Beschlussentwurf (in eigener Zuständigkeit:)
„Der Realisierung der Verlegung der Eisenbahnkreuzung in Form der durch die Verwaltung erstellten Vorplanung wird grundsätzlich vorbehaltlich der tatsächlichen Förderung der Maßnahme durch die Bezirksregierung Köln zugestimmt. Die Verwaltung wird beauftragt folgende nächste Schritte umzusetzen:
- Beantragung eines förderunschädlichen Baubeginns (beinhaltet, dass die Planungskosten mit gefördert werden)
- Abschluss einer Verwaltungsvereinbarung mit der DB-Netz AG über die Mitfinanzierung der Maßnahme
- Beauftragung eines qualifizierten Ingenieurbüros in Abstimmung mit der DB-Netz AG zur Konkretisierung der Vorplanung und Erstellung der notwendigen Anträge beim Eisenbahnbundesamt
- Durchführung eines Bauleitplanverfahrens zur planungsrechtlichen Sicherung der Zufahrtsrampen“