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Vorlage - III/055/2015  

 
 
Betreff: Verlegung Eisenbahnkreuzung Anton-Raky-Allee/Mühlenstraße, Grundsatzbeschluss über die Umsetzung der Maßnahme und Fortführung der Planung
Status:öffentlich  
Federführend:Dezernat III   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaftsförderung und Betriebe Entscheidung
16.06.2015 
6. Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaftsförderung und Betriebe ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
A 6.1 Übersichtsplan  

Tatbestand:

Die Eisenbahnunterführung in der Mühlenstraße ist dringend sanierungsbedürftig. Mit Schreiben vom 21.10.2011 hat die DB Netz AG die Stadt Erkelenz erstmals schriftlich darüber informiert, „…..dass die Eisenbahnbrücke über die Mühlenstraße auf Grund des baulichen Zustandes in 2015 erneuert werden muss. Hierzu sind umfangreiche Sperrpausen einzuplanen. Spätestens im September 2012 müssen wir diese verbindlich anmelden. Grundlage hierzu ist eine planerische Grundkonzeption, die im August 2012 erfolgen muss.(…..)

 

In den letzten Monaten machen immer wieder Nachrichten über marode Brücken Schlagzeilen. In Erkelenz gibt es bereits seit 2009 Gespräche mit der DB-Netz AG seitdem bei einer Brückenprüfung der bauliche Zustand der Brücke in erheblichem Maße bemängelt wurde.  Ergänzend zu der Eisenbahnbrücke gibt es wenige hundert Meter weiter in Richtung Bahnhof eine ebenfalls zu sanierende Fußgängerunterführung. Zielstellung dieser Gespräche war, eine Lösung zu finden, die die Gesamtsituation im Bahnhofsbereich in den Blick nimmt und die Rahmenbedingung für alle Projektbeteiligten zu klären. Die Regelungen des Eisenbahnkreuzungsgesetzes hinsichtlich der Finanzierung von Neubau- und Sanierungsmaßnahmen sind kompliziert. Die Sanierung der Fußgängerunterführung fällt in den Aufgabenbereich der Stadt Erkelenz. Erste Planungen auch zur barrierefreien Ausgestaltung wurden seitens des Tiefbauamtes schon im Jahre 2007 durchgeführt, die gleichzeitig eine aus verkehrlicher Sicht erforderliche Entschärfung der S-Kurve im Bereich der Mühlenstraße vorsahen. Mit der seitens der DB-Netz AG angestrebten Brückenerneuerung hat sich die Situation allerdings grundlegend verändert. Eine Maßnahme zur Verbesserung der Gesamtsituation scheint so auf diesem Weg möglich zu sein.

 

Die Fraktionen wurden in Klausurtagungen, Fraktionssitzungen und Inforunden (zuletzt am 07.02.2015) regelmäßig über die jeweils aktuellen Sachstände informiert. Der Zeitplan hat sich mittlerweile nach hinten verschoben, was nicht zuletzt an den fehlenden Aussagen der Bezirksregierung über eine mögliche Förderung der Maßnahme lag.

 

Der aktuelle Sachstand und die zeitliche Abfolge zum Projekt gestaltet sich zur Zeit folgendermaßen:

 

Die Verwaltung hat auf Basis vieler Gespräche mit der DB-Netz AG und der Bezirksregierung Köln eine Vorplanung erstellt, die vorsieht, im Bereich der jetzigen Fußgängerunterführung eine neue Eisenbahnunterführung für alle Verkehrsteilnehmer zu erstellen. Die vorhandene Eisenbahnunterführung in der Mühlenstraße würde nicht erneuert, sondern würde komplett entfallen. Ebenso bräuchte auch die vorhandene Fußgängerunterführung nicht saniert zu werden. Aus zwei sanierungs- bzw. erneuerungsbedürftigen Eisenbahnunterführungen würde so eine vernünftig, für alle Verkehrsteilnehmer, zu nutzende neue Unterführung entstehen. Die vorhandenen Defizite der jeweiligen Unterführungen könnten so in einem Neubauprojekt ausgeglichen werden. Der aktuelle Vorplanungsstand wird in der Sitzung durch die Verwaltung vorgestellt.

 

Das ursprüngliche Konzept der DB-Netz AG im Rahmen der Regelungen des Eisenbahnkreuzungsgesetzes sah die Erneuerung der Eisenbahnunterführung an der Mühlenstraße in der gleichen Bauform wie vorhanden vor. Das hätte u.a. bedeutet, dass der Querschnitt weiterhin zu schmal wäre, um die Bedarfe aller Verkehrsteilnehmer zu erfüllen. Die Finanzierungsregelungen des Eisenbahnkreuzungsgesetztes sorgen dafür, dass bei gewünschten Veränderungen an vorhandenen Kreuzungen die Baulast wechselt. Wenn die Stadt Erkelenz also eine Verbreiterung des Querschnittes wünscht, wäre nicht mehr die DB-Netz AG Träger und Finanzier der Maßnahme, sondern automatisch die Stadt Erkelenz. Auf Grund der Geländesituation ist allerdings eine Veränderung des Brückenbauwerks an gleicher Stelle so gut wie nicht möglich. Bei einem Neubau an anderer Stelle hat die DB-Netz AG signalisiert, sich hinsichtlich der „ersparten Sanierungskosten“ im Sinne einer sogenannten Ablösevereinbarung an den Projektkosten zu beteiligen, unter der Voraussetzung, dass die Maßnahme jetzt nicht noch weiter nach hinten verschoben wird. Die Deckenkonstruktion der Brücke wurde zwischenzeitlich schon mit einer Behelfsmaßnahme gesichert.

 

Die Vorplanung ist mit der DB-Netz AG und der Bezirksregierung hinsichtlich der grundsätzlichen Machbarkeit und Finanzierbarkeit vorbesprochen und abgeklärt.

 

Ein grundsätzlicher Einplanungsantrag für Fördermittel wurde seitens der Verwaltung bereits im Jahr 2009 bei der Bezirksregierung gestellt. Die Förderung soll aus Mitteln des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetztes (GVFG) erfolgen. Das Gesetzt läuft in den nächsten Jahren aus, eine Anschlussregelung muss im Zusammenhang mit der Entflechtung der Bundes- und Länderfinanzbeziehungen auf Bundesebene geklärt werden. Mitte des Jahres 2014 wurde auf Drängen der Bezirksregierung und der DB-Netz-AG, um den weiteren Fortlauf des Projektes nicht zu gefährden, ein Finanzierungsantrag mit der seitens der Verwaltung erstellten Vorplanung gestellt. Der Finanzierungsantrag sieht Gesamtkosten für das Projekt in einer Größenordnung von rund 5,2 Mio. Euro vor. Der Mitfinanzierungsanteil der DB-Netz AG ist mit 800.000 Euro angegeben und muss im laufenden Verfahren über eine Verwaltungsvereinbarung noch verhandelt und konkretisiert werden. Die verbleibenden Baukosten von rund 4,4 Mio. Euro wären zu 65 % förderfähig. Die beantragte Fördersumme beträgt rund 2,85 Mio. Euro. Der tatsächliche Kostenanteil der Stadt läge also bei rund 1,55 Mio. Euro. Die Maßnahme ist im Haushalt 2015 noch mit Gesamtkosten von rund 6,1 Mio. Euro verteilt auf die Jahr 2015, 2016 und 2017 dargestellt. Es wird also auf jeden Fall Verschiebungen in der Haushaltsplanung geben.

 

Die Verwaltung hat mit Schreiben vom 17.03.2015 bei der Bezirksregierung Köln nochmal um Auskunft gebeten, ob eine Förderung der Maßnahme in Aussicht gestellt werden könnte. Mit Schreiben vom 28.04.15, eingegangen bei der Stadt Erkelenz am 06.05.15, hat die Bezirksregierung wie folgt geantwortet:

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

mit Datum vom 22.04.2015 hat mir das Ministerium für Bauen und Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr NRW auf Ihr o.g. Schreiben und dem dort formulierten Anliegen wie folgt geantwortet:

 

„Vorbehaltlich der im Herbst dieses Jahres turnusgemäß stattfindenden Programmberatungsgespräche, ist nach derzeitigem Stand vorgesehen, dieses Straßenbauvorhaben in das Förderprogramm 2016 aufzunehmen. Es obliegt der Stadt Erkelenz zu prüfen, ob sie noch im laufenden Jahr die Zustimmung zu einem förderunschädlichen Baubeginn benötigt. Ein entsprechender Antrag hätte in Anbetracht der jetzigen Programmplanung hinreichende Aussichten auf Erfolg.

 

Nach Rücksprache mit der Bezirksregierung Köln wäre bei einer Maßnahmenbewilligung mit einem Förderbescheid in der zweiten Jahreshälfte 2016 zu rechnen. Die erforderlichen Genehmigungsverfahren beim Eisenbahnbundesamt dauern mind. ein Jahr, ebenso die erforderliche Bauleitplanung. Mit der eigentlichen Baumaßnahme könnte somit frühestens im Jahr 2017 begonnen werden. Die Sperrzeiten von Bahnstrecken haben einen Vorlauf von rund drei Jahren. Im Frühjahr 2018 könnte dann ein neues Brückenbauwerk unter die vorhandene Bahntrasse eingeschoben werden.

 

Vor dem Hintergrund des Zeitplanes ist die grundsätzliche Entscheidung über die Realisierung der Verlegung der Eisenbahnkreuzung in Form der durch die Verwaltung erstellten Vorplanung jetzt erforderlich, selbstverständlich vorbehaltlich der tatsächlichen Förderung der Maßnahme durch die Bezirksregierung Köln.

 

Folgende  nächste Schritte sind aus Sicht der Verwaltung ergänzend zwingend erforderlich:

 

- Beantragung eines förderunschädlichen Baubeginns (beinhaltet, dass die Planungskosten mit gefördert werden)

 

- Abschluss einer Verwaltungsvereinbarung mit der DB-Netz AG über die Mitfinanzierung der Maßnahme

 

- Beauftragung eines qualifizierten Ingenieurbüros in Abstimmung mit der DB-Netz AG zur Konkretisierung der Vorplanung und Erstellung der notwendigen Anträge beim Eisenbahnbundesamt

 

- Durchführung eines Bauleitplanverfahrens zur planungsrechtlichen Sicherung der Zufahrtsrampen

 

Die endgültige Ausführungsplanung und der erforderliche Bebauungsplan würden dann zum gegebenen Zeitpunkt wieder Gegenstand der Beratungen im Ausschuss für Stadtentwicklung, Wirtschaftsförderung, Bauen und Betriebe.


Beschlussentwurf (in eigener Zuständigkeit:)

„Der Realisierung der Verlegung der Eisenbahnkreuzung in Form der durch die Verwaltung erstellten Vorplanung wird grundsätzlich vorbehaltlich der tatsächlichen Förderung der Maßnahme durch die Bezirksregierung Köln zugestimmt. Die Verwaltung wird beauftragt folgende nächste Schritte umzusetzen:

 

- Beantragung eines förderunschädlichen Baubeginns (beinhaltet, dass die Planungskosten mit gefördert werden)

 

- Abschluss einer Verwaltungsvereinbarung mit der DB-Netz AG über die Mitfinanzierung der Maßnahme

 

- Beauftragung eines qualifizierten Ingenieurbüros in Abstimmung mit der DB-Netz AG zur Konkretisierung der Vorplanung und Erstellung der notwendigen Anträge beim Eisenbahnbundesamt

 

- Durchführung eines Bauleitplanverfahrens zur planungsrechtlichen Sicherung der Zufahrtsrampen“


Finanzielle Auswirkungen:

Bei Umsetzung der Maßnahme Gesamtkosten von ca. 5,2 Mio. Euro. Der Mitfinanzierungsanteil der DB-Netz AG ist mit 800.000 Euro angenommen und muss im laufenden Verfahren über eine Verwaltungsvereinbarung noch verhandelt und konkretisiert werden. Die verbleibenden Baukosten von rund 4,4 Mio. Euro wären zu 65 % förderfähig. Die beantragte Fördersumme beträgt rund 2,85 Mio. Euro. Der tatsächliche Kostenanteil der Stadt läge also bei rund 1,55 Mio. Euro.

 

Im Haushalt 2015 sind unter dem Produkt 120101  100.000 Euro für die Vergabe von Planungsleistungen eingeplant und Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von

6 Mio. Euro für mögliche Auftragsvergaben.


Anlage:

Übersichtsplan

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 A 6.1 Übersichtsplan (211 KB)