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Amtsleiter Orth führt zum Vorhaben aus, dass ein Projektentwickler beabsichtigt auf der Fläche nach aktuellem Stand einen Baumarkt mit Gartenmarkt mit einer Verkaufsfläche von 10.500 qm sowie einen Möbelmarkt mit 10.000 qm Verkaufsfläche anzusiedeln. Darüber hinaus befinden sich im südwestlichen Bereich zwei Gewerbegebiete.
In einem Verkehrsgutachten wird auch die Errichtung eines Kreisverkehrs an der Straße Aachener Straße / Carl-Benz-Straße geprüft. Ebenso werden Lärmschutzmaßnahmen wegen der angrenzenden Wohnbebauung untersucht. Beschluss (als Empfehlung an Hauptausschuss und Rat): „1.Über die während der frühzeitigen Beteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB von den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange vorgetragenen Stellungnahmen zum Entwurf der 09. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz (Sondergebiet gfl. EH Carl-Benz-Straße Süd/Aachener Straße), Erkelenz-Mitte, wird nach Abwägung aller erkennbaren öffentlichen und privaten Belangen, wie in den als Anlage - Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange – zur Beschlussvorlage der 9. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz (Sondergebiet gfl. EH Carl-Benz-Straße Süd/Aachener Straße), Erkelenz-Mitte, beigefügten Abwägungstabelle vorgeschlagen, entschieden. Die Anlage - Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange - ist Bestandteil dieses Beschlusses. 2.Der Entwurf der 9. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz (Sondergebiet gfl. EH Carl-Benz-Straße Süd/Aachener Straße), Erkelenz-Mitte, ist unter Berücksichtigung dieser Beschlüsse auf die Dauer eines Monats gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.“ Abstimmungsergebnis: einstimmig
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