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Tatbestand: Mit Datum vom 21.02.2013 wurde die Erschließung der Flächen östlich der B57 und nördlich der Brüsseler Allee vom zuständigen Ausschuss beschlossen.
Nach Fertigstellung der Kanalisation und Baustraße im Jahr 2013 sind zwischenzeitlich die meisten Grundstücke vermarktet bzw. bereits in Nutzung.
Ein Verkauf der nordöstlichen Fläche ist nur nach weiterer Teilung am Markt realisierbar. Hierzu bedarf es einer Ergänzung der bereits hergestellten Erschließungsanlagen.
Da die im Endausbau zu bauende Wendefläche bisher nicht realisiert werden musste, beschränkt sich die Ergänzung der Erschließungsanlage auf eine Verlängerung der Stichstraße, eine entsprechende Ergänzung der Kanalisation und die dann abschließende Realisierung der Wendefläche. Ebenfalls zu ergänzen ist die Straßenbeleuchtung.
Eine Anpassung des Bebauungsplanes soll zeitgleich zur weiteren Planung der Verkehrsflächen erfolgen. In einem ersten Schritt sind lediglich die Kanalisation und eine Baustraße herzustellen. Beschlussentwurf (in eigener Zuständigkeit): „Das Tiefbauamt wird beauftragt, die Stichstraße GIPCO und die zugehörige Kanalisation gemäß dem Plan mit der Nr. 650.2.401_1 herzustellen.“ Finanzielle Auswirkungen: Die nachfolgend aufgeführten Mittel sind unter den entsprechenden Auftragssachkonten für das laufende Haushaltsjahr 2016 bereitgestellt.
Straßenbau: 150.000 Euro Auftragssachkonto E 12010049 Kanalisation: 30.000 EuroAuftragssachkonto A 11020013 Beleuchtung: 10.000 EuroAuftragssachkonto E 12020023
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