektin, Oberhausen •Frau Prof. Beate Niemann, Stadtplanerin, Düsseldorf •Herr Prof. Heinz W. Hallmann, Landschaftsarchitekt, Aachen •Herr Prof. Frank Lohrberg, Landschaftsarchitekt, Stuttgart •Herr Dr. Reimar Molitor, Geograph, Köln •Herr Axel Carl Springsfeld, BSV Büro für Stadt‐ und Verkehrsplanung, Aachen •Herr Prof. Rolf Westerheide, Stadtplaner, Aachen •Vertreter der Bez.‐Reg. Köln und Düsseldorf •Vertreter der Kreise Düren, Heinsberg, Rheinkreis Neuss •Vertreter der Geschäftsstelle Braunkohlenausschuss
Ziel ist die Entwicklung eines flexiblen Handlungskonzepts für ein „Szenario 2035“, das Raumnutzungen in den Randbereichen des Tagebaus und den rekultivierten Flächen definiert und als Grundlage für die Anpassung des Braunkohlenplans und von Sonderbetriebsplänen, für Änderungen auf der Ebene der Raumordnungsplanung, für die vorbereitende und verbindliche Bauleitplanung i. V. mit Fachplanungen zur Landschaft und zu Fragestelllungen des Umweltschutzes, für konkrete Planungen (i. d. R. in Form von Wettbewerben) und für den weiteren Dialog mit der lokalen Bevölkerung dient. Dabei sind Robustheit und Flexibilität für eine regelmäßige Fortschreibung dieses Drehbuches Voraussetzung für einen erfolgreichen Prozess, der insgesamt mehrere Generationen betreffen wird. Die Planungswerkstatt, in der die inhaltliche Arbeit der Planungsbüros und des Expertengremiums im Wesentlichen vollzogen wird, findet im Zeitraum vom 05.09.2016 bis zum 09.09.2016 statt. Am 07.09.2016 wird interessierten Bürgern und Vertretern der Politik im Rahmen eines „Schulterblicks“ die Möglichkeit gegeben, sich mit den Planern auszutauschen und Einblick in erste Planungsüberlegungen nehmen zu können.
1.4 Handlungskonzept Wohnen
Technischer Beigeordneter Ansgar Lurweg berichtet.
In seiner Sitzung am 24.05.2011 beauftragte der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung die Verwaltung mit der Erarbeitung eines Handlungskonzeptes Wohnen. Das in einem moderierten Prozess unter Mitwirkung von Akteuren des Wohnungsmarktes erarbeitete Handlungskonzept wurde in der Sitzung am 23.04.2013 als Leitlinie für die zukünftige Wohnbauentwicklung und städtebauliches Konzept i. S. § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB beschlossen. Zur Aktualisierung der wesentlichen Rahmendaten des Erkelenzer Wohnungsmarktes, u. a. der Bevölkerungsentwicklung, der Zuwanderung, der sozioökonomischen Rahmenbedingungen, der Entwicklung des Wohnungsbestandes und zur Einschätzung der Auswirkungen der wichtigsten Indikatoren auf das Handlungskonzept bzw. Ziele und Handlungsempfehlungen, wird das Handlungskonzept Wohnen zur Zeit in einem moderierten Prozess unter Mitwirkung von Akteuren des Wohnungsmarktes fortgeschrieben. Die Einbindung im Erarbeitungsprozess und der Austausch mit den unterschiedlichen Wohnungsmarktakteuren erfolgt durch eine Lenkungsgruppe. Für die Fortschreibung sind nach der bisherigen Planung drei Veranstaltungen der Lenkungsgruppe vorgesehen. Am 16.06.2016 fand die erste Sitzung der Lenkungsgruppe statt, an der Wohnungswirtschaft beteiligte Akteure und Institutionen (Wohnungsbauunternehmen, Banken, Bauträger, Immobilienmakler, Förderbehörden) und die Verwaltung teilnahmen. Es ist beabsichtigt, die Ergebnisse dieses Erarbeitungsprozesses zur Fortschreibung des Handlungskonzeptes Wohnen in einer Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaftsförderung und Betriebe in der 1. Jahreshälfte 2017 vorzustellen.
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