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Vorlage - A 61/371/2016  

 
 
Betreff: 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. XIX/3 "Gewerbe- und Industriepark Commerden", Erkelenz-Mitte
hier: Aufstellungsbeschluss und Zustimmung zum Änderungsentwurf des Bebauungsplanes sowie Beschluss zur Einleitung des vereinfachten Verfahrens gem. § 13 BauGB
Status:öffentlich  
Federführend:Planungsamt   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaftsförderung und Betriebe Entscheidung
21.06.2016 
12. Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaftsförderung und Betriebe ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
A 5.3 Übersicht Geltungsbereich 1. Änderung BBP Nr. XIX-3  

Tatbestand:

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. XIX/3 „Gewerbe- und Industriepark Commerden“ wird begrenzt von der Luxemburger Straße, B57, BAB46 und Gewerbestraße Süd. Der Planbereich der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr.  XIX/3 „Gewerbe- und Industriepark Commerden“ umfasst den gesamten Geltungsbereich des Bebauungsplanes.

Der Bebauungsplan Nr. XIX/3 „Gewerbe- und Industriepark Commerden“ erlangte seine Rechtskraft mit Bekanntmachung vom 19.07.2013 und setzt in seinem Geltungsbereich Gewerbegebiete gemäß § 8 BauNVO fest.

Es besteht im Plangebiet ein städtebaulicher Änderungsbedarf hinsichtlich der Erschließung von Gewerbegrundstücken. Die Gewerbegebiete werden über die Luxemburger Straße und eine im Bebauungsplan festgesetzte Stichstraße mit Wendeanlage erschlossen. Zur optimierten Grundstücksaufteilung und Erschließung ist eine Verlängerung der geplanten Erschließungsstraße und Verlegung der Wendeanlage erforderlich.

Mit der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. XIX/3 „Gewerbe- und Industriepark Commerden“ sollen die Änderungen in der Festsetzung der Verkehrsflächen und entsprechenden Anpassung der überbaubaren Grundstücksflächen vorgenommen werden. Die übrigen Festsetzungen einschließlich der Festsetzungen zu Art und Maß der Nutzung des Bebauungsplanes Nr. XIX/3 „Gewerbe- und Industriepark Commerden“ bleiben unverändert bestehen.

Mit der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. XIX/3 „Gewerbe- und Industriepark Commerden“ werden die Grundzüge der Planung des Bebauungsplanes Nr. XIX/3 „Gewerbe- und Industriepark Commerden“ nicht berührt, die Änderung kann daher im vereinfachen Verfahren gemäß § 13 BauGB durchgeführt werden.

Umweltprüfung:

Gemäß § 13 Abs. 3 BauGB wird darauf hingewiesen, dass im vereinfachten Verfahren von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche umweltbezogenen Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10 Abs. 4 BauGB, abgesehen wird.

Aspekte Stadtmarketing/Lokale Agenda 21

Aspekte des Stadtmarketings sind durch die vorliegende Planung nicht betroffen. Durch den Bebauungsplan werden agendarelevante Aspekte berücksichtigt. Aufgrund der Gesetze, die in der Bauleitplanung zu beachten sind, ist eine nachhaltige ökologische, ökonomische und sozialverträgliche Ausführung von Planungen gewährleistet.

 

Die Bauleitpläne sollen gemäß § 1 Abs. 5 BauGB eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung, die die sozialen, wirtschaftlichen und umweltschützenden Anforderungen auch in Verantwortung gegenüber künftigen Generationen miteinander in Einklang bringt, und eine dem Wohl der Allgemeinheit dienende sozialgerechte Bodennutzung gewährleisten. Sie sollen dazu beitragen, eine menschenwürdige Umwelt zu sichern, die natürlichen Lebensgrundlagen zu schützen und zu entwickeln, sowie den Klimaschutz und die Klimaanpassung, insbesondere auch in der Stadtentwicklung, zu fördern, sowie die städtebauliche Gestalt und das Orts- und Landschaftsbild baukulturell zu erhalten und zu entwickeln. Hierzu soll die städtebauliche Entwicklung vorrangig durch Maßnahmen der Innenentwicklung erfolgen.


Beschlussentwurf (in eigener Zuständigkeit):

1.      Es wird festgestellt, dass die vorgesehene 1. Änderung gemäß § 13 Absatz 1 BauGB nicht die Grundzüge der Planung des Bebauungsplanes Nr. XIX/3 „Gewerbe- und Industriepark Commerden“ Erkelenz-Mitte, berührt.

2. Die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. XIX/3 „Gewerbe- und Industriepark Commerden“, Erkelenz-Mitte, wird beschlossen.

3.Dem in der Sitzung vorgestellten und erläuterten Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. XIX/3 „Gewerbe- und Industriepark Commerden“, Erkelenz-Mitte, wird zugestimmt

4.Der in der Sitzung vorgelegte und erläuterte Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. XIX/3 „Gewerbe- und Industriepark Commerden“, Erkelenz-Mitte, ist gemäß § 13 Abs. 1 und 2 i.V.m. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 4 BauGB öffentlich auszulegen. Der Bezirksausschuss Erkelenz-Mitte und die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind zu beteiligen.“


Finanzielle Auswirkungen:

Eine Vergrößerung der Verkehrserschließungsflächen hat eine Erhöhung der Erschließungskosten zur Folge.


Anlage:

Übersicht über den Geltungsbereich der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. XIX/3 „Gewerbe- und Industriepark Commerden“, Erkelenz-Mitte

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 A 5.3 Übersicht Geltungsbereich 1. Änderung BBP Nr. XIX-3 (202 KB)